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Montabaur

Seite 13

Nr. 1/89

Neue Richtlinien

Uber die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendf ährten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten verabschiedet Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden einstimmig verabschiedet:

Richtlinien

der Ortsgemeinde Eitelbom Uber die Gewährung von Zuschüs­sen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten

§1

Voraussetzung der Forderung

1. Für Jugendfahrten, Ferienlager und ähnliche Veranstal­tungen von Jugendgruppen, die in einer Ortsgemeinde re­gelmäßig aktive Jugendarbeit betreiben, gewährt die Orts­gemeinde einen Zuschuß nach Maßgabe dieser Richtlinien. Hierzu zählen auch sporttreibende und ähnl. Jugendförde­rungsvereine

2. Gefördert werden auch Fahrten von Schulklassen.

3. Zuweisungen werden nur Kindern und Jugendlichen ge­zahlt, die ihren Wohnsitz in der Ortsgemeinde haben.

4. An den Fahrten müssen mindestens 5 Jugendliche teilneh­men, die am 31.12. des jeweiligen Jahres mindestens 6 und höchstens 21 Jahre alt sind, soweit sie sich in Ausbildung befinden.

6. Jede Gruppe kann für mindestens 1 Gruppenleiter, der äl­ter als 21 Jahre ist, einen Zuschuß erhalten. Bei größeren Gruppen gilt für die Gewährung von Zuschüssen für Grup­penleiter folgende Obergrenze: Kinder/JugendlicheGruppenleiter 6 bis 10 2

10 bis 20 3

20-30 4

30-40 5 usw.

6. Gruppenleiter müssen nicht Einwohner der Ortsgemeinde sein.

7. Fahrten werden nur bezuschußt, wenn sie mindestens 2 Ta­ge (einschl. Abreise und Rückkehr) betragen.

§2

Umfang der Förderung

1. Für jeden Ibilnehmer wird ein Zuschuß von 7,00 DM pro Tag gewährt.

2. Die Höchstdauer betragt 21 Tage.

3. Der Tag der Abreise und der Rückkehr ist mitzurechnen.

§3

Beantragung der Zuschüsse

1. Die Zuschüsse sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Orts­gemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag muß enthalten:

1. Angabe über Fahrtziel- und -dauer

2. Name, Geburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer,

3. Angabe zur Funktion der Gruppenleiter.

Die Fahrtteilnehmer bestätigen ihre Ibilnahme durch ei­genhändige Unterschrift.

2. Der Antrag ist von dem verantwortlichen Fahrleiter oder dergl. zu stellen. Die Richtigkeit der Angaben ist vom Ver-

" einsvorsitzenden, Schulleiter, bei kirchlichen Gruppen c vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates der örtlichen Kir­chengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes zu bestätigen.

§4

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach die­sen Richtlinien besteht nicht.

§5

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1989 in Kraft.

Kreisstraße Kellerweg soll abgestuft werden Lt. Landesrechnungshof soll der Kellerweg - nach wie vor im Ei­gentum des Kreises - zur Gemeindestraße abgestuft werden. Grundlage dieser Aussage bildet u.a. die Änderungder einschlä­gigen Straßengesetze.

Diese Vorinformation gab der Vorsitzende den Ratsmitgliedem, wobei erst nach Aufnahme der Verhandlungen mit dem Kreis die entsprechenden Ratsaussagen gemacht werden.

Einleitungsbeschluß des Baulandumlegungsverfahrens Mai­heckelchen gefaßt

Formeller Art war die Beschlußfassung zur Einleitung des B au- landumlegungsverfahrens, zumal der Rat in seiner vorherigen Sitzung die Grundsatzentscheidung hierzu bereits getroffen hatte

Dieser Formalbeschluß wird in Kürze an gleicher Stelle im Wort­laut veröffentlicht.

Bauherren sollten auf die Reinhaltung der Nachbargrund- stücke und der öffentlichen Flächen (Straßen usw.) achten.

Im Rahmen der Allgemeindiskussion wurde moniert, daß ver­schiedene Nachbargrundstücke von im Bau befindlichen Haus­grundstücken sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Überreste von Baumaterialien, Papiersäcke usw. werden oft un­rechtmäßig auf Nachbars Grundstück abgelagert, wie Unmen­gen Mutterboden oder Erdaushub auf den Zufahrtswegen auf­gebracht werden. Die Betroffenen werden gebeten, dafür zu sor­gen, daß diese Unannehmlichkeiten künftig unterbleiben.

Rat nahm Vereinbarung des Hallenausschusses mit Herrn Kleinmann zur Kenntnis

Der Ortsbürgermeister, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Augsthallen-Ausschusses ist, gab dem Rat die zwischen dem Ausschuß und Herrn Kleinmann getroffene Vereinbarung über die Übernahme der ständigen Überwachimg der Mehrzweck­räume in der Augst-Halle zur Kenntnis.

Zuvor wurden die Ortsvereine über diese Vereinbarung infor­miert, die sie mit großer Mehrheit zustimmend zur Kenntnis nahmen.

Es wurden u.a. folgende Regelungen getroffen:

- Herr Kle inmann übernimmt die ständige Überwachung der Mehrzwecknutzungsräume in der Augst-Halle

-- Herr Kleinmann übernimmt weiterhin die Zuständigkeiten als Ansprechpartner für die in den Mehrzweckräumen statt­findenden privaten oder Vereinsveranstaltungen.

Zu den vorgenannten Zuständigkeiten zählen u.a.: -Vorgespräche mit dem Veranstalter (14 läge im voraus)- -Vomahme der Bestellungen bei der Vertragsbrauerei (dies kann wahlweise auch unmittelbar mit der Brauerei erfol­gen

-Abnahme der Lieferungen zum vereinbarten Liefertermin- - gegebenenfalls Überwachung der Einrichtungen wäh­rend der Veranstaltungen (hierzu ist die bes. Verabredung notwendig.)-

--Abnahme der Nutzungsräume nach Beendigung der Ver­anstaltungen (hierzu zählt auch die Reinigung der Zapf­anlage

- Während der Veranstaltungen obliegt Herrn Kleinmann die Ausübung des Hausrechts in den Nutzungsräumen

- Der Mehrzweckhallenbelegungsplan wird nach wie vor vom Hallenausschußvorsitzenden (z.Zt. Ortsbürgermeister Hümmerich, Eitelbom) geführt.

- Die Hallen-Ersatzschlüssel werden künftig von Herrn Klein­mann bereitgehalten.

- Für seine Arbeit erhält Herr Kleinmann eine geringe Auf­wandsentschädigung.

Weitere Einzelheiten wollen die Hallenbenutzer bitte vorher beim Hallenausschußvorsitzenden oder Herrn Kleinmann selbst erfragen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Mittwoch, 11. Januar 1989, um 19.00 Uhr im Obergeschoß des Kindergartens statt.

Ij§ffentliche Sitzung:

1. Gene hmi gung der Niederschriften vom 17.11. und 23.11.1988 (öffentlicher Tfeil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1988/89

3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

4. Beratung und Beschlußfassung über den Befreiungsan­trag gemäß § 31 BauGB von Herrn Thomas Lenz

5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Ausbaues des Kirmesplatzes