Einzelbild herunterladen

1/89 Monabaur

Seite 5

Nr. 1/89

ngs-

ng

g

ja­

to

E

i

ich tr

'lur-

.er

ö»

lege-

verläuft die Schutzzonengrenze bis zum Berührungspunkt der Flurstücke 12 uad 13 mit Wegeilurstück 84, alle Flur 53- Die Grenzlinie verläuft weiter entlang der Grenze von Flur­stück 12 Bit 84, 12 mit 81, 11 mit 8l,1o mit 81, 1o mit So/1 und Wegeflurstück 83 mit Wegeflurstück 80 / 1 , alle Flur 55, bis zun Berührungspunkt deer Wegeflurstücke 83 und 80 / 1 ,

Flur 55 Wegeflurstück 5359 und Flurstück 323o, Flur 34. Weiter verläuft die Schutzzonengrenze in westlicher Sicht­ung entlang der Wegeflurstücke 5359 i Flur 34 und 80/1,

Flur 55 his zur Flurstücksgrenze 4941/28, Flur 52.

Ton hier aus un 61 0 in nördlicher Sichtung abknickend ver­läuft die Schutzzonengrenze auf eine Länge von 297 a bis zur Gemarkungsgrenze Dernbach/Wirges, die Flurstücke 4941/28 und 4949/1, Gemarkung Dernbach geradlinig durchschneidend.

Von hier aus schwenkt der Grenzverlauf um 16 ° in westlicher Sichtung ab und trifft in einer Entfernung von 129 m auf das Wegeflurstück 69o9/4, Flur 49, Gemarkung Wirges, hierbei das Flurstück 69o8/39 gradlinig durchschneidend. Hier schwenkt der Grenzverlauf um 9o° in nordwestlicher Sichtung, entlang des Wegeflurstückes 69o9/4, Flur 49, Gemarkung Wirges ab und trifft nach 5° m auf den Einfahrtsweg (ohne Flurstücksbezeich­nung) des Waldspielplatzes der Stadt Wirges.

Hier schwenkt die Grenzlinie wiederum um 1 oo° in nordwestlicher Sichtung ab und verläuft auf eine Länge von 95 m über den Waldspielplatz, knickt um 21° in nördlicher Sichtung ab und verläuft auf eine Länge von 258 m bis zum Berührungspunkt

des Flurstückes 6908 / 39 » Flur 49- Gemarkung Wirges mit den Flurstücken 2o29/6 und 2 o 3 o, Flur 25, Gemarkung Ebemhahn.

Ton hier aus knickt die Grenzlinie um 85° in westlicher Sichtung ab und verläuft gradlinig über das Flurstück 6908/39

:lur-

!e-

;k

O'ft

nge

5

:bach.

lf

ihr-

cen

Lur-

1

raßen-

2

raßen-

rstücki

ck

n

äuft

raßen-

ent-

lur

e

kucg

Flur 49, Gemarkung Wirges bis zum Berührungspunkt der Flurstücke 2o2ä/l1, Flur 25, Gemarkung Ebemhahn, 6?o3/39

Flur 49, Gemarkung Wirges und den Autobahnflurstück 69°S/2i, Flur 49, Gemarkung Wirges und Autobahnflurstück 2o23/lo,

Flur 25, Gemarkung Ebemhahn, auf eine Länge von 35° n.

Von hier aus verläuft die Schutzzonengrenze auf der Flur­stücksgrenze der Autobahnflurstücke 2o28/1o, 2o28/2, 2o23/12, alle Flur 25, Gemarkung Ebemhahn mit den Autobahnflurstücken 69o9/28, 69o7/3o, 69o7/26, 69o7/4o und 69o7/4l, alle Flur9, Gemarkung Wirges bis zum Berührungspunkt der Flursrücke 69o7/4l, 69o7/25, Flur 49, Gemarkung Wirges mit den Flurstücken 2o23/12 und 2o28/15, Flur 25, Gemarkung Ebemhahn.

Ton hier aus knickt die Grenzlinie um 6 ° in südlicher Sichtung ab und verläuft gradlinig bis zum Berührungspunkt des Flur­stückes 2ol7/l9, Flur 24, Gemarkung Ebemhahn mit dem Wege­flurstück 2o25/l, Flur 24, Gemarkung Ebemhahn und dem Flur­stück 2o34/5, Flur 25, Gemarkung Ebemhahn.

Von hier aus verläuft die Grenzlinie um 19° abknickend in süd­licher Sichtung, entlang der Flurstücksgrenze 2 o 17/19 weiter. Nach einer Gesamtlänge von 42o m trifft diese auf das Wege­flurstück 2o25/1, Flur 24, Gemarkung Ebemhahn.

Von hier aus knickt die Grenzlinie um 36° in westlicher Richtung ab und verläuft'entlag eines ungenannten Wegeflur­stückes (Waldschneise) gradlinig auf einer Länge von 575 m durch das Flurstück 2 o 17/19, Flur 24, Gemarkung Ebemhahn bis zum Treffpunkt mit der Gemarkungsgrenze RonsbacW-'Eouanoacn.

' Von hier aus knickt die Grenzlinie um 86 ° in südlicher Richtung ab und verläuft über das Flurstück 2017/19, Flur 24, Gemarkung Ebemhahn auf eine Länge von 323 m bis zu Treff­punkt des Flurstückes 2017/19 mit Wegeflurstück 2o17/5 und. Autobahnflurstück 2 o 17/1, alle'Flur 24, Gemark. Eoernhahn.

Von hier aus verläuft die Grenzlinie um 9o° abknickend, 5 n in . östliöhe Sichtung, knickt wiederum um 9°° in südlicher Richtung ab und verläuft entlang des Autobahnilurstückes 2 o 17/1 und des Wegeflurstückes 2o17/7 bis zum Berührungs­punkt der Flurstücke 2017 / 1 , 2o17/7, 2 o 17 / 8 , alle Flur 24, Gemarkung Ebemhahn.

Von hier aus verläuft die Grenzlinie weiter gradlinig in süd-südöstlicher Richtung über das Wegeflurstück 2 o 17/7 und das Wegeflurstück 2o25/7, alle Flur 24, Gemarkung

Ecemhahn und Wegefiurszück 6?o1/4 und 6901 / 5 , Flur 49, Gemarkung Wirges, durchschneidet geringfügig das Flurstück 6897, durchquere das Flurstück 6896/2 und verläuft bis zum Treffpunkt der Flurstücke 6896/2 und 69o4/4, alle Flur 4?, Gemarkung Wirges mit den Straßenflurstück 6896/1 (Kreis­straße 126) auch in Flur 49 gelegen auf eine länge von 925 = . Von hier aus verläuft die Schutzzonengrenze weiter in süd­westlicher Richtung über die Straßenflurstücke 6896 / 1 , 6911/1, und 6911/2, durchquert das Flurstück 69o3/2, alle Flur 49, Gemarkung Wirges, bis zum Treffpunkt des Flurstückes 69°3/2 Flur 49, Gemarkung Wirges mit den Flurstücken 4955/4 und 4-954, Flur 53, Gemarkung Dernbach.

Von hier entlang der Flurstücksgrenze 4955/4 und 4954,

Flur 53 auf eine Länge von 382 m , gradlinig üner das Flur­stück 4955/4, Flur 53, Gemarkung Dernbach, bis zum Treffpunkt mit Flurstücksgrenze 4951, Flur 53, Gemarkung Dernbach.

Von hier aus, um 55° im östlicher Richtung abknickend, durch das Flurstück 4951, Flur 53, Gemarkung Dernbach, bis zum Wegeflurstück 4958/2, Flur 53, Gemarkung Dernbach. Von hier aus un 1o° in südliche Richtung abknickend, mit Überquerung des Wegeflurstückes 4958/2, Flur 53, des Wegeflurstückes 15, Flur 1 o, Gemarkung Eigendorf, weietr über das Wegeflurstück 1 4, Flur 1o, Gemarkung Eigendorf bis zum Treffpunkt mit den Flurstücken 1 o,"4 u.2, Flur 1 o, Gemarkung Eigendorf.

Von hier aus weiter in östliche Richtung entlang der Flur­stücksgrenzen von 2 und 1 o, Flur 1 o, Gemarkung Eigendorf, fortführend die Grenzen zwischen 2 und 11 und 3/2 und 9 bis zum Treffpunkt der Flurstücke 3/2,9,7 der Flur 1 o,

Gemarkung Eigendorf.

Von hier aus schwenkt die Grenzlinie um 5o° in nördliche Richtung ab und verläuft entlang der Flurstücksgrenze zwischen Flurstück 3/2 und 7, Flur 1o bis zum Berührungspunkt der Flurstücke 3/2, 7 und 5/2 .

Wiederum in nördlicher Richtung um 43° abschwenkend, zwischen den Flurstücken 3/2 und 5/2 verläuft die Schutzgrenze bis zun Treffpunkt der Straßenflurstücke 5/1 und 3/1 (Kreisstraße 126)

mit den Flurstücken 3/2 umd 5/2, alle Flur 1o, Gemarkung ' Elgendorf gelegen.

Von hier aus verläuft die Schutzlinie, um 64° in östlicher Richtung abschwenkend , durch das Flurstück 4/3, Flur 1 o, Gemarkung Eigendorf, auf eine Länge von312 m bis zun aus- gangspunkt dieser Grenzbeschreibung.

; Näheres 1 ?p. Geltungsbereich der beantragter. Rechtsver-

:rar,'jfig b ; w . über die nach den einzelnen Schutzzonen ge­staffelter. Verbote. Beschränkungen und 2uldungs?£l*rhten kann den Antrags- und Planunterlagen

- Lageplan

- Auszug aus den Flurbuch

- Eigenturerverzeichnis

- etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzge­bietes ia einzelnen ergeben und den

- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverorznung (ait dea voraussichtlichen Verbotskatalog,'

entnommen werden.

Eie Antrags- und Planunterlagen 0zv. der Entwurf der Sechts- vererdnung liegen jeweils Montags bis Freitags in der Zeit :n d .00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags. Mittwochs. Gonr.erstagz und Freitags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstags vor.

13.20 -Jhr bis l^.ZO Uhr zu jederaanns kostenlosen E.r.sichtnahae öffentlich aus

vom 23.01.1989 bis einschließlich 23.0 2.1939

bei der VerbandsgeineindeVerwaltung Wirges 3 a hnno f s t ra ß e 1-0 5432 Wirges

Uienstzianer Nr.:

und der Verbandsgemeindeverva1tung Montabaur Großer Markt 10 5430 Montabaur

3A

Dienstziamer Nr.:_

3fr

Q