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Montabaur

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NIEDERELBERT

Kolping-Familie Niederelbert Herzliche Einladung

an alle Jugendlichen und Erwachsenen zur Informationsveran­staltung wegen Gründung einer Kolping-Familie Ziel ist die Schaffung eines Forums zur Behandlung gesell­schaftlicher, christlicher sowie aktueller und allgemein interes­sierender Fragen und Themen in geselliger Atmosphäre.

Wir treffen uns am Dienstag, 07. März 1989, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Kilian, Niederelbert.

Kirmesgesellschaft 1989

Am Samstag, 04.03.1989, veranstalten wir eine Beat-Party im Saal des Gasthauses Keul. Beginn: 20.00 Uhr.

JSG Niederelbert/Oberelbert/Welschneudorf An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

Samstag, 04.03.1989:

C-Jugend, 16.00 Uhr, Gladbach/E/H II - Nieder-ZOberelbert D-Jugend, 16.00 Uhr, Gladbach/H-W - JSG Nieder-ZO/W

SG Elbert

An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

Sonntag, 05.03.1989:

13.00 Ulm, Elbert II - Niederahr II in Niederelbert 15.00 Uhr, Weidenhahn - Elbert I in Weidenhahn Zuschauer sind wie immer herzlich eingeladen.

ASV Niederelbert

Berichtigung zur Jahrshauptversammlung Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet nicht am 04.03.1989, sondern am 08.04.1989, um 19.30 Uhr im Vereinslo- kal Keul statt.

Wir bitten um Beachtung.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden

2. Totenehrung

3. Berichte der Abteilungsleiter, Ringen, Ibmen und Ju­gend

4. Kassenbericht

5. Neuwahl des 1. Vorsitzenden

6. Verschiedenes

Evtl. Anträge sind bis 01.04.1989 einzureichen.

Weitergabe des Glaubens

Unter dem Thema finden am Freitag, 10.03.1989, Donnerstag, 16.03.1989, und Samstag, 18.03.1989, in Niederelbert Fasten- predigten statt.

OBERELBERT

Wanderfreunde Oberelbert

Die Wanderung am kommenden Sonntag, 05.03.1989, führt uns zum Koppel. Wir treffen uns um 9.30 Uhr am Dorfplatz in Oberelbert. Wanderführer ist August Trum.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

An alle Oberelberter Möhnen

Am Donnerstag, 09.03.1989, um 19.30 Uhr, treffen wir uns im Gasthaus Bloch. Bitte bringt die Fastnachtsbilder mit. Auch wir möchten Euch einen Video-Film von Schwerdonnerstag zei­gen. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, da wir auch an die­sem Abend den neuen Vorstnad wählen.

WELSCHNEUDORF

Kurs MSDOS

Der Kurs MSDOS wird wegen der starken Nachfrage im April wiederholt. Schwerpunkte werden das Betriebssystem MSDOS und Ttextverarbeitung mit dem Computer sein. Beginn ist am Donnerstag, 06. April 1989, um 20.00 Uhr, im Pfarrsaal Welsch­neudorf. Anmeldungen bitte beim Kursleiter, Herrn Markus Schewior, 02608/1368.

Möhnenverein Welschneu dorf

Unsere diesjährige J ahreshaupt Versammlung findet am Diens­tag, 07. März 1989, um 19.30 Uhr, im Westerwälder Hof statt. Dazu laden wir alle Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Im Mittelpunkt der Versammlung stehen die J ahresberichte sowie die Besprechung und Festlegung eines Tfermins für einen 3-Tages-Ausflug. Anschließend möchten wir uns den Videofilm vom Schwerdonnerstag ansehen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Zu unserem Möhnenessen am Dienstag, 14. März 1989, laden wir alle aktiven Mitglieder recht herzlich ein. Wir treffen uns um 19.00 Uhr bei Peter in der Pension »Waldesruh«.

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Westerwald-Verein Welschneudorf Der Zweigverein Welschneudorf des Westerwald-Vei» Mitglieder und Gäste zur ersten Wanderung in diesem 06. März 1989ein. Treffpunkt um 14.00 Uhr am Rathaus neudorf. Gewandert wird eine Strecke von 8-10km, diev ( derwart jeweils der Witterung entsprechend featgeW

EISBACHGEMEINDElj

GIROD

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters am Dienstae 07. März 1989, und Donnerstag, 09. März 1989, fällt auj; Die nächste Sprechstunde ist am Samstag, 11. März i», 10.00 bis 12.00 Uhr. In dringenden Angelegenheiten bita Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzusprechen, Hannappel, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Ortslage« der OrtsgemekdtU berscheid

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des BaugesetzbucheafBauj Die vom Ortsgemeinderat Heilberscheid am 23.06.1 zung beschlossene Bebauungsplan änderung »Qrtslage«,, der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § li Bii angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 18.08.1988 (Az, M 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechts Schriften nicht verletzt. Die Bebauungsplan änderung®!! gen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montan Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 21 9, 6430 Mn baur, während den Dienststunden (montags, mittwochs,] nerstags und freitags von 7.30-12.45 Uhr und 13.30-16.00U wie dienstags von 7.30-12.46 Uhr und 13.30-18.30 Uhr)vonjal mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhahi Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanesänderung rungAuskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachungtriij Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, d Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeich Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist,; sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmac schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht! ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, toi nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmac gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- undft Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen!«! darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie.i» BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungs eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die FI und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsanaf wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug): Der EntschädigungsbeiecV kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 99 birf zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er krt Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, d * stung der Entschädigung schriftlich bei dem Entsd gungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB: Ein Entschädigungsanspruch erl» wenn nicht innerhalb von drei J ahren nach Ablauf des Kai jahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vennöf nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs«' geführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz(GemO)l) zug): Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und ,

2. die Einberuf ungund die Tagesordnung von Sitzung®® 1 meinderates (§ 34)

ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres» öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich® Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsvw* begründen können, gegenüber der GemeindeverwalW tend gemacht worden ist.