Einzelbild herunterladen

Nr.i

Montabaur

Seite 7

Nr. 4/89

vJ&>nnds2ememdewerken Montabaur, 5430 Montabaur, Rat- 1 1/2 Am* ve ni.1 2. Etage, Zimmer-Nr. 38, einzureichen.

5430 Montabaur, 19.1.1989 /8 A Verbandsgemeindewerke Montabaur

1 Npiwöwarsky, Werkleiter

Abt. IV - Steueramt -

1. Die Steuerpflicht beginnt am .

2. Zugangsanweisung Nr..über.DM

3.

Vk Verwaltung informiert

len Ei G sowij| esit:

NACHRUF

16.01.1989 verstarb im Alter von 84 Jahren Herr Alois CHRIST

Der Verstorbene war viele Jahre im Ortsgemeinderat der Ge­meinde Eitelbom und zuletzt ehrenamtlicher Beigeordneter. Sein großes Engagement galt der Wasserversorgung.

Herr Christ war viele Jahre Mitglied in der Verbandsver- gnunlung des Wasserzweckverbandes Augst. Ab 1966 war er Ehrenamtlicher Wassermeister desselben Verbandes und hatte dieses Amt auch nach der Übernahme dieser Aufgabe [durch die Verbandsgemeinde Montabaur bis zum Jahre 1977 azud *ffane

Rat und Verwaltung der Ortsgemeinde Eitelbom und der Ver- andsgemeinde Montabaur danken dem Verstorbenen für

tbaur,

rt wird,

* _j fl , Jhand

wa UjjBgin e Arbeit und werden sein Andenken in Ehren halten. E&lborn/Montabaur, den 24.01.1989

Jc ! le ' Für die Ortsgemeinde Eijalbom

^g^jjgpnmerich, Ortsbürgermeister Reusch, I. Beigeordneter ichnii

Für die Verbandsgemeinde Montabaur

io.oij^K Meldepflicht der Hundehalter

mg KoHsJjrd immer wieder festgestellt, daß nicht alle Hundehalter Im Auffaer Meldepflicht über die Anschaffung eines Hundes nach- iiegelHipHjmen.

Nachstehend wird daher erneut darauf hingewiesen, daß jeder, der i nnerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund l H&hafft, oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb ind Wiijvon 14 lägen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. bei der Verband3gemeinde- tiwaltung anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten mit bläuf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft, ir greisen daraufhin, daß auch solche Hunde anzumeldensind, dieeine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungin Betracht oiffint. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen antragt werden, sind die erforderlichen Unterlagen bei der _ vorzulegen.

Fürjlie Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer bitten wir- den pintenstehenden Vordruck zu benutzen und diesen dem Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zuzu­senden.

Einwerstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrig- keitjjdie nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit einer Geld­buße geahndet werden kann.

Konto-Nr

Hundesteuer-Anmeldung

shabffl Verbau

,hausatiP ame ' Ort und Straße

ch^ielde hiermit einen Hund zur Himdesteuer an. Der Hund

eQ..erworben.

Montabaur, den

Unterschrift

Zuschüsse

der Verbandsgemeinde Montabaur Uber einen jährlichen Wett­bewerb zur Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Verschöne­rung von erhaltenswerten Gebäuden und Hofanlagen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzimg vom 15.12.1988 die nachfolgend abgedruckten Richtlinien erlassen. Neben den bereits bestehenden Richtlinien der Verbandsgemeinde Monta­baur zur Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorf- eraeuerung wird hiermit ein zusätzlicher Anreiz zur Pflege und Verschönerung von erhaltenswerten Gebäuden in den Ortsge- meinden und Stadtteilen (nicht Stadt Montabaur) geschaffen.

Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten (unter Umständen auch Mieter, juristische Personen des Privatrechts, Kirchen gemeinden), von evtl in Frage kommenden Gebäudlich- keiten werden unter Hinweis auf Nr. 3 der Richtlinien (Tbilnah- mebedingungen) gebeten, ihre formlose Anmeldung zur Tteil- nahme an dem diesjährigen Wettbewerb bis spätestens 30.6.1989 über den zuständigen Ortsbürgermeister bzw. Stadt­teilvertreter vorzunehmen.

Richtlinien

der Verbandsgemeinde Montabaur vom 15.Dez. 1988 über einen jährlichen Wettbewerb zur Gestaltung, Instandhal­tung, Pflege und Verschönerung von erhaltenswerten Gebäu­den und Hof anlagen

1. Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs:

Der Wettbewerb soll dazu dienen, den Gedanken der Dorfer­neuerung und -Verschönerung stärker ins Bewußtsein der Be­völkerung zu rücken. Er soll gezielt die Eigeninitiative der Ein- wohner und Bürger zur Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Verschönerungvon erhaltenswerten Gebäuden und Hof anlagen (künftig Bauwerke genannt) fördern, indem derartige Maßnah­men bewertet und prämiert werden.

2. Ifeilnehmerkreis:

Tfeilnehmer des Wettbewerbs können Eigentümer oder Mieter im Sinne des § 7 Abs. 1 Buchst, a und b der Dorferaeuerungs- richtlinien vom 16.10.1985 in der Fassung vom 5.6.1986 in den zur Verbandsgemeinde gehörenden Ortsgemeinden und den zur Stadt Montabaur gehörenden Stadtteilen sein.

3. Ifeilnahmebedingungen:

Es werden maximal 2 Bauwerke je Ortsgemeinde/Stadtteil und Jahr zum Wettbewerb zugelassen. Die Anmeldung zur Tteilnah- me erfolgt durch formloses Schreiben über den zuständigen Ortsbürgermeister/Stadtteilvertieter bei der Verbandsgemein­deverwaltung bis zum 30.6. eines jeden Jahres.

Nicht prämierte Bauwerke können in einem der folgenden Jahre nochmals am Wettbewerb teilnehmen, insgesamt jedoch nicht öfter als zweimal.

4. Bewertung:

4.1 Bewertungszeitraum:

Die Bewertung von B auwerken im Sinne der Ziff. 1 erfolgt jähr­lich in der Zeit vom 1.7. bis 31.8. durch die Bewertungskommis­sion.

4.2 Bewertungskommission:

Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommis­sion gebildet. Die Ko mmi ssion besteht aus 5 Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus 3 Mitgliedern des Verbandsgemeinde­rates, einem Mitarbeiter des Bauamtes und dem zuständigen Dezernenten der Verbandsgemeindeverwaltung.

4.3 Bewertungskriterien:

Die Bewertung der Bauwerke wird durch die Kommission im Rahmen einer Besichtigung und unter Verwendung eines Be­wertungsbogens im Punkt System vorgenommen, der die folgen­den Bewertungskriterien enthält:

- Gestaltung der Bauwerkfassaden unter Berücksichtigung von Form, Material und Farbgebung