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Nr. 7/89
Getreideproduktion
_artoi nng zur Rückerstattung der Mitverant-
rfabrensn^r^^ sabgabe ^ G^gideerzeuger
Verfahrensregelungbei der Rückerstattungüber Mit-
' n0U ffltung 9 abgabe für Getreide durch die Europäische Ge- ^haft müssen die Kleinerzeuger von Getreide von diesem
'an berücksichtigen.
beiden vergangenen Wirtschaftsjahren wird auch für Getieidewirtschaftsjehr 1988/89 zur finanziellen Entlader Klemerzeuger von Getreide die erhobene Getreide- g antwortungsabgabe (MVA) in Form der Kleinerzeuger- jfe zurückerstattet. Die Rückerstattung wird für eine mit belastete Getreidemenge von mindestens 1 t und höch- 9 für 26 t gewährt.
E aüberdem bisherigen Verfahren wird ab dem Getneidewirt- tsjahr 1988/89 die Rückzahlung durch die Bundesfinanz- raltung durchgeführt. Bevor ein Getreideerzeuger jedoch Antrag an das für seinen Wohnsitz zuständige Hauptzollrichtenkann, ist nach Bundesrecht ein gesonderter Antrag nerkennungder Kleinerzeugereigenschaft bei der Verwal-
en Gemeinde, der j kreisangehörigen Stadt oder der kreisfreien Stadt (Ge- deverwaltung) zu stellen.
Antragsteller wird dort eine Bescheinigung über die Aner- ung als Kleinerzeuger (Anerkennungsbescheinigung) aus-
[ llt, die er dem Antrag an das Hauptzollamt beifügen muß. b dieses, dem eigentlichen Rückerstattungsantrag vorge- tete Verfahren, sollen die günstigeren Nachweis- und Kon- inöglichkeiten der Gemeinden vor Ort genutzt werden.
tem Antragsverfahren im einzelnen:
jie Anerkennungsbescheinigung ist dem Getreideerzeu- r auf Antrag auszustellen, wenn er im laufenden Getreide- tschaftsjahr (1.7.1988 - 30.6.1989) eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von höchstens 33 ha bewirtschaftet. Damit ist die Rückerstattung künftig nicht mehr von der Größe der bewirtschafteten Getreidefläche abhängig! Der Nachweis der Flächen und die stichprobenweise in den Belieben durchzuführenden Kontrollen können sich dadurch i einer beständigeren Größe orientieren. Die im Antrag ifgeführten Flächen sind durch Unterlagen glaubhaft zu jelegen. Hierzu eignen sich insbesondere die Antragsunter- Jigen der Gasöl Verbilligung, die nach Zustimmung des An- agsstellers von der Gemeindeverwaltung eingesehen wer-
I jn können. Ferner können Bewilligungsunterlagen über Mistige Förderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche etriebe (z.B. Ausgleichszulage) vorgelegt werden. Unab- ngig von der Heranziehung von Unterlagen zur Glaub- tmachung der Flächen, besteht für den antragsteilenden Getreideerzeuger die Verpflichtung, Aufzeichnungen Über Größe, Ort und Lage (Flächennachweis) seiner landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Gemarkung, Flur End Flurstück zu machen. Anstelle dieser Aufzeichnungen «innen zwar die erforderlichen Angaben in eine Karte mit nem ausreichend kleinen Maßstab eingetragen werden, r empfehlen jedoch im Hinblick auf entsprechende Anfor- Qgen im Rahmen des künftigen sozio-strukturellen die Flächen mit den benötigten ngaben jetzt schon aufzulisten. Ist die im Antrag angege-
l, kann der Flächen- l. Wird ein aktuelles Flächen- rzeichnis für ein anderes Verwaltungsverfahren, z.B. kerflächenstülegungsprogramm, geführt, so sind diese ifzeichnungen ausreichend, wenn darin die geforderten ügabea enthalten sind.
[pw Antrag auf Ausstellung der Anerkennungsbescheini- ügist bis spätestens 31. März 1989 bei der Gemeinde zu [und rf'’ p er ^ er ®®briebssitz liegt. Die Antragsvordrucke tw, 016 , orm Mätter zum Flächennachweis sind ab Mitte
'ebruar dort erhältlich.
b. Die Anträge auf Kleinerzeugerbeihilfe müssen bis 31. Juli 1989 bei dem örtlich zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Dort liegen die Antragsvordrucke bereit.
Landwirte, die beim Hauptzollamt einen Antrag auf Rückerstattung der im 2. Halbjahr 1988 »zuviel einbehaltenen« Zusatz-MVA (Antragsfrist 15. März 1989) stellen, wird das Antragsformular auf Kleinerzeugerbeihilfe direkt übersandt. Die Anerkennungsbescheinigung der Gemeindeverwaltung und die Belege, aus denen die Belastung mit der MVA hervorgeht, sind diesem Antrag beizufügen.
Weitere Auskünfte geben die zuständigen Gemeindeverwaltungen und Hauptzollämter.
Anträge auf Ausstellung der Anerkennungsbescheide sind bis 31.3.1989 (Ausschlußfrist) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur zu stellen.
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Volkshochschule
Die VHS Montabaur lädt für den 4./5. März 1989 zu einer Wochenendfahrt nach Stuttgart und Tübingen ein: für Sonnabend zu einem Besuch in der Stuttgarter Staatsgalerie, wobei
wir gemeinsam die Sonderausstellung
»Meisterwerke aus der Thyssen-Sammlung« mit 60 kostbaren Gemälden aus einem halben Jabdausend europäischer Kunstgeschichte besichtigen wollen, ehe Sie Gelegenheit haben sollen, die Schätze der Alten und Neuen Staatsgalerie, die des Württembergischen Landesmuseums (u.a. mit den Funden aus dem Keltengrab von Hochdorf) aa. kennenzulemen oder wieder genießen zu können, ehe Sie vielleicht den Abend dem Besuch eines der Stuttgarter Theater widmen wollen.
Am Sonntagvormittag sollen Sie in Tübingen Zeit zu einem Stadtbummel, einem Besuch auf dem Schloß, im Hölderlin- haus oder auch in der wertvollen Antikensammlung der Universität haben; um 14.00 Uhr wollen wir uns in der Kunsthalle durch die
»Paul-Klee»-Ausstellung der Sammlung Berggruben« führen lassen, die in solch umfassender Präsentation (von Museen in New York und Paris ermöglicht) in Europa nur in der Tübinger Kunsthalle zu sehen ist.
Abfahrt am 04.03.1989: 6.45 Uhr in Wirges (Busparkplatz), 7.00 Uhr in Montabaur (Kalbswiese)
Rückkehr am 05.03.1989 gegen 22.00 Uhr
Kosten: 120,00 DM für Fahrt, Übern, mit Frühstück im DZ
(EZ + 10,00 DM), Eintritt (und evtL Führung) in den beiden
Ausstellungen.
Anmeldung: umgehend bitte, wegen der nötigen Reservierungen bei der Geschäftsstelle der VHS Montabaur, Tbl. 02602/126 105.
Astronomie-Kurs
Die Exkursion nach Effelsberg zum dortigen Radioteleskop findet
am Samstag, dem 18.03.1989 statt. Abfahrt 10.00 Uhr.
Sollten Sie Interesse an dieser Exkursion haben, bitten wir um Ihre Anmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle, Ifelefon 02602/126105.
14. Französisch für Anfänger (vormittags)
Jeweils montags ab 9.00 Uhr findet im Rathaus Montabaur (Sitzungssaal IAltbau) ein Französischkurs für Anfänger statt. Dauer: 10 Vormittage
Gebühren: 35,00 DM
Leitung: Regina Seifert

