Montabaur
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AHRBACHGEMEINDEN
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HEILIGENROTH Sitzung des Ortsgemeinderates
DienächsteSitzungdesOrtsgemeinderates Heiligenroth findet am
Dienstag, 07. März 1989, um 20.00 Uhr im ZBV-Raum der Vogelsanghalle statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Zulässigkeit der Bürgerinitiative »Rettet die Birke«
2. Anhörung der Bürgerinitiative »Rettet die Birke«
3. Beratung und Beschlußfasung über die Haushaltsrechnung 1987 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1987
4. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes »Im Vogelsang«
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Industriegebiet«- Anerkennung einer Nebenbestimmung im Rahmen des Anzeigenverfahrens nach § 11 BauGB
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes Heiligenroth, 28.02.1988
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitten der Ortsgemeinde Heiligenroth
fUr die Grundstücke Flur 19, Flurstück(e) 1612 und 1662 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 13.12.1988 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt: daß im Bereich der Flurstücke Nr. 1612 und 1662, Flur 19, die Baugrenze von 7,50 m bis auf 3,00 m in östlicher Richtung an die Grundstücke Nr. 1613 und 1661 herangeführt wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, während den Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30-12.45 Uhr und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.45 Uhr und 13.30-18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanesänderung/erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug): Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Em gungspflichtigen beantragt. *
§ 44 Abs. 4 BauGB: Ein Entschädigungsanspruch wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf desKai jahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vem nachteile ein getreten sind, die Fälligkeit des Anspruch geführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (q„
zug): Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung, meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres^ öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftliche Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtaverk begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltm tend gemacht worden ist.
5431 Heiligenroth, 27.02.1989 Zerfas, Ortsbürgermeister
RUPPACHGOLDHAUSEN
Jagdpachtvertrag verlängert
Der alte Jagdpachtvertrag mit Herrn Edwin Groß,Bad!Hj berg, läuft am 31.03.1989 aus.
Bevor eine Weiterverpachtung erfolgen konnte, war die] wähl des Jagdvorstandes durch die Jagdgeuosseaj Ruppach-Goldhausen (Mitglied ist jeder Grundstücks^ mer) erforderlich.
Dies erfolgte in öffentlicher Versammmlung im »Soma und ergab folgendes Wahlergebnis:
Jagdvorsteher: Winfried Ferdinand, 1. Beisitzer und s( Jagdvorsteher: Josef Dennebaum, 2. Beisitzer und Kass walter: Theo Wirth, 1. Stellvertreter: Gottfried Gerhard s Vertreter: Edelbert Wirth.
In einer besonderen Sitzung des J agdvorstandes sowieeia fentlichen Gemeinderatssitzung wurde über den Pachte gerungsantrag von Herrn Groß beraten und beschloss«, Beide Gremien sprachen sich einstimmig für eine Verlang* des J agdpacht Vertrages um weitere 9 J ahre mit Herrn Gral Herr Groß, der bereits 27 Jahre Jagdpächter von Rupp Goldhausen ist, ist allen als ruhiger und sachlicher Waiii bekannt, so daß auf eine Ausschreibung verzichtet wunk Bei den neuen Jagdpachtbedingungen war jedoch zuh sichtigen, daß die jetzige bejagbare Fläche nur noch 360b trägt, statt vorher angenommen 450 ha.
Die bisherige Fläche war vor allem zu reduzieren umdenOi ring, die Neubaugebiete, das Gewerbegebiet, dieTbngnibe um die befriedeten Bezirke.
Wenn sich auch der Pachtbetrag vonca. 7.600 DM aufT.OM reduziert, so ist durch die vorgenannte Flächenkort' doch noch eine mehr als angemessene Pachterhöhungpiol verzeichnen. Dabei darf nicht übersehen werden, daß inte ten J ahren noch weitere jagdpachtmindemde Umstanden ßenbereich von Ruppach-Goldhausen hinzugekommensi daß Jagdvorstand und Ortsgemeinderat die neuen Bei gen als voll gerechtfertigt ansehen.
Auch die Wildschadenpauschale wurde nach den Erfal der Vergangenheit angemessen erhöht.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
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was '«Muut »wo
HEILIGENROTH
Jugend Vorstand Heiligenroth sucht weitere Gruppet 15 Jahren für Jugendgruppen Ruft doch mal an oder kommt vorbei bei:
Tbbias Ortseifen, Moselstraße 10, 5431 Heiligenrott: 02602/18315
oder Nicole Zerfas, Breslauer Straße 22,5431 Heilige® 1 ® 02602/16606
Gemeindebücherei Heiligenroth
Die Gemeindebücherei hat aus Gemeindemitteln neue® angeschafft und vom Büchereiring der Verbandsge®* nen neuen Ausleihblock erhalten.

