Montabaur
Seite 13
Nr. 1/89
Neue Richtlinien
Uber die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendf ährten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten verabschiedet Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden einstimmig verabschiedet:
Richtlinien
der Ortsgemeinde Eitelbom Uber die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten
§1
Voraussetzung der Forderung
1. Für Jugendfahrten, Ferienlager und ähnliche Veranstaltungen von Jugendgruppen, die in einer Ortsgemeinde regelmäßig aktive Jugendarbeit betreiben, gewährt die Ortsgemeinde einen Zuschuß nach Maßgabe dieser Richtlinien. Hierzu zählen auch sporttreibende und ähnl. Jugendförderungsvereine
2. Gefördert werden auch Fahrten von Schulklassen.
3. Zuweisungen werden nur Kindern und Jugendlichen gezahlt, die ihren Wohnsitz in der Ortsgemeinde haben.
4. An den Fahrten müssen mindestens 5 Jugendliche teilnehmen, die am 31.12. des jeweiligen Jahres mindestens 6 und höchstens 21 Jahre alt sind, soweit sie sich in Ausbildung befinden.
6. Jede Gruppe kann für mindestens 1 Gruppenleiter, der älter als 21 Jahre ist, einen Zuschuß erhalten. Bei größeren Gruppen gilt für die Gewährung von Zuschüssen für Gruppenleiter folgende Obergrenze: Kinder/JugendlicheGruppenleiter 6 bis 10 2
10 bis 20 3
20-30 4
30-40 5 usw.
6. Gruppenleiter müssen nicht Einwohner der Ortsgemeinde sein.
7. Fahrten werden nur bezuschußt, wenn sie mindestens 2 Tage (einschl. Abreise und Rückkehr) betragen.
§2
Umfang der Förderung
1. Für jeden Ibilnehmer wird ein Zuschuß von 7,00 DM pro Tag gewährt.
2. Die Höchstdauer betragt 21 Tage.
3. Der Tag der Abreise und der Rückkehr ist mitzurechnen.
§3
Beantragung der Zuschüsse
1. Die Zuschüsse sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag muß enthalten:
1. Angabe über Fahrtziel- und -dauer
2. Name, Geburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer,
3. Angabe zur Funktion der Gruppenleiter.
Die Fahrtteilnehmer bestätigen ihre Ibilnahme durch eigenhändige Unterschrift.
2. Der Antrag ist von dem verantwortlichen Fahrleiter oder dergl. zu stellen. Die Richtigkeit der Angaben ist vom Ver-
" einsvorsitzenden, Schulleiter, bei kirchlichen Gruppen c vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates der örtlichen Kirchengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes zu bestätigen.
§4
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach diesen Richtlinien besteht nicht.
§5
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1989 in Kraft.
Kreisstraße Kellerweg soll abgestuft werden Lt. Landesrechnungshof soll der Kellerweg - nach wie vor im Eigentum des Kreises - zur Gemeindestraße abgestuft werden. Grundlage dieser Aussage bildet u.a. die Änderungder einschlägigen Straßengesetze.
Diese Vorinformation gab der Vorsitzende den Ratsmitgliedem, wobei erst nach Aufnahme der Verhandlungen mit dem Kreis die entsprechenden Ratsaussagen gemacht werden.
Einleitungsbeschluß des Baulandumlegungsverfahrens Maiheckelchen gefaßt
Formeller Art war die Beschlußfassung zur Einleitung des B au- landumlegungsverfahrens, zumal der Rat in seiner vorherigen Sitzung die Grundsatzentscheidung hierzu bereits getroffen hatte
Dieser Formalbeschluß wird in Kürze an gleicher Stelle im Wortlaut veröffentlicht.
Bauherren sollten auf die Reinhaltung der Nachbargrund- stücke und der öffentlichen Flächen (Straßen usw.) achten.
Im Rahmen der Allgemeindiskussion wurde moniert, daß verschiedene Nachbargrundstücke von im Bau befindlichen Hausgrundstücken sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Überreste von Baumaterialien, Papiersäcke usw. werden oft unrechtmäßig auf Nachbars Grundstück abgelagert, wie Unmengen Mutterboden oder Erdaushub auf den Zufahrtswegen aufgebracht werden. Die Betroffenen werden gebeten, dafür zu sorgen, daß diese Unannehmlichkeiten künftig unterbleiben.
Rat nahm Vereinbarung des Hallenausschusses mit Herrn Kleinmann zur Kenntnis
Der Ortsbürgermeister, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Augsthallen-Ausschusses ist, gab dem Rat die zwischen dem Ausschuß und Herrn Kleinmann getroffene Vereinbarung über die Übernahme der ständigen Überwachimg der Mehrzweckräume in der Augst-Halle zur Kenntnis.
Zuvor wurden die Ortsvereine über diese Vereinbarung informiert, die sie mit großer Mehrheit zustimmend zur Kenntnis nahmen.
Es wurden u.a. folgende Regelungen getroffen:
- Herr Kle inmann übernimmt die ständige Überwachung der Mehrzwecknutzungsräume in der Augst-Halle
-- Herr Kleinmann übernimmt weiterhin die Zuständigkeiten als Ansprechpartner für die in den Mehrzweckräumen stattfindenden privaten oder Vereinsveranstaltungen.
Zu den vorgenannten Zuständigkeiten zählen u.a.: -Vorgespräche mit dem Veranstalter (14 läge im voraus)- -Vomahme der Bestellungen bei der Vertragsbrauerei (dies kann wahlweise auch unmittelbar mit der Brauerei erfolgen
-Abnahme der Lieferungen zum vereinbarten Liefertermin- - gegebenenfalls Überwachung der Einrichtungen während der Veranstaltungen (hierzu ist die bes. Verabredung notwendig.)-
--Abnahme der Nutzungsräume nach Beendigung der Veranstaltungen (hierzu zählt auch die Reinigung der Zapfanlage
- Während der Veranstaltungen obliegt Herrn Kleinmann die Ausübung des Hausrechts in den Nutzungsräumen
- Der Mehrzweckhallenbelegungsplan wird nach wie vor vom Hallenausschußvorsitzenden (z.Zt. Ortsbürgermeister Hümmerich, Eitelbom) geführt.
- Die Hallen-Ersatzschlüssel werden künftig von Herrn Kleinmann bereitgehalten.
- Für seine Arbeit erhält Herr Kleinmann eine geringe Aufwandsentschädigung.
Weitere Einzelheiten wollen die Hallenbenutzer bitte vorher beim Hallenausschußvorsitzenden oder Herrn Kleinmann selbst erfragen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
KADENBACH öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am
Mittwoch, 11. Januar 1989, um 19.00 Uhr im Obergeschoß des Kindergartens statt.
Ij§ffentliche Sitzung:
1. Gene hmi gung der Niederschriften vom 17.11. und 23.11.1988 (öffentlicher Tfeil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1988/89
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
4. Beratung und Beschlußfassung über den Befreiungsantrag gemäß § 31 BauGB von Herrn Thomas Lenz
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Ausbaues des Kirmesplatzes

