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Nr. 12/89

neuhausel

Kirmesgesellschaft89 Neuhausel frauen und -männer. Die Kirmesgesellschaft bittet e H 3 H kräftigEier auszublasen. Die ausgeblasenen Ei­lt ^ j er er sten und letzten Aprilwoche von der Kirmes-

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SIMMERN

'I^nnisclub 1982 Simmera e.V.

Ordentliche Mitgliederversammlung . - an die ordentliche Mitgliederversammlung am Ham 3103 . 1989 « um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof in Sim- ffftbitten alle Mitglieder teilzunehmen, da Neuwahlen

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH öffentliche Bekanntmachung

haltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1989 vom 17.03.1989 I.

itsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ngfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- ngdurch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbe- e vom 10.03.1989 hiermit bekanntgemacht wird.

§1 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989

jVALTUNGSHAUSHALT

lEinnahmeauf.. 436.600,-DM

i Ausgabe auf. 435.500,-DM

&RMÖGENSHAUSHALT

i Einnahme auf. 408.000,-DM

t Ausgabe auf. 408.000,-DM

setzt.

. , §2 ran festgesetzt:

[Gesamtbetrag der Kredite auf. 15.000,- DM

[Gesamtbetrag der

auf. 0,-DM

. 3

puersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- jjahr wie folgt festgesetzt:

_ndsteuer:

idie land- und forstwirtschaftl. Betriebe

gnmdsteuer A). 220 v.H.

r e Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

r® «Steuer:

fc b ® ertra g 'd Gewerbekapital. 300 v.H.

«HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

P halb des Gemeindegebietes gehalten werden

Nisten Hund. 36,00 DM

P weiten Hund. 54,00 DM

Fh weiteren Hund. 72,00 DM

in -.-'-''''waaserungsanteil für Verkehrsanlagen be- fNUOMpro qm Verkehrsfläche

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von. q_

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 15.000,-DM

5430 Montabaur, 10.03.1988

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.03.1989 bis 07.04.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Z imm er HO, öffentlich aus.

Gackenbach, 17.03.1989 Gemeindeverwaltung Gackenbach (S.) Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, geltend gemacht worden ist.

(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 03.03.1989

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1989 einstimmig verabschiedet

Nach Genehmigungen zweier Niederschriften über vorangegan­gene Ratssitzungen stand unter Thgesordnungspunkt 2 die Ver­abschiedung des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1989 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1989, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes erstellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

EinnahmenAusgaben. je DM 435.500,-

Vermögenshaushalt

EinnahmenAusgaben. je DM 408.000,-

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 15.000,00 DM festge­setzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1989 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Hundesteuer:

für den 1. Hund. 36,00 DM

für den 2. Hund. 54,00 DM

für jeden weiteren Hund. 72,00 DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt DM 11,05 pro qm Verkehrsfläche gern. § 4 der Haushalts­satzung.

Aussagen zur derzeitigen Hausbaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1989 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben: