Montabaur
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Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 16. Februar 1989 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von
einer Woche erinnert. Nach Ablauf derZahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 6 Th ge nach Fähigkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkanten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/M ainz (B LZ 600100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 670 610 01) 600 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 610 600 16) 803 000 212 Völksbank Montabaur (BLZ 670 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 670 700 46) 430 69 69 Montabaur, den 13. Februar 1989 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
Ihre Verbandgemeindewerke berichten:
Auch unbebaute Baugrundstücke werden zur Zahlung von wiederkehrenden Beitrügen herangezogen
Eigentümer von unbebauten Baugrundstücken sind oftmals der Meinung, daß sie für ihr Grundstück keine wiederkehrenden Beiträge für die Oberflächenentwässerung und das Schmutzwasser zu zahlen brauchen. Manche sprechen von einer neuen Regensteuer, mit der Einnahmen erschlossen werden sollen. Wir nehmen deshalb gerne die Gelegenheit wahr, noch einmal zur Erklärung und Unterrichtung auf folgendes hinzuweisen:
1. ln den vergangenen J ähren ist der Aufwand für das Abwassersystem einschließlich der Aufwendungen für die Kläranlagen über die Gebühren und Beiträge abgedeckt worden. Dieser Aufwand, lediglich erhöht um die neu hinzugekommenen Kläranlagen, wird auch in der Zukunft nur abgedeckt.
2. Diese Kosten werden, wie im Vorjahr, über Gebühren und Beiträge umgelegt, allerdings nach einem anderen System. (Zur Klarstellung sei aber noch einmal wiederholt: Es werden nur die Aufwendungen für die Abwasserreinigung abgedeckt und sonst nichts.)
3. Für die unbebauten Grundstücke ist deshalb ein wiederkehrender Beitrag zu bezahlen (keine Gebühr), weil auch für diese Grundstücke die Straßenleitungen, Hauptsammler, Regenrückhaltungen und die Kläranlagen selbst so zu dimensionieren waren, daß bei einem Anschluß des unbebauten Grundstückes die sofortige und ordnungsgemäße Entsorgung möglich ist. Deshalb werden die Eigentümer von unbebauten Grundstücken zu Recht an diesen Vorhaltekosten beteiligt, weil man erkannt hat, daß in der Vergangenheit Haushaltungen mit höherem Wasserverbrauch (in der Regel Familien mit mehreren Kindern) diesen Aufwand getragen haben.
Da durch die Kanalleitungen selbstverständlich auch die von den Grundstücken anfallenden Oberflächenwasser (Regen) abgeleitet werden müssen, ist es selbstverständlich, daß nach der Größe des Grundstückes ein Anteil für das Oberflächenwasser und für das Schmutzwassr ein anderer Anteil zu zahlen ist.
Für jeden ist es selbstverständlich, daß bei einem Iblefonan- schluß monatlich die Grundgebühr von 27,00 DM für die Vorhaltung des gesamten Iblefonnetzes zu zahlen ist, auch wenn er nicht eine Einheit telefoniert hat.
Das gleiche System ist jetzt für die Abwasserbeseitigung eingeführt worden.
Wir hoffen, daß es damit für jeden verständlich ist und die Berechnung erläutert werden konnte
Vit Verwaltung Inßr/niM
Dienst jubilarin in der Bibliothek der Stadt Montabaur
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Zum 26-jährigen Dienstjubiläum gratulierte Bürgermei Possel-Dölken der langjährigen Mitarbeiterin der Stadtlj thek.
Dank und Anerkennung sprach ebenfalls der Personal sitzende der Stadt Montabaur, Josef Jürgens, der Jubilarial Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreichte neben t künde ein Geldgeschenk und einen Stich der Stadt Montk Josef Jürgens überreichte als PersonalratsVertreter der rin ebenfalls ein Geschenk.
Kommunaler Kindergarten Heiligenrotil
Die Ortsgemeinde Heiligenroth stellt zum 1. August 1| eine Vor- bzw. Berufspraktikantin ein.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind I 03.03.1989 an den Kindergarten Heiligenroth, Schulst! 6431 Heiligenroth, zu richten.
S. Altmann (Kindergartenleitung)
Wohnraum für Asylbewerber gesucht]
Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Moutd sucht dringend geeigneten Wohnraum für Asylbewerte| diesen handelt es sich um größere F amili en als auchumH Personen.
Sollten Sie geeigneten Wohnraum zur Verfügung haben ib einer Vermietung interessiert sein, so setzen Sie aichbittet] hend mit dem hiesigen Sozialamt in Verbindung.
Sie erreichen uns im Rathaus (Altbau), Z imm er 14 c nisch unter der Nummer 02602/126204.
Fischereiverpachtung
Das Forstamt in 6411 Neuhäusel verpachtet ab 01. Aprä öffentlich durch Einholungschrif tlicher Gebote dieFiscba " Saynbach Los 1 (Saynbach mit Nebenbächen zwischen Ei: ! düng kL Saynbach bei Ellenhausen und Hirzener Brückl E: Die Pachtbedingungen können von Montag bis Freitage A tags beim Forstamt eingesehen werden.
Pachtberechtigt sind nur natürliche Personen, die Inhaber eines gültigen Fischereischeines sind, ihren Hauptwohnsitz im Westerwaldkreis haben und nicht anderweitig Pächter einer Fischerei sind. Schriftliche Angebote können in verschlossenem UinscM A
der Aufschrift »Fischereiverpachtung« Saynbach Losl zum 17. März 1989,9.00 Uhr, beim Forstamt reicht werden.
Die Öffnung der Gebote erfolgt am 17. März Der Zuschlag bleibt allgemein Vorbehalten.
Neuhäusel, den 08.02.1989 Schlüter, Oberforstrat

