Montabaur
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Alle Wanderfreunde aus unserer Kolpingfamilie sind mit ihren Angehörigen herzlichzu der Veranstaltung eingeladen. Bei ganz schlechtem Wetter fällt die Wanderung aus.
NEUHÄUSEL
Arbeitsgemeinschasft Umweltschutz Augst Der nächste Stammtisch findet am 29.12.1988 in der Gaststätte »Knusperhäuschen«, Neuhäusel statt.
SIMMEEN
MGV »Apollonia« Simmem
Am Donnerstag, dem 5. Januar 1989, 20.00 Uhr findet im Vereinslokal Hotel »Waldhof«/Witsch unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder des MGV »Apollonia« Simmem sind zu der Versammlung herzlich eingeladen.
Die letzte Gesangprobe im alten Jahr findet am Donnerstag, dem 22. Dez. 1988 statt. Die erste Chorprobe im neuen Jahr findet am Donnerstag, dem 10. Jan. 1989 im Mehrzweckraum statt.
DPSG Simmem
Wie in jedem Jahr übernehmen die Pfadfinder auch dieses Mal die Entsorgung Ihres Weihnachtsbaumes. Am Samstag, dem 21.01.1989 ab 10.00 Uhr werden die Rover (Profis) von Haus zu Haus gehen und gegen einen Unkostenbeitrag von 1,00 DM den ausgedienten Baum abholen.
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BUCHFINKENLAND
GACKENBACH öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG
der Ortsgemeinde Gackenbach
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (ErschU eBungsbei träge) vom 26.11.1988 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8.12.1986 LVm. § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 in der Sitzung am 26.11.1988 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Die Satzungüber die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 06. Okt. 1987 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Neufassung:
»(1) Der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 4) auf die Grundstücke nach den Grundstücksflächen verteilt. Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt § 6 (2). Den Grundstücksflächen nach Satz 1 werden für die Grundstücke in Kern gebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten 20 v. H. der Grundstücksflächen hinzugerechnet; das gleiche gilt für überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.«
§2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.9.1987 in Kraft.
Gackenbach, 26.11.1988
(S.) Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben (§ 24 Abs. 2 GemO).
Montabaur, den 06. Dez. 1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge: (Siegel) Hannappel Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse oo
Abs. 1 GemO) 8 ^
und
b) dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen
Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) j
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahies nach dJ ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeici nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begr 8 den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltuni Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gema 1 worden ist.
Ortsgemeinde Gackenbach (S) Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Mittwoch, dem 04.01.1989, um 19.30 Uhr im Bürgermedsterajht statt.
ijSffentliche Sitzung:
1. Wahl, Ernennung und Einführung eines neuen Ortsbüre meistere
2. Verschiedenes Harbach, 19.12.1988 I.V. Wilhelmi, I. Ortsbeigeordneter
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
ich möchte Ihnen auf diesem Wege mitteilen, daß ich zu 31.12.1988 aus gesundheitlichen Gründen das Amt des I bürgermeistere nieder legen muß. Aus diesem Anlaß möchte ich 1 allen Bürgerinnen und Bürgern meiner Heimatgemeindefürd gute Zusammenarbeit und für die vielfältige Unterstützung, d ich in den Jähren, in denen ich Ortsbürgermeister sein durfte,! fahren habe, herzlich danken.
Mein D ank gilt insbesondere allen, die mitgeholfen haben, un re Gemeinde weiter zu entwickeln und die auf die verschiedenste Art und Weise aktiv am Gemeindeleben mitgewirkt haben. Df Mitgliedern des Gemeinderates gilt mein besonderer Dank, de ich aber auch noch bei anderer Gelegenheit aussprechen wer| Mit freundlichen Grüßen Ihr
Clemens Noll
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GACKENBACH
Buchfinkensenioren Die Senioren des Buchfinkenlandes sind eingeladen zur geme| samen Weihnachtsfeier mit den Senioren aus Holler.Die Verf staltung findet statt am Mittwoch, dem 28. Dezember um 16 J Uhr in der Kulturhalle in Holler. Es wird dort kein Kaffee ge tnj _ ken sondern es werden gegen 18.00 Uhr Wurstschnittchen undj Salat gereicht. Die Buchfinkensenioren nehmen an diesem g meinsamen Nachmittag teil und melden sich bitte an bis zun|2 Weihnachtstag, um 18.00 Uhr bei Bernhard Wilhelmi, TbL 433J Die Abfahrzeiten des Busses sind wie folgt:
16.0 Uhr Kirchähr, Karlsheim 16.06 Uhr Dies, Haltestelle 16.16 Uhr Hübingen, Kapelle 16.26 Uhr Gackenbach, Kirche 16.30 Uhr Horbach, Kapelle
HOLLER
Weihnachtsfeier der Senioren Zu einer gemeinsamen Weihnachtsfeier der Senioren der ( Pfarreien Gackenbach, Stahlhofen und Holler sind alle alte Mitbürger am Mittwoch, 28. Dezember 1988, um 16.00 Ut die Kulturhalle nach Holler eingeladen. Ein reichhaltiges We| nachtsprogramm, das von Kindern und vom Rot-KreJ Orchester aus Daubach mitgestaltet wird, erwartet die Tteuni mer. Wie in den vergangenen Jahren wird ein Abendessen anfl boten. I
Für die Senioren aus dem Buchfinkenland und aus Daubacnu Stahlhofen wird ein Bus eingesetzt.

