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Nr. 5/89
■2.08.J
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J^T^f U r Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
li Ausbettung von Leichen
ln s Ausgraben und Umbetten von Leichen wird In nch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die Ivrbei entstehenden Kosten sind von dem Gebühren- I nichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auf- Iftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
I Ausbettung von Urnen
lAusbettung von Urnen aus Erdgräbern 60,00 DM
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Iwiederbeisetzung
■Für die Wiederbeisetzimg von ausgebetteten Leichen ■oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I er- r Phöben.
j Nptzungsgebühren
f hte an Grabstätten
JErwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und anmeldepflichtigen
■ Ibtgeburten . 20,00 DM
für Verstorbene nach Vollendung
des5. Lebensjahres .. 100,00DM
ils Umen-Erdgrabstätte in
Jmen-Grabfeldem. 30,00 DM
ils Umen-Erdgrabstätte in bereits elegten Grabstätten für Erdbestattungen,
: jede Urne. 10,00 DM
Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten ■für jede Einzel-Wahlgrabstätte * ad jede weitere Wahlgrabstätte. 500,00 DM
Js Umen-Erdgrabstätte
t Umen-Grabfeldem. 150,00 DM
Js Umen-Erdgrabstätte in ereits belegten Grabstätten,
- Erdbestattungen, für jede Urne . 50,00 DM
_ ferlängerung des Nutzungsrechts ie Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschrif- ier Satzungüber das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend Abschnittes III erhoben.
tige Gebühren Imsegnungshalle
Benutzung der Einsegnimgshalle und Aufbewahrung on Leichen in Aufbewahrungsräumen. . . 100,00 DM ufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Ein- gnungshalle
is zu drei lägen. 60,00 DM
jeden weiteren angefangenen Thg. 20,00 DM
§3
Inkrafttreten
r-oSatzungtritt amlägenachihrer öffentlichen Bekanntma- fcungjin Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensat- ai ng der Ortsgemeinde Oberelbert vom 05.09.1975, zuletzt ge- krt'durch Satzimg vom 21.03.1983, außer Kraft, albert, 20.01.1989 Mjpnd, Ortsbürgermeister
142,wfB 611 Vorstehende Satzimg werden keine Bedenken erhoben SB Abs. 2 GemO)
3 55 (uJfQi*^) au r, den 06. Jan. 1989 pSjSVBrwaltung M^terwaldkreises
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■ § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz 60,MK vom 141 2.1973 (GVB1. S. 419) -BS 2020-1- wird auf fol- 69 .hingewiesen:
izeiliciP® Verletzung der Bestimmungen über idigistj^^AuMchließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 unduuj^P^l GemO) und
.i- und die Tagesordnung von Sitzungen
60,(Hr aw ürt sgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Ortgemeinde Oberelbert Weyand, Ortsbürgermeister
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NIEDERELBERT
»MGV Hoffnung«
Am Freitag, dem 3.2.1989, fällt die Gesangsstunde aus. Die nächste Probe findet am 10.2.1989 zu gewohnter Zeit im Vereinslokal Keul statt. Wir bitten alle Sänger um Beachtung.
Einkehrtag
Die Frauengemeinschaft lädt ein zum Einkehrtag in Schönstatt am 20.2.1989. Abfahrt 13.00 Uhr ab Gemeindeplatz, telefonische Anmeldung bei L. Nink, TfeL 17296.
OBERELBERT
Helau Oberelberter Kinder und Bürger Am Fastnachtsonntag um 14.00 Uhr treffen sich all e großen und kleinen Kinder zur Aufstellung und zum Umzug des Kinderzuges durch das Dorf.
Alle Vereine und Gruppierungen sind eingeladen, mitzumachen. Auch die Häuser können geschmückt werden.
Anschließend ist der Kinderball in der Dorf schänke Abends wird der Fastnachtsball aller Vereine und Gruppierungen ebenfalls in der Dorf schänke stattfinden. Dazu an alle eine herzliche Einladung.
Fröhliche Fastnachtsfeier
Am Dienstag, 7.2.1989,15.00 Uhr treffen sich alle Senioren und im Herzen Junggebliebene von Oberelbert zu einer fröhlichen Fastnachtsfeier im Pfarrsälchen bei Kaffee und Kuchen. Mitzubringen sind Humor und gute Launa
OBERELBERT/WELSCHNEUDORF
Ehevorbereitungskurse
In den nächsten Monaten finden an folgenden Tbrrninen Ehevorbereitungskurse statt:
11./12.02.1989 Nentershausen 18./19.02.1989 und 3./4.06.1989 Herschbach Uww.
15./16.4.1989 Weidenhahn
Nähere Angaben hierzu erteilt das Kath. Bezirksamt Westerwald, Abt. Erwachsenenarbeit. Ferner wird ein ökumenischer Ehevorbereitungskurs unter dem Thema »Eine Ehe - zwei Kirchen« am Samstag, 29.04.1989, von 10.00 bis ca 21.00 Uhr im Pfarrer-Ninck-Haus in Westerburg angeboten.
Dieses Tägesseminar richtet sich an alle Paare, die in absehbarer Zeit heiraten wollen. Aufgrund der zunehmenden »ökumenischen Trauungen« wird dieses Seminar von beiden Kirchen gemeinsam getragen. Allerdings ergeht die Einladung nicht nur konfessionsverschiedene Paare.
Kursgebühr 20,- DM pro Paar
(incL Verpflegung) 10,- DM pro Tteilnehmer/in.
Anmeldungen bis zum 15. April 1989 an Kath. Bezirksamt Westerwald, Abt. Erwachsenenarbeit, Auf dem Kalk 11,5430 Montabaur, TfeL 02602/2051.
WELSCHNEUDORF
Voranzeige
Großer Maskenball unter demMotto: Sommer, Sonne, Sand und
Meer
veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit dem Sportverein 1920 Welschneudorf e.V. am Samstag, dem 4.2.89, im Vereinslokal »ZumHannes«. Alle Bürger von Welschneudorf, sowie Gäste aus nah und fern sind herzlich hierzu eingeladen. Für gute Tänzmusik ist Sorge getragen.
Kinderkostttmball
Am Sonntag, dem 5.2.89, findet wieder unser traditioneller Kinderkostümball mit Verlosung im Vereinslokal »Zum Hannes« statt. Die drei schönsten Kostüme werden mit kleinen Preisen bedacht. Beginn: 15.11 Uhr.

