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i von Gefäßen, beim Viehtrieb oder
„„ähnliche Weise verunreinigt, somussensievon ^^«die Verunreinigung verursacht hat, sofort gerei- jigf’“®*sanunengekehrte Unrat beseitigt werden. Wird 111 der her nicht ermittelt, so obliegt dem sonst zur Reini- raacn® (§1) auch diese außerordentliche Reini-
§10
Abwässer
. insbesondere den Rinnen, Gräben und Kanälen l • flSoül-, Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer zu- kelD rden Ebenfalls ist das Ableiten von Jauche, Blut 4 'toen schmutzigen oder übel riechenden Flüssigkeiten Das in den Rinnen, Gräben und Kanälen bei Frost ent- f' j n der gleichen Weise zu beseitigen wie die durch derSeefall herbeigeführte Glätte.
§H
Geldbuße und Zwangsmittel /er vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 5,6, 7,8,9 d 10 der Satzung oder eine aufgrund der Satzung er- “ e v ollziehbare Anordnung verstößt, handelt ord- Jjswidrigim Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 3 des Landes- jjlengesetzes. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit ei- er Geldbuße bis zu 1.000,00 DM geahndet werden. Das lesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom P.02.1987 (BGBL I S. 603) findet Anwendung.
[ie Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach a Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgeset- s für Rheinland-Pfalz.
§12
Inkrafttreten latzungtritt amlhgenach ihrer öffentlichen Bekanntma- in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ortssatzung Jafieinigungund Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege fitze in der Gemeinde Eitelborn vom 21. Sept 1959 außer
irn, den 14.03.1989 nerich, Ortsbürgermeister Hinweis
(j § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz l-vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1, wird auf fol- .hingewiesen:
Setzung der Bestimmungen über |e Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 V1 GemO) und
Be Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen 1 3 Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) sachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die- intlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- er Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrünten, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, lAdenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht ist.
neinde Eitelbom ch, Ortsbürgermeister
KADENBACH öffentliche Bekanntmachung ishaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses «gemeinderates vom 26.10.1988 der Ortsgemeinde Kali für das Haushaltsjahr 1987
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
|llung des
965.028,44 1.171.399,68 2.136.428,12
Überschuß/Fehlbetrag
-©vv
^ateen 965.028,44 1.171.399,68 2.136.428,12
® Haushalt s-
965.028,44 1.147.384,00 2.112.412,44
0,00 24.015,68 24.015,68
Festgestellt:
Montabaur, 22.03.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufgestellte J ahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Karbach nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 221 GemO nicht teil
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 28.03. bis 07.04.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Kadenbach, 17.03.1989 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.) Karbach, Ortsbürgermeister
SIMMERN/NEUHÄUSEL öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses vom 13.12.1988 mem/Neuhäusel
Kindergartenzweckverbandes Sim-
Feststellung des Ergebnisses:
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Soll-Einnahmen ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
350.969,48 9.667,89
729,00 0,00
360.637,37
729,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
350.240,48 9.667,89
359.908,37
Soll-Ausgaben
350.240,48 9.667,89
359.908,37
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
360.240,48 9.667,89
359.908,37
Überschuß/Fehlbetrag -,-
V V“
966.028,44 1.171.399,68 2.136.428,12
Festgestellt:
Montabaur, 15.03.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung des Kindergartenzweckverbandes Simmem/Neuhäusel wird die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1987 beschlossen. Gleichzeitig wird dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung erteilt.
Ortsbürgermeister Schneider, Simmem und Ortsbürgermei- ster Hümmerich, Neuhäusel haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 221 GemO nicht teilgenommen.
HI.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 28.03. bis 07.04.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
S imm em, 17.03.1989 Schneider, Vorsitzender

