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Montabaur

Seite 6

III.

In einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 78 Bewerber benannt werden. Im Mahlvorschlag kann derselbe Bewerber bis zu drei­mal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von mindestens 150 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unter­zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Bei Wahlvor­schlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch 10 Wahlberech­tigte.

IV.

Die Unterstützungsunterschriften-können

a) bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermelde­amt - während der allgemeinen Geschäftsstunden oder

b) bei den Ortsbürgermeistern während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) kön­nen Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

V.

Die vollständig Unterzeichneten Wahl Vorschläge sollen mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim Ver­bandsgemeindewahlleit er, 5430 Montabaur, Rathaus, Verbands- gemeindeverwaltung, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am

Montag, den 15. Mai 1989, 18.00 Uhr,

ab.

VI.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Verbandsgemeindewahlleiter - Bürger­meister der Verbandsgemeinde - gegenüber durch die Vertrauens­personen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der ein­zelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen.

5430 Montabaur, 19.01.89 gez. Dr. Possel-Dölken -

Bürgermeister als Ver­bandsgemeindewahl leiter

Bekanntmachung

Zum Zwecke der Entziehung von Grundeigentum für den Aus­bau der Landesstraße 327 (L 327) in den Gemarkungen Monta­baur, Eigendorf und Horressen zugunsten des Landes Rheinland-Pfalz hat das Straßenbauamt Diez aufgrund des § 9 des Landesstraßengesetzes (LStrG) LcLF. vom 01.08.1977 (GVB1. S. 274) in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVB1. S. 103) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.06.1974 (GVBL S. 290) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt. Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG i.V.m.

§9 Abs. 4 ff LStrG).

Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:

I. Gemarkung Montabaur Flur 30:

Flurst.Nr. Größe in

qm Inanspruch- Grundbuch

nähme qm Band: Blatt:

4907

1.395

ca 732

4908

1.395

ca 1.080

4909

1.395

ca 339

4953

1.354

ca 792

4954

1.385

ca 685

4955

1.346

ca 120

4924/3

2.653

ca 725

4926/2

24.512

ca 7.110

4950/3

4.037

ca 3.938

Eigentümer: Erich Decker, Weserstr. 7, 5430 Montabaur - ohne Besitzeinweisung -

II.

Flur 30

4266 1.568 ca.

Gemarkung Eigendorf Flur 4:

104

770

3115

790

Mnr

Eigentümer:

a) Herbert Martin, Colletstr. la, 5430 Montabaur- zu 1/2 Eigentümer:

b) Gretchen Martin, - wie vor - zu 1/8 Anteil -

c) Gerd Martin, Rhönstr. 7, 5430 Montabaur, - zu 3/8

III. Gemarkung Horressen Flur 5:

1935/2 1.286 ca. 87 - 1583

Eigentümer:

Robert Noll, Zur Lay 2, 5419 Ettinghausen - zu 1/5 die restlichen 4/5 Anteile wurden freihändig erworben,

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'bau;

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Verb

Piw<

2747

An

IV. Gemarkung Montabaur Flur 30:

4900 1.260 ca 1.220

Eigentümer:

Eberhard Görg, Schulstr. 11, 5411 Hillscheid.

Der Ibrmin zur mündlichen Verhandlung über den El nungsantrag gemäß § 9 LStrG i.V.m. § 31 LEnteigG so^ Ibrmin zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzei sung zusammenhängenden Fragen ist auf

Dienstag, 28. Februar 1989 für I. um 09.00 Uhr, für II. um 11.00 Uhr und für III. und IV. um 15.00 Uhr

im TVau- und Besprechungszimmer der Verbandsgemein waltung Rathaus (Neubau) Zi.Nr. 212, 5430 Montabaur, anberaumt worden.

Die an dem Verfahren immittelbar Beteiligten haben zu di 'Ibrmin eine besondere Ladung erhalten.

Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, den hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG auf gefordert, Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahr® men.

Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterschein« Beteiligten über den Enteignungsantragund andere im Va re zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (El I S. 1253) ist dar Verhandlungstermin grundsätzlich nid fentlich.

361-3-11- 3/88 64 Koblenz, 10.01.1

-4/88 Bezirksregierung Kot

-6/88 Im Ai

-6/88 u. (Siegel)

-7/88 Nacl

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öffentliche Bekanntmachung

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ansc

Das Drinkwasser in den Stadtteilen Reckenthal und Wiijvon bom wird mit Chlor aufbereitet der.

Das abgegebene TVinkwasser in den beiden Stadtteilen Rotven*

thal und Wirzenborn ist bakteriologisch beanstandet w< Daher wird dieses Thrinkwasser mit Chlor aufbereitet. Di satz erfolgt mittels einer Chlordosierungsanlage, so daßdi{ mäß der THnkwasserverordnung vom 22.5.1986 fest] Menge von 0,1 - 0,3 mg/1 Chlor nicht überschritten wird. - Das aufbereitete Thrinkwasser ist für den menschlichen Gflnn unbedenklich. Für

5430 Monabaur, 25.1.1989 den

Mit freundlichem Gruß Steu

Verbandsgemeindewerke send

Piwowarsky, Werkleiter Ein

öffentliche Ausschreibung ^

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben die Har lung von Hausanschlüsen in der AuerhahnstraOij Montabaur-Horressen öffentlich aus.

Leistungsumfang: ca 50 lfm Steinzeug DN 150.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben! den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbarg meindewerken Montabaur, 5430 Montabaur, Rathaus; 2.Etage, Zimmer-Nr. 38, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter der Angal Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500140 der Verl gemeindewerke Montabaur bei der Kreissparkasse Montal einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung'" Anforderung beizulegen.

Ibrmin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 2. Februar 1989,10.00 Uhr I Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift w sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den

an

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1.380

ca 330