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Seite 19

Nr. 5/89

2.08.J

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J^T^f U r Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

li Ausbettung von Leichen

ln s Ausgraben und Umbetten von Leichen wird In nch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die Ivrbei entstehenden Kosten sind von dem Gebühren- I nichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auf- Iftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

I Ausbettung von Urnen

lAusbettung von Urnen aus Erdgräbern 60,00 DM

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Iwiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzimg von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I er- r Phöben.

j Nptzungsgebühren

f hte an Grabstätten

JErwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und anmeldepflichtigen

Ibtgeburten . 20,00 DM

für Verstorbene nach Vollendung

des5. Lebensjahres .. 100,00DM

ils Umen-Erdgrabstätte in

Jmen-Grabfeldem. 30,00 DM

ils Umen-Erdgrabstätte in bereits elegten Grabstätten für Erdbestattungen,

: jede Urne. 10,00 DM

Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten für jede Einzel-Wahlgrabstätte * ad jede weitere Wahlgrabstätte. 500,00 DM

Js Umen-Erdgrabstätte

t Umen-Grabfeldem. 150,00 DM

Js Umen-Erdgrabstätte in ereits belegten Grabstätten,

- Erdbestattungen, für jede Urne . 50,00 DM

_ ferlängerung des Nutzungsrechts ie Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschrif- ier Satzungüber das Friedhofs- und Bestattungswesen wer­den die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend Abschnittes III erhoben.

tige Gebühren Imsegnungshalle

Benutzung der Einsegnimgshalle und Aufbewahrung on Leichen in Aufbewahrungsräumen. . . 100,00 DM ufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Ein- gnungshalle

is zu drei lägen. 60,00 DM

jeden weiteren angefangenen Thg. 20,00 DM

§3

Inkrafttreten

r-oSatzungtritt amlägenachihrer öffentlichen Bekanntma- fcungjin Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensat- ai ng der Ortsgemeinde Oberelbert vom 05.09.1975, zuletzt ge- krt'durch Satzimg vom 21.03.1983, außer Kraft, albert, 20.01.1989 Mjpnd, Ortsbürgermeister

142,wfB 611 Vorstehende Satzimg werden keine Bedenken erhoben SB Abs. 2 GemO)

3 55 (uJfQi*^) au r, den 06. Jan. 1989 pSjSVBrwaltung M^terwaldkreises

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§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz 60,MK vom 141 2.1973 (GVB1. S. 419) -BS 2020-1- wird auf fol- 69 .hingewiesen:

izeiliciP® Verletzung der Bestimmungen über idigistj^^AuMchließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 unduuj^P^l GemO) und

.i- und die Tagesordnung von Sitzungen

60,(Hr aw ürt sgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Ortgemeinde Oberelbert Weyand, Ortsbürgermeister

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NIEDERELBERT

»MGV Hoffnung«

Am Freitag, dem 3.2.1989, fällt die Gesangsstunde aus. Die nächste Probe findet am 10.2.1989 zu gewohnter Zeit im Vereins­lokal Keul statt. Wir bitten alle Sänger um Beachtung.

Einkehrtag

Die Frauengemeinschaft lädt ein zum Einkehrtag in Schönstatt am 20.2.1989. Abfahrt 13.00 Uhr ab Gemeindeplatz, telefoni­sche Anmeldung bei L. Nink, TfeL 17296.

OBERELBERT

Helau Oberelberter Kinder und Bürger Am Fastnachtsonntag um 14.00 Uhr treffen sich all e großen und kleinen Kinder zur Aufstellung und zum Umzug des Kin­derzuges durch das Dorf.

Alle Vereine und Gruppierungen sind eingeladen, mitzumachen. Auch die Häuser können geschmückt werden.

Anschließend ist der Kinderball in der Dorf schänke Abends wird der Fastnachtsball aller Vereine und Gruppierun­gen ebenfalls in der Dorf schänke stattfinden. Dazu an alle eine herzliche Einladung.

Fröhliche Fastnachtsfeier

Am Dienstag, 7.2.1989,15.00 Uhr treffen sich alle Senioren und im Herzen Junggebliebene von Oberelbert zu einer fröhlichen Fastnachtsfeier im Pfarrsälchen bei Kaffee und Kuchen. Mitzu­bringen sind Humor und gute Launa

OBERELBERT/WELSCHNEUDORF

Ehevorbereitungskurse

In den nächsten Monaten finden an folgenden Tbrrninen Ehevor­bereitungskurse statt:

11./12.02.1989 Nentershausen 18./19.02.1989 und 3./4.06.1989 Herschbach Uww.

15./16.4.1989 Weidenhahn

Nähere Angaben hierzu erteilt das Kath. Bezirksamt Wester­wald, Abt. Erwachsenenarbeit. Ferner wird ein ökumenischer Ehevorbereitungskurs unter dem Thema »Eine Ehe - zwei Kir­chen« am Samstag, 29.04.1989, von 10.00 bis ca 21.00 Uhr im Pfarrer-Ninck-Haus in Westerburg angeboten.

Dieses Tägesseminar richtet sich an alle Paare, die in absehbarer Zeit heiraten wollen. Aufgrund der zunehmenden »ökumeni­schen Trauungen« wird dieses Seminar von beiden Kirchen ge­meinsam getragen. Allerdings ergeht die Einladung nicht nur konfessionsverschiedene Paare.

Kursgebühr 20,- DM pro Paar

(incL Verpflegung) 10,- DM pro Tteilnehmer/in.

Anmeldungen bis zum 15. April 1989 an Kath. Bezirksamt We­sterwald, Abt. Erwachsenenarbeit, Auf dem Kalk 11,5430 Mon­tabaur, TfeL 02602/2051.

WELSCHNEUDORF

Voranzeige

Großer Maskenball unter demMotto: Sommer, Sonne, Sand und

Meer

veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit dem Sportverein 1920 Welschneudorf e.V. am Samstag, dem 4.2.89, im Vereinslokal »ZumHannes«. Alle Bürger von Welschneudorf, sowie Gäste aus nah und fern sind herzlich hierzu eingeladen. Für gute Tänzmusik ist Sorge getragen.

Kinderkostttmball

Am Sonntag, dem 5.2.89, findet wieder unser traditioneller Kin­derkostümball mit Verlosung im Vereinslokal »Zum Hannes« statt. Die drei schönsten Kostüme werden mit kleinen Preisen bedacht. Beginn: 15.11 Uhr.