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Nr. 9/89

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GACKENBACH

Kultu 1-- un ^ Heimatverein Buchfinkenland ,. jährige G eneralvers ammlun g f indet am Freitag, 10. fl 989 , um 20.00 Uhr, im Gasthof Wilhelmi, Gackenbach,

gsereMitglieder laden wir hiermit zu dieser wichtigen Ver-

Irdnungspuukte sind u.a. die Neuwahl des Vorstandes so- I 25 jährige Bestehen unseres Vereins, das wir am 08.-10. (^ber 1989 festlich begehen wollen.

F Kinderchor Gackenbach

I tag, 02. und 09.03.1989, um 16.00 Uhr, für alle, Instru-

I ab 16.46 Uhr. D a n ach den Osterferien einige Auftritte au- b geplant sind, wird um rege Teilnahme gebeten. Proben Ferien erfolgen nach Absprache.

HORBACH

Spvgg. Horbach Beendigung der Winterpause kommt es am Sonntag, 05. §1989, zu folgenden Spielen unserer Mannschaften:

hach II - Staudt II. 13.00 Uhr

|ch I Welschneudorf. 16.00 Uhr

HÜBINGEN

Tennisverein Hübingen e.V. eshauptversammlung findet nicht wie zuerst bekannt­en am 17. sondern erst am Freitag, 07. April 1989,19.30

t derGaststätte »Zimmermann« statt. U.a. geht es um die bl des Vorstandes. Anträge zur Änderung der Thgesord- j$nd bis spätestens 18. März 1989 beim Vorsitzenden jftlich einzureichen. Bitte den neuen Tfermin vormerken.

Freiwillige Feuerwehr Hübingen -Jahreshauptversammlung- ^sjährige Jahrshauptversammlung findet am Samstag, 11. März 1989, 20.00 Uhr fethaus Zimmermann in Hübingen statt.

Er Tagesordnung steht u.a. die Schaffung einer Ehrenmit- Ifchaft im Rahmen einer Satzungsänderung und das in JBvorstehende 26 jährige Jubiläum der Freiwilligen Feuer- jHiibingen. Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herz- pgeladen.

FZM »Zur Dorfschänke 73« itag, 11.03.1989, Spiel gegen Neuwied (Hobbyrunde) in

S ied. Uhrzeit 15.30 Uhr. "Reffen 14.00 Uhr. g, 03.03.1989, Mitgliederversammlung, betrifft Dorftur- §hrzeit 19.00 Uhr Gasthaus Zimmermann. Um pünktli- fund zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

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NIEDERELBERT öffentliche Bekanntmachung Teinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla««

Ortsgemeinde Niederelbert für das Grundstück Flur 24, ratück 12, gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches iauGB)

tägemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 1988 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes der Schla« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

«Äderung hat zum Inhalt, daß die Baugrenze im nordöstli- nJereich des Flurstückes Nr. 12, Flur 24, parallel zum Ver- ydungswegzwischen Limeswegund Hochstraße in gleichmä- fem Abstand von 3,00 m verläuft.

WSfeisVerwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach- HB Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge-

Whk Bebauungsplan-/änderungsungsunterlagen können Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- W^ er -Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, während der Betstunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags W ".30-12.45 Uhr und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags

von 7.30-12.45 Uhr und 13.30-18.30 Uhr) von jedermann eingese­hen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs­planes bzw. der Bebauungsplanesänderung/erweiterung Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form­vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder denMangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug): Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be­zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB: Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei J ahren n ach Ablauf des Kalender­jahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögens­nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbei­geführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug): Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der TätSachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

5431 Niederelbert, 27.02.1989 Hübinger, Ortsbürgermeister

WELSCHNEUDORF

Verloren Gefunden

In den vergangenen Wochen wurden im Gemeindebereich fol­gende Gegenstände gefunden:

a) eine schwarze Lederjacke auf dem Dorfplatz

b) ein Schlüsselbund mit mehreren Sicherheitsschlüsseln, dar­unter zwei Autoschlüssel für die Pkw-Marke Opel

c) ein Schlüsselbund mit zwei Sicherheitsschlüsseln und einem Anhänger mit der Aufschrift »Bader bringts«

Heiden, Ortsbürgermeister

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DAUBACH

DRK Ortsverein Daubach Jahreshauptversammlung

Am Freitag, 31.03.1989, findet um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zum Wiesengrund« (Schneider) in Gackenbach die ordentliche Jahreshauptversammlung des DRK OV Daubach statt.

Dazu laden wir alle fördernden und aktiven Mitglieder herzlich ein. Es ergeht keine zusätzlich Einladung mehr. TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. "Ibtenehrung

3. Tätigkeitsberichte

4. Kassenbericht

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer

7. Eintragung als e.V. im Vereinsregister

8. Verschiedenes