Montabaur
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III.
In einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 78 Bewerber benannt werden. Im Mahlvorschlag kann derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von mindestens 150 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch 10 Wahlberechtigte.
IV.
Die Unterstützungsunterschriften-können
a) bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der allgemeinen Geschäftsstunden oder
b) bei den Ortsbürgermeistern während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
V.
Die vollständig Unterzeichneten Wahl Vorschläge sollen mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim Verbandsgemeindewahlleit er, 5430 Montabaur, Rathaus, Verbands- gemeindeverwaltung, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am
Montag, den 15. Mai 1989, 18.00 Uhr,
ab.
VI.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Verbandsgemeindewahlleiter - Bürgermeister der Verbandsgemeinde - gegenüber durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen.
5430 Montabaur, 19.01.89 gez. Dr. Possel-Dölken -
Bürgermeister als Verbandsgemeindewahl leiter
Bekanntmachung
Zum Zwecke der Entziehung von Grundeigentum für den Ausbau der Landesstraße 327 (L 327) in den Gemarkungen Montabaur, Eigendorf und Horressen zugunsten des Landes Rheinland-Pfalz hat das Straßenbauamt Diez aufgrund des § 9 des Landesstraßengesetzes (LStrG) LcLF. vom 01.08.1977 (GVB1. S. 274) in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes (LEnteigG) vom 22.04.1966 (GVB1. S. 103) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.06.1974 (GVBL S. 290) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt. Gleichzeitig wurde die vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigte Grundstücksfläche beantragt (§ 38 LEnteigG i.V.m.
§9 Abs. 4 ff LStrG).
Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:
I. Gemarkung Montabaur Flur 30:
Flurst.Nr. Größe in
qm Inanspruch- Grundbuch
nähme qm Band: Blatt:
4907
1.395
ca 732
4908
1.395
ca 1.080
4909
1.395
ca 339
4953
1.354
ca 792
4954
1.385
ca 685
4955
1.346
ca 120
4924/3
2.653
ca 725
4926/2
24.512
ca 7.110
4950/3
4.037
ca 3.938
Eigentümer: Erich Decker, Weserstr. 7, 5430 Montabaur - ohne Besitzeinweisung -
II.
Flur 30
4266 1.568 ca.
Gemarkung Eigendorf Flur 4:
104
770
3115
790
Mnr
Eigentümer:
a) Herbert Martin, Colletstr. la, 5430 Montabaur- zu 1/2 Eigentümer:
b) Gretchen Martin, - wie vor - zu 1/8 Anteil -
c) Gerd Martin, Rhönstr. 7, 5430 Montabaur, - zu 3/8
III. Gemarkung Horressen Flur 5:
1935/2 1.286 ca. 87 - 1583
Eigentümer:
Robert Noll, Zur Lay 2, 5419 Ettinghausen - zu 1/5 die restlichen 4/5 Anteile wurden freihändig erworben,
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2747
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IV. Gemarkung Montabaur Flur 30:
4900 1.260 ca 1.220
Eigentümer:
Eberhard Görg, Schulstr. 11, 5411 Hillscheid.
Der Ibrmin zur mündlichen Verhandlung über den El nungsantrag gemäß § 9 LStrG i.V.m. § 31 LEnteigG so^ Ibrmin zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzei sung zusammenhängenden Fragen ist auf
Dienstag, 28. Februar 1989 für I. um 09.00 Uhr, für II. um 11.00 Uhr und für III. und IV. um 15.00 Uhr
im TVau- und Besprechungszimmer der Verbandsgemein waltung Rathaus (Neubau) Zi.Nr. 212, 5430 Montabaur, anberaumt worden.
Die an dem Verfahren immittelbar Beteiligten haben zu di 'Ibrmin eine besondere Ladung erhalten.
Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, den hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG auf gefordert, Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahr® men.
Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterschein« Beteiligten über den Enteignungsantragund andere im Va re zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Nach 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (El I S. 1253) ist dar Verhandlungstermin grundsätzlich nid fentlich.
361-3-11- 3/88 64 Koblenz, 10.01.1
-4/88 Bezirksregierung Kot
-6/88 Im Ai
-6/88 u. (Siegel)
-7/88 Nacl
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öffentliche Bekanntmachung
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Das Drinkwasser in den Stadtteilen Reckenthal und Wiijvon bom wird mit Chlor aufbereitet der.
Das abgegebene TVinkwasser in den beiden Stadtteilen Rotven*
thal und Wirzenborn ist bakteriologisch beanstandet w< Daher wird dieses Thrinkwasser mit Chlor aufbereitet. Di satz erfolgt mittels einer Chlordosierungsanlage, so daßdi{ mäß der THnkwasserverordnung vom 22.5.1986 fest] Menge von 0,1 - 0,3 mg/1 Chlor nicht überschritten wird. -— Das aufbereitete Thrinkwasser ist für den menschlichen Gflnn unbedenklich. Für
5430 Monabaur, 25.1.1989 den
Mit freundlichem Gruß Steu
Verbandsgemeindewerke send
Piwowarsky, Werkleiter Ein
öffentliche Ausschreibung ^
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben die Har— lung von Hausanschlüsen in der AuerhahnstraOij Montabaur-Horressen öffentlich aus.
Leistungsumfang: ca 50 lfm Steinzeug DN 150.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben! den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbarg meindewerken Montabaur, 5430 Montabaur, Rathaus; ’ 2.Etage, Zimmer-Nr. 38, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter der Angal Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500140 der Verl gemeindewerke Montabaur bei der Kreissparkasse Montal einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung'" Anforderung beizulegen.
Ibrmin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 2. Februar 1989,10.00 Uhr I Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift w sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den
an
Ich i
1.380
ca 330

