Montabaur
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Plakattafeln schaffen ausreichendes Angebot zum Plakatieren (Fortsetzung von Seite 31)
Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur und die Stadt Montabaur sind nachhaltig bemüht, ihr Ortsbild zu verschönern.
Vielfach störten in der Vergangenheit Plakate und Veranstaltungshinweise der örtlichen Vereine und Gruppen an öffentlichen Plätzen und Straßen das Bemühen von Stadt und Ortsgemeinden. Dies hat den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur bereits Ende 1987 zum Erlaß einer Polizei- verordnung gegen das »Wilde Plakatieren« veranlaßt.
Um den berechtigten Anliegen der Vereine und Veranstalter entgegenzukommen, andererseits dem Orts- und Stadtbild nicht zu schaden, bietet die Stadt Montabaur neben einer Reihe von Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur ihren Vereinen, Jugendgruppen und anderen Organisationen die Möglichkeit, auf den inzwischen an stark frequentierten Standorten aufgestellten Plakatwänden auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen.
11 Plakattafeln wurden in den letzten Tagen im Stadtgebiet von Montabaur aufgestellt, die auch hier ein »Wildes Plakatieren« verhindern sollen. Die Täfeln befinden sich an folgenden Stellen:
- Wilhelm-Mangels-Straße (Parkplatz Bauer Decker)
• Bahnhofstraße (gegenüber der Post)
- Sauertalstraße
- Koblenzer Straße (Nähe Kreishaus)
- Wirzenborn (an der Gelbachstraße)
- Reckenthal (an der Kirche)
- Bladernheim (am Dorfplatz)
- Ettersdorf (am Festplatz)
- Horressen (am Feuerwehrgerätehaus)
- Eigendorf (an der Dorfgemeinschaftshalle)
- Eschelbach (an der Bushaltestelle).
Eine weitere Tafel soll in den nächsten lägen an der Alleestraße aufgestellt werden.
Die Ortspolizeibehörde richtet an alle Vereine und Gruppen die eindringliche Bitte, von dem Angebot der Stadt Montabaur und den Ortsgemeinden Gebrauch zu machen. Entschieden will man künftig gegen das »Wilde Plakatieren« Vorgehen. Laut der vom Verbandsgemeinderat erlassenen Polizeiverordnung drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 1.000,- DM.
öffentliche Bekanntmachung
Neuemtdlung der Kehrbezirke im Verbandsgemeindebereich Montabaur Herr Aribert Lange, Brunnenstraße 40, 5400 Koblenz, TbL 0261/51219, hat ab 01.01.1989 den Kehrbezirk Montabaur- Land:
Daubach, Eigendorf, Gackenbach, einschl. Dies, Holler, Horbach, Hübingen, Montabaur, nur Wirzenbomer Straße, Bundeswehrkaserne, StOV, Schießplatz, Nebengebäude, In der Schneidmühle, Barbarastraße, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf übernommen.
Herr Werner Giehl, Wiesenweg6,6239 Norken, Tfel 02661/3713, hat ab 01.01.1989 den Kehrbezirk Nentershausen:
Bladernheim, Ettersdorf, Girod, Görgeshausen, Heilberscheid, Kleinholbach, Nentershausen, Niedererbach, Nombom, Reckenthal, Stahlhofen, Untershausen, Wirzenborn übernommen.
öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung
für den Ausbau und die Verlegungder L 329 im Bereich der Ortslage Arzbach, Ortsteil Bierhaus, auf einer Länge von rd. 600,67 m einschließlich der Umgestaltung der Einmündungsbereiche K105/L 329, »Am Buhl«/L 329, K103/K 105; betroffen sind die Gemeinden und Gemarkungen Eitelbom (Flur 15) und Arzbach (Fluren 10 und 11).
Das Straßenbauamt Diez hat für das aa. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über das Verfahren liegen in der Zeit
vom 23.01.1989 bis 23.02.1989 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienst stunden (montags, mittwochs, donnerstags und
Nr. 2/8 Mo
freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstag von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicbi nähme aus.
1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroff« fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 09.03.1989 bei der Vet bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimme 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Monabaur, oder be der Bezirksregierung Koblenz, Kurfürstenstr. 12-14, Zi® mer 106,5400 Koblenz, Einwendungen schriftlich oder zu Niederschrift erheben.
2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werdet diese in einem Tfermin erörtert, der noch ortsüblich/öffent lieh bekanntgemacht wird. Bei Einwendungen, die voi mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeicl net oder in Form vervielfältigter gleichlautender Tfexte ein gereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Untet Zeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter de übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Diejenigen, die Ein Wendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eings ben der Vertreter werden von dem Tfer min gesondert be nachrichtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Ein wer düngen erhoben, sokönnen diese Beteiligten durch öffentli che Bekanntmachung benachrichtigt werden.
3. Durch Einsichtnahme in die Planungsunterlagen entste hende Kosten können nicht erstattet werden.
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4 . Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kam durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wem mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Entschädigungsansprüche sind, soweit über die nicht be reits in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entschei den ist, nicht Gegenstand dieser Erörterung, sondern ein« gesonderten Entschädigungsverfahrens.
Anfang und Ende der Planfeststellung sind aus der auf di nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.
Montabaur, 10.01.1989 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
% l/crwaltung informiert;
Ihre Verbandsgemeindewerke berichten:
Eigentümer von unbebauten Baugrundstücken bzw. von bi baubaren Grundstücken müssen sich an den Vorbaltekosten |i xen Kosten) für die Abwasserbeseitigungsanlagen beteiligen Dieser Täge haben wir die Grundlagenbescheide für die Bered nung der wiederkehrenden B eiträge Oberflächen- und Schmut: wasser verschickt. Eigentümer von unbebauten Baugrund stücken bzw. von bebaubaren Grundstücken verlangen oftmal Auskunft über die Zahlung von Entgelten für ihre noch nicht ai die Kanalleitung angeschlossenen Grundstücke. Wiederkehr«] de Beiträge werden zur Abgeltung der Vorhaltekosten (fixe Kc sten) erhoben.
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Im bestehenden Entsorgungsgebiet wird für alle Grundstück £ die jederzeitige Anschlußmöglichkeit vorgehalten. So erfahre: r, z.B. Straßenleitungen eine Auslegung, daß auch die unbebaut« Grundstücke -sogenannte Baulückengrundstücke- und aucl die sonstigen bebaubaren Grundstücke, jederzeit an die Stn ßenleitungen angeschlossen werden können.
Auch die Auslegung von Verbindungssammlem, Kläranlage: usw. sind hier von großer Bedeutung.
Durch diese Art der Vorhaltung entstehen Kosten, z.B. Ab <£*• " Schreibungen, Zinsen und Unterhaltungskosten. An diesen Vor tif baltekosten sind ab 1.1.1988 nach dem neuen Kommunalabgi bengesetz 1986 die Eigentümer von imbebauten Baugrund ' stücken in Form von wiederkehrenden Beiträgen für di Oberflächen- und Schmutzwasserbeseitigung zu beteiligen. , r
Manöver der Bundeswehr
Im Zeitraum vom 17. Januar bis 08. Februar 1989 findet im Ma növerraum Lahnstein - Neuwied - Altenkirchen - Siegen - Wetz lar - Usingen - läunusstein - Limburg - Lahnstein ein Manöve der Bundeswehr statt.
Truppenstärke 500 Soldaten, Fahrzeuge: 50 Räderfahrzeuge 100 Kettenfahrzeuge, 2 Hubschrauber.

