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sind erhältlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung ibaur, Rathaus, Zimmer 206, Tbl. 02602/126107, oder bei kannten Vorverkaufsstellen.

ntrag wird eine begrenzte Anzahl von Freikarten an hilfs- ftige Bürger der Stadt Montabaur ausgegeben.

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Noch Plätze frei in Schwimmkursen des Hallenbades Montabaur

Für die ab 13.02.1989 begin­nenden Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur sind noch einige Plätze frei. Si­chern Sie sich durch einen Anruf im Hallenbad Monta­baur, Tfel.Nr. 126 173, 4611) oder bei der Verbandsge­meindeverwaltung Monta­baur, TbLNr. 126 132 eine Kursteilnahme. Ob Kinder, jche oder Erwachsene, wer jetzt schwimmen lernt, wird m r doppelte Badefreuden erleben und die Möglichkeit _ das Erlernte zu verfestigen.

"Zeitp unk t des Redaktionsschlusses (24.01.1989) waren \ in folgenden Kursen Platzreservierungen möglich:

Jr 2 ab 13.30 Uhr für Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr ijr. 7 und 8 ab 16.30 Uhr für Kinder ab vollendetem 7. Le- ijll

' r. 9 u. 10 ab 17.30 Uhr für Jugendliche und Erwachsene che Kurse beginnen am Montag, dem 13. Februar 1989, jjjerden jeweils montags zur gleichen Uhrzeit an folgenden en fortgesetzt:

27.02., 06.03., 13.03., 03.04., 10.04., 17.04., 24.04., 4989.

sgebühr für KinderUugendliche beträgt 40,- DM, für Er- Jene 60,- DM. Zusätzlich sind für jeden Badbesuch die Ein- bühren (Kinder/Jugendliche 1,50 DM; Erwachsene 3,- entrichten.

Sonnenbaden zu ermäßigten Preisen |. Februar 1989 im Hallenbad Montabaur

Ein Preissturz ist angesagt für die Benutzung der Son­nenliegen im Hallenbad Montabaur. Wir bieten Ih­nen jetzt die Nutzung der Sonnenliege mit integrier- sichtsbräuner und Super-Sonnenröhren bei einer Nut­lauer von 20 Minuten für nur noch 5,-- DM statt wie bisher )M an.

pctert bleibt die bisher schon sehr günstige Benutzungsg ebühr 10.000 Watt-Tbrbo-Schnellbrä uner (30 Minuten für nur 16,- DM)

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Nutzen Sie unsere Sonnensonderangebote. Ein Besuch aus­schließlich zum Sonnenbaden oder in Verbindung mit der Be­nutzung des Hallenbades lohnt sich. Wir bieten Ihnen die Sola­rienanlagen zu folgenden 'Iterminen an:

montags,. 10.00 bis 19.00 Uhr

dienstags,. 9.00 bis 21.00 Uhr

mittwochs, . 9.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags,. 9.00 bis 21.00 Uhr

freitags,.,. 9.00 bis 13.00 Uhr

. 16.00 bis 20.00 Uhr

samstags,. 8.00 bis 17.00 Uhr

sonntags. 8.00 bis 12.30 Uhr

Tblefonische Iferminvereinbarungan sind möglich im Hallenbad Montabaur, flbLNr. 02602/4611 oder 126.173).

Öffentl. bekonntmachungen

Bekanntmachung

des Landrats über die Einreichung von Wahl­vorschlägen für die Kommunalwahlen am 18. Juni 1989 I.

Aufgrund des § 16 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Ver- bindungmit § 23 der Kommun alwahlordnung(K WO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen zu den Gemeinderäten, Verbandsgemeinderäten und zum Kreistag auf. Die Wahl zu einem Vertretungsorgan wird nach den Grund­sätzen der Verhältniswahl durchgeführt, wenn mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht werden; andernfalls findet Mehrheitswahl statt.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von W ähler gruppen ein gereicht werden. In Gemeinden und Verbandsgemeinden, die in Wahlbereiche ein geteilt sind, können für jeden Wahl bereich B ewer ber benannt werden. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitglied- schaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versamm­lung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter des Wahl­gebiets (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis) Wahlvor­schläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlge­bietes einzuladen sind, in geheimer Abst immun g aufzustellen. Neuauftretende Parteien im Sinne des § 16 Abs. 4 KWG müssen spätestens am Dienstag, dem 02. Mai 1989, bis 18.00 Uhr beim Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt, Mainzer Straße 14/16,5427 Bad Ems, die Teiln ahm e an der Wahl anzeigen und die Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß § 24 Abs. 1 KWO nachweisen.