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Montabaur

Seite 4

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlbe­rechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstüt­zen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unterschrift der Wahlberechtigten ist während der allgemeinen Dienst stunden bei der Gemeindeverwaltung, in Ortsgemeinden bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Ortsbürger- meister zu leisten. Die Unterschrift kann auch vor einem Notar oder einer anderen, zur Beglaubigung der Unterschrift ermäch­tigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusu­chen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen; der Antrag muß spätestens am 10. Mai 1989bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt sein. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Auf Antrag der einreichen­den Partei oder Wähler gruppe werden Wahlvorschläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Unterzeichnung durch Wahlberechtigte bei der Verbandsgemeindeverwaltung wäh­rend der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Un­terstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit al­len erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim jeweiligen Wahlleiter eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 15. Mai 1989,18.00 Uhr, ab.

V.

Nimmt eine nicht im Landtag vertretene Partei oder Wähler­gruppe im Landkreis an der Kreistagswahl und an mit ihr ver­bundenen Kommunalwahlen oder lediglich an Verbandsgemein­deratswahlen und an damit verbundenen Wahlen zum Ortsge­meinderat teil, so erhält sie auf Antrag für jede Wahl, an der sie teilnimmt, dieselbe Listennummer. Im Antrag müssen die Kennwörter der Wahlvorschläge, für die dieselbe Listennummer beantragt wird, mit Angabe des Wahlgebiets, für das der jeweili­ge Wahlvorschlag gilt und die Namen der jeweiligen Vertrauens­person und ihres Stellvertreters auf geführt werden. Der Antrag ist von den Vertrauenspersonen aller beteiligten Wahlvorschlä­ge zu unterzeichnen und möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, dem 15. Mai 1989,18.00 Uhr, beim Landrat (siehe Abschnitt VIII letzter Satz) einzureichen.

VI.

Die Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergrup­pen können miteinander verbunden werden (Listenver bindung). Die Verbindung muß dem jeweiligen Wahlleiter spätestens am Freitag, dem 02. Juni 1989,18.00 Uhr, schriftlich von den Vertrauenspersonen erklärt werden. Der Li­stenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzel­nen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen.

VII.

Die Gemeinde- und Verbandsgemeindewahlleiter geben in orts­üblicher Weise die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder, die Höchstzahl der aufzustellenden Bewerber, die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften, im Falle der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche die Wahlbereichseinteilung sowie die Anschrift des Wahlleiters bekannt. Parteien und Wähler­gruppen erhalten auf Anforderung einen Abdruck des Bekannt­machungstextes.

VIII.

In den Kreistag des Westerwaldkreises sind 49 Mitglieder zu wählen. Der Landkreis ist nicht in Wahl bereiche eingeteilt.

In einem Kreiswahlvorschlag dürfen höchstens 98 Bewerber be­nannt werden. Im Wahlvorschlagkann derselbe Bewerber bis zu dreimal auf geführt werden.

Ein Wahl Vorschlag muß von mindestens 230 zur Kreistagswahl wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvor­schlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlbe­rechtigte.

Kreiswahlvorschläge sind beim Kreiswahlleiter in dessen Dienst­räumen bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter- Altmeier-Platz 1, in 5430 Montabaur (Kreishaus), Zimmer Nr. 071, einzureichen.

Bei persönlicher Verhinderung des Kreiswahlleiters sind zur Entgegennahme der Kreiswahlvorschläge Herr Amtsrat Man­fred Ruff, Zimmer Nr. 264 und Herr Reg.-Amtmann Rainer Hann­appel, Zimmer Nr. 260, berechtigt.

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Die Dienststelle des Kreiswahlleiters ist montags bis (W tags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.46 bis 16.00 Uy freitags von 8.30 bis 14.30 Uhr geöffnet.

Am 15. Mai 1989 (Pfingstmontag) können Kreiswahlvoi von 15.00 bis 18.00 Uhr eingereicht werden.

IX.

Vordrucke für Wahlvorschläge, Unterschriftenlisten, Ved lungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerber, Er]J gen der Bewerber, daß sie nicht für dieselbe Wahl in eine®] ren Wahl Vorschlag auf gestellt sind und daß sie ihrer Au., in den Wahlvorschlag zustimmen und Bescheinigung Wählbarkeit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltune Unkostenerstattung erhältlich.

Weitere Einzelheiten über die Auf stellungund Einreichi» Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und da] munalwahlordnung zu entnehmen.

Montabaur, den 11.01.1989 Weinert, Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter

Bekanntmachung 541

der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinden der Verbandsgeps' Montabaur über die Einreichung von Wahlvorschlägen -_ 543 ,

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 11. Januar; über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunal; len wird folgendes bekanntgegeben;

I. Bei der am 18. Juni 1989 stattfindenden Wahl zum meinderat bzw. Stadtrat ist die in nachfolgender Auf; lung - Spalte 2 - angegebene Anzahl von Ratsmitgli zu wählen.

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II. Die Ortsgemeinden sind nicht in Wahlbereiche eingetei| 343

III. In einem Wahlvorschlag darf höchstens die in nachfal/ der Aufstellung - Spalte 3 - genannte Anzahl von BeJ bern benannt werden. Im Wahlvorschlag kann derselbe! 543 werber bis zu drei Mal aufgeführt werden. Der Wahlt#| schlag muß von mindestens der aus nachfolgender Auf; lung - Spalte 4 - ersichtlichen Anzahl von zum Gemen| rat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (ü( Stützungsunterschriften). Bei Wahlvorschlägen von Pil ** teien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG an Obe genügt die Unterzeichnung durch 10 Wahlberechtigte.

IV. Die Unterstützungsunterschriften können bei der Verlj Spa gemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der) gemeinen Dienststunden und beim Ortsbürgermeister * ^ der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet^ den. Die Parteien und Wählergruppen sind allein ver» wörtlich, daß die Unterstützungsunterschriften recbll tig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfif (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nif y mehr geleistet werden. j ßod

V. Die-vollständig Unterzeichneten Wahl Vorschläge sollest in der nachfolgenden Aufstellung - Spalte 5 - anget

allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig!#

Stelle eingereicht werden. Die Einreichungsfrist lii Montag, dem 15. Mai 1989, 18.00 Uhr

ab.

VI

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Par; und Wählergruppen muß dem Gemeindewahl leiter gegen®! spätestens am

Freitag, den 02. Juni 1989, 18.00 Uhr

schriftlich durch die Vertrauensperson der jeweilig Wahl Vorschläge erklärt werden. Der Listenverbindimj die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahl« ge schriftlich zustimmen.

5431 Boden, 19.01.89

5431 Daubach, 19.01.89

gez. Poggemann - Ortst- germeister als;

Gemeindewahl leite'

5411 Eitelbörn, 19.01.89

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gez. Eulberg - Ortsbür-, germeisterin als Gemeindewahl leiter)

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5431 Gackenbach, 19.01.39

gez.

Hümmerich - Orts-, bürgermeister als i Gemeindewahl leitet) Rup

Weidenfel 1er - OrC bürgermeister als

Gemeindewahl leitet

5431 Girod, 19.01.89

gez.

Hannappel - Orts- bürgermeister als' Gemeindewahl leite 1 )

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