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Montabaur
Seite 14
Nr. 1/89 Moi
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Beratung über die Anbringung einer Gedenktafel in der Leichenhalle - Antrag der Freien Wählergemeinschaft Dombo- (vorsorglich)
Zustimmende Kenntnisnahme über die Einteilung von
zwei Stimmbezirken in Kadenbach
Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften vom 17.11. und 23.11.1988 (nichtöffentlicherlfeil)
2. Verwaltungsstreitverfahren
3. Verschiedenes Kadenbach, 02.01.1989 Karbach, Ortsbürgermeister
Die Fraktionssitzungen bitte intern absprechen.
Bürgermeisterdienststunden
Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden bekannt.
Dien st stunden: Dienstag, 18.30 - 20.00 Uhr und Donnerstag, 18.30 - 20.00 Uhr
Dienstzimmer: Gemeindehaus, Hauptstraße Karbach, Ortsbürgermeister
NEUHÄUSEL öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet
am
Donnerstag, dem 12. Januar 1989, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
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öffentliche Sitzung:
Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 17.11.1988 Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße - Änderung und Erweiterung«; Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Lampertsloch« der Ortsgemeinde Neuhäusel;
Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO
Beratung und Beschlußfassung über die Auf Stellung des Bebauungsplanes »Feldchen«; Offenlegungsbeschluß gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Organisation der Kommunalwahlen 1989; Einteilung der Ortsgemeinde Neuhäusel in Stimmbezirke Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1988
Beratung und Beschluß? assungüber die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage
Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Friedhofsgerät
Tfeilnahme der Gemeinde am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« für das Jahr 1989 Herausgabe eines Bild- und Tfextbandes über die Gemeinde Neuhäusel Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 17.11.1988
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Planentwurf
3. Beratung und Beschlußfassung über eine B au voranfrage
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag
5. Verschiedenes Neuhäusel, 31.12.1988 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Dienststunden: Montag, 18.00 - 19.30 Uhr und Donnerstag, 18.00 - 19.30 Uhr
Dienstzimmer: Gemeindehaus, Hauptstraße.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN
Bürgermeisterdienststunden
Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden bekannt.
Dienststunden: Dienstag, 18.30 - 19.30 Uhr und Donnerstag, 18.30 - 19.30 Uhr
Dienstzimme: Gemeindehaus, Schulstraße 1.
Schneider, Ortsbürgermeister
Bürgermeisterdienststunden
Zur Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gebe ich nochmals die Zeiten der Bürgermeisterdienststunden be- mnt.
NACHRUF
Am 29.12.1988 verstarb im Alter von 85 Jahren Herr Heinrich SCHNEIDER
Der Verstorbene war viele Jahre Wehrleiter in der Ortsgemeinde S imm era und Mitbegründer der Freiwilligen Feuerwehr Simmern im Jahre 1957.
Rat und Verwaltung der Gemeinde Simmern danken dem Verstorbenen für die zum Wohle der Gemeinde geleisteten Dienste.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Simmern, 02.01.1989 Schneider, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzungdes Kindergartenverbandes Simmem/Neuhäusel für das Jahr 1989 vom 27.12.1988
I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 8 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel vom 2.9.1985 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 22.12.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 379.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 379.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 15.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 15.000,- DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt §3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht §5
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 96.000,- DM. Die Umlage 1989 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
. Umlage 1989
Kinder % DM
Ortsgemeinde
Simmern 42 42,86 41.142,86
Ortsgemeinde
Neuhäusel 56 67,14 64.857,14
98 100,00 96.000,00
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