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Montabaur

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Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 16. Februar 1989 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü­gungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge ge­mäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge­meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von

einer Woche erinnert. Nach Ablauf derZahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 6 Th ge nach Fähigkeit ver­wirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsver­fahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkanten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Ver­bandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/M ainz (B LZ 600100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 670 610 01) 600 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 610 600 16) 803 000 212 Völksbank Montabaur (BLZ 670 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 670 700 46) 430 69 69 Montabaur, den 13. Februar 1989 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Ihre Verbandgemeindewerke berichten:

Auch unbebaute Baugrundstücke werden zur Zahlung von wiederkehrenden Beitrügen herangezogen

Eigentümer von unbebauten Baugrundstücken sind oftmals der Meinung, daß sie für ihr Grundstück keine wiederkehrenden Beiträge für die Oberflächenentwässerung und das Schmutz­wasser zu zahlen brauchen. Manche sprechen von einer neuen Regensteuer, mit der Einnahmen erschlossen werden sollen. Wir nehmen deshalb gerne die Gelegenheit wahr, noch einmal zur Er­klärung und Unterrichtung auf folgendes hinzuweisen:

1. ln den vergangenen J ähren ist der Aufwand für das Abwas­sersystem einschließlich der Aufwendungen für die Klär­anlagen über die Gebühren und Beiträge abgedeckt wor­den. Dieser Aufwand, lediglich erhöht um die neu hinzuge­kommenen Kläranlagen, wird auch in der Zukunft nur ab­gedeckt.

2. Diese Kosten werden, wie im Vorjahr, über Gebühren und Beiträge umgelegt, allerdings nach einem anderen System. (Zur Klarstellung sei aber noch einmal wiederholt: Es wer­den nur die Aufwendungen für die Abwasserreinigung ab­gedeckt und sonst nichts.)

3. Für die unbebauten Grundstücke ist deshalb ein wieder­kehrender Beitrag zu bezahlen (keine Gebühr), weil auch für diese Grundstücke die Straßenleitungen, Hauptsamm­ler, Regenrückhaltungen und die Kläranlagen selbst so zu dimensionieren waren, daß bei einem Anschluß des unbe­bauten Grundstückes die sofortige und ordnungsgemäße Entsorgung möglich ist. Deshalb werden die Eigentümer von unbebauten Grundstücken zu Recht an diesen Vorhal­tekosten beteiligt, weil man erkannt hat, daß in der Vergan­genheit Haushaltungen mit höherem Wasserverbrauch (in der Regel Familien mit mehreren Kindern) diesen Aufwand getragen haben.

Da durch die Kanalleitungen selbstverständlich auch die von den Grundstücken anfallenden Oberflächenwasser (Regen) abgeleitet werden müssen, ist es selbstverständ­lich, daß nach der Größe des Grundstückes ein Anteil für das Oberflächenwasser und für das Schmutzwassr ein an­derer Anteil zu zahlen ist.

Für jeden ist es selbstverständlich, daß bei einem Iblefonan- schluß monatlich die Grundgebühr von 27,00 DM für die Vorhal­tung des gesamten Iblefonnetzes zu zahlen ist, auch wenn er nicht eine Einheit telefoniert hat.

Das gleiche System ist jetzt für die Abwasserbeseitigung einge­führt worden.

Wir hoffen, daß es damit für jeden verständlich ist und die Be­rechnung erläutert werden konnte

Vit Verwaltung Inßr/niM

Dienst jubilarin in der Bibliothek der Stadt Montabaur

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Zum 26-jährigen Dienstjubiläum gratulierte Bürgermei Possel-Dölken der langjährigen Mitarbeiterin der Stadtlj thek.

Dank und Anerkennung sprach ebenfalls der Personal sitzende der Stadt Montabaur, Josef Jürgens, der Jubilarial Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreichte neben t künde ein Geldgeschenk und einen Stich der Stadt Montk Josef Jürgens überreichte als PersonalratsVertreter der rin ebenfalls ein Geschenk.

Kommunaler Kindergarten Heiligenrotil

Die Ortsgemeinde Heiligenroth stellt zum 1. August 1| eine Vor- bzw. Berufspraktikantin ein.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind I 03.03.1989 an den Kindergarten Heiligenroth, Schulst! 6431 Heiligenroth, zu richten.

S. Altmann (Kindergartenleitung)

Wohnraum für Asylbewerber gesucht]

Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Moutd sucht dringend geeigneten Wohnraum für Asylbewerte| diesen handelt es sich um größere F amili en als auchumH Personen.

Sollten Sie geeigneten Wohnraum zur Verfügung haben ib einer Vermietung interessiert sein, so setzen Sie aichbittet] hend mit dem hiesigen Sozialamt in Verbindung.

Sie erreichen uns im Rathaus (Altbau), Z imm er 14 c nisch unter der Nummer 02602/126204.

Fischereiverpachtung

Das Forstamt in 6411 Neuhäusel verpachtet ab 01. Aprä öffentlich durch Einholungschrif tlicher Gebote dieFiscba " Saynbach Los 1 (Saynbach mit Nebenbächen zwischen Ei: ! düng kL Saynbach bei Ellenhausen und Hirzener Brückl E: Die Pachtbedingungen können von Montag bis Freitage A tags beim Forstamt eingesehen werden.

Pachtberechtigt sind nur natürliche Personen, die Inhaber eines gültigen Fischereischeines sind, ihren Hauptwohnsitz im Westerwaldkreis haben und nicht anderweitig Pächter einer Fischerei sind. Schriftliche Angebote können in verschlossenem UinscM A

der Aufschrift »Fischereiverpachtung« Saynbach Losl zum 17. März 1989,9.00 Uhr, beim Forstamt reicht werden.

Die Öffnung der Gebote erfolgt am 17. März Der Zuschlag bleibt allgemein Vorbehalten.

Neuhäusel, den 08.02.1989 Schlüter, Oberforstrat