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Seite 11

Nr. 51/88

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3 nach j äprud (Baua hc

SIMMERN Haushaltssatzung der Ortsgemeinde J^mern für das Jahr 1989 vom 16.12.1988

i.

Lortggemeinderat hat aufgnmd der §§ 96 ff. der Gemeinde- L n g für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. rjj) folgende Haushaltssatzimg beschlossen, die nach Ge- Imigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf- ujbehürde vom 13.12.1988 hiermit bekanntgemacht wird: §1

L Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 pALTUNGSHAUSHALT

LEinnahme auf. 937.000,-DM

sgabeauf. 937.000,-DM

Ivermögenshaushalt

(Einnahme auf . 246.000,-DM

L Ausgabe auf . 246.000,-DM

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»samt|

DM

L.476,0

566,01

/.910,e

L.564,1

1.803,1

1.456,36

1.910,1

jerden festgesetzt:

^Gesamtbetrag der Kredite auf. 186.000,-DM

ler Gesamtbetrag der

pflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM

§3

(Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- wie folgt festgesetzt:

iJnrnds teuer:

rdie land- und forstwirtschaftL Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.

f rdie Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

»erbesteuer

Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.

d HUNDESTEUER beträgt für Hunde, inerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

en ersten Hund. 60,00 DM

zweiten Hund. 76,00 DM

m weiteren Hund. 100,00 DM

§4

[Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­lli,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Ädunigung der Haushaitssatzimg:

guach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz $14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu * uq> ljp Dden Thilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sim- fsfur das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt, len Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 186.000,- DM IMontabaur, den 13.12.1988 {»Verwaltung ft'esterwaldkreises 1 Az. 029/901-10 Aufträge Meckel

III.

Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.1988 bis U989 während der allgemeinen Dienststunden im Rät­in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. mem, den 16.12.1988 Schneider, Ortsbürgermeister »ds:

Verletzung der Bestimmungen über isschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und l ae Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des igemeinderates (§ 34 GemO)

^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die- fentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- 'der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern cur Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend ge­duden ist.

6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).

öffentliche Bekanntmachung die Betreiber von Hausklärgruben in der Ortsgemeinde Simmern

,'dum die neue mech.-biologische Kläranlage (Ibichanlage) prieb genommen wurde, müssen alle Grundstücksklär-

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einrichtimgen (Hausklärgruben) umgehend geschlossen wer­den. Die Hausklärgruben werden bis zum 30.6.1989 zum Zwecke des direkten Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage noch auf Kosten der Verbandsgemeindewerke entleert.

N ach Ablauf der aa. Frist ist eine örtliche Überprüfung von uns vorgesehen. Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Verbandsge­meinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemei­ne Entwässerungssatzung - vom 30.6.1975 hingewiesen, wo­nach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfernen sind, so­bald die Einleitung imgereinigter Abwässer gestattet wird. Ein Kontrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein bzw. hergestellt werden.

Er muß so ausgeführt sein, daß keine Absetzung von Schmutz­stoffen in diesem möglich ist.

In die Abwasseranlage dürfen nach § 4 der Allgemeinen Entwäs­serungssatzung nicht eingeleitet werden:

1. ) Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B. Schutt,

Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Kü­chenabfälle und andere feste Stoffe),

2. ) feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe,die die

Abwasseranlage oder die darin Arbeitenden gefährden können (z.B.: Benzin, BenzoL Karbid u.a. mehr),

3. ) schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, die

schädliche Ausdünstungen oder übliche Gerüche verbrei­ten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwässer stören oder erschweren können,

4. ) Abwässer aus Ställen und Dunggruben,

5. ) Abwässer die wärmer als 33 Grad C sind,

6. pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer

Wenn unbeabsichtigt gefährliche oder schädliche Stoffe (z.B. durch Auslaufen von Behältern) in die öffentliche Abwasseran­lage gelangen, ist die Verbandsgemeinde unverzüglich zu be­nachrichtigen.

Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der Allgemei­nen Entwässerungssatzungkönnen mit einer Geldbuße geahn­det werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

5430 Montabaur, 16.Dez. 1988 Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky (Werkleiter)

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EITELBORN

Haben Sie an Silvester schon etwas vor?

Das Schützenhaus ist geöffnetl

MGV Eitelborn 1866

Nach den Weihnachtfeiertagen treffen sich die Sänger des MGV Eitelbom 1866 zur Chorprobe am Donnerstag, dem 29. Dezem­ber 1988, 20.00 Uhr im Vereinslokal »Zur Sporkenburg««.

Bitte vormerken:

Samstag, 7. Januar 1989: Stiftungsfest im VereinslokaL Verkehrsverein Eitelbora e.V.

Der Verkehrsverein Eitelborn e.V. erinnert nochmals an die Rückgabe der ausgeteilten Fragebogen. Leider fehlt uns z.Zt. noch mehr als die Hälfte der an alle Mitglieder ausgeteilten An­fragen.

Unser Appell an alle Mitglieder lautet daher:

Bitte helfen Sie uns bei unserer Arbeit, indem Sie den ausgef üll- ten Fragebogen baldmöglichst an eines der Vorstandsmitglie­der weitergeben. Nur so ist es uns zukünftig noch möglich, alle Mitglieder ohne größeren Aufwand zu informieren und zu per­sönlichen Anlässen zu gratulieren.

KADENBACH

Kolpingfamilie Kadenbach

Am Donnerstag, dem 29.12.1988, machen wir zum Jahresab­schlußeine Winterwanderung. Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf dem Kinnesplatz und wandern von dort auf einer bequemen Route durch unsere schöne Augstlandschaft. Anschließend kehren wir zu einem besinnlichen Dämmerschoppen in die G ast­wirtschaft »Zum Westerwald« ein.