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Nr. 50/88
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^pür deo an < ^ er ® ^ vorbeiführenden Lärmschutz wall wird eine private Grünfläche festgesetzt.
s * )ür 8 eiÄl Tiu Grund- und Geschoßflächenzahl für die Wohngrundstücke wird neu festgesetzt:
■f '1°, djg zur B 49 hin orientierten Grundstücke:. . GRZ = 0,3
1 OrtsbiHf ... GFZ = 0,6
dir die übrigen Grundstücke:.. GRZ = 0,4
icht ant» . GFZ = 0,8.
® OrtsiJ^E nw inderungsentwurf einschließlichIbxtfestsetzungen und Begründung sowie der Entwurf des Grünordnungsplanes liegen sprecheBl .^jj § 3 Aba. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit
vom 27. Dezember 1988 bis 27. Januar 1989 (einschließlich)
J taiderVerbandsgemeindeverwaltimgMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während ijr Dienst stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags ^ 7,30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Nentershausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
ß 0 ( j fnil«M und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie der Ortsge- :en erhol® meinde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich bei dieser Offenlage ujaeine erneute Auslegung-, Bedenken und Anregungen können nur zu den geänderten Ibilen vorgebracht werden. Der geän- ( | erte gereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Nentershausen, 13.12.1988 Perne, Ortsbürgermeister
. __ Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain«
Maßstab 1:1000
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