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Nr. 12/89
neuhausel
Kirmesgesellschaft ‘89 Neuhausel frauen und -männer. Die Kirmesgesellschaft bittet e H 3 H kräftigEier auszublasen. Die ausgeblasenen Eilt ^ j er er sten und letzten Aprilwoche von der Kirmes-
^aft ‘89 e inges ammelt -
SIMMERN
'I^nnisclub 1982 Simmera e.V.
Ordentliche Mitgliederversammlung . - an die ordentliche Mitgliederversammlung am Ham 3103 . 1989 « um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof in Sim- ffftbitten alle Mitglieder teilzunehmen, da Neuwahlen
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH öffentliche Bekanntmachung
haltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1989 vom 17.03.1989 I.
itsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ngfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- ngdurch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbe- e vom 10.03.1989 hiermit bekanntgemacht wird.
„ §1 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989
jVALTUNGSHAUSHALT
lEinnahmeauf.. 436.600,-DM
i Ausgabe auf. 435.500,-DM
&RMÖGENSHAUSHALT
i Einnahme auf. 408.000,-DM
t Ausgabe auf. 408.000,-DM
setzt.
. , §2 ran festgesetzt:
[Gesamtbetrag der Kredite auf. 15.000,- DM
[Gesamtbetrag der
auf. 0,-DM
. 3
puersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- jjahr wie folgt festgesetzt:
_ndsteuer:
idie land- und forstwirtschaftl. Betriebe
gnmdsteuer A). 220 v.H.
r e Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
r® «Steuer:
fc b ® ertra g '“d Gewerbekapital. 300 v.H.
«HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
P halb des Gemeindegebietes gehalten werden
Nisten Hund. 36,00 DM
P weiten Hund. 54,00 DM
Fh weiteren Hund. 72,00 DM
in -.-'-“''“''waaserungsanteil für Verkehrsanlagen be- fNUOMpro qm Verkehrsfläche
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von. q_
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von. 15.000,-DM
5430 Montabaur, 10.03.1988
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.03.1989 bis 07.04.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Z imm er HO, öffentlich aus.
Gackenbach, 17.03.1989 Gemeindeverwaltung Gackenbach (S.) Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 03.03.1989
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1989 einstimmig verabschiedet
Nach Genehmigungen zweier Niederschriften über vorangegangene Ratssitzungen stand unter Thgesordnungspunkt 2 die Verabschiedung des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1989 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1989, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes erstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
EinnahmenAusgaben. je DM 435.500,-
Vermögenshaushalt
EinnahmenAusgaben. je DM 408.000,-
Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 15.000,00 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1989 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Hundesteuer:
für den 1. Hund. 36,00 DM
für den 2. Hund. 54,00 DM
für jeden weiteren Hund. 72,00 DM
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt DM 11,05 pro qm Verkehrsfläche gern. § 4 der Haushaltssatzung.
Aussagen zur derzeitigen Hausbaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1989 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:

