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Nr. 50/88

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^pür deo an < ^ er ® ^ vorbeiführenden Lärmschutz wall wird eine private Grünfläche festgesetzt.

s * )ür 8 eiÄl Tiu Grund- und Geschoßflächenzahl für die Wohngrundstücke wird neu festgesetzt:

f '1°, djg zur B 49 hin orientierten Grundstücke:. . GRZ = 0,3

1 OrtsbiHf ... GFZ = 0,6

dir die übrigen Grundstücke:.. GRZ = 0,4

icht ant» . GFZ = 0,8.

® OrtsiJ^E nw inderungsentwurf einschließlichIbxtfestsetzungen und Begründung sowie der Entwurf des Grünordnungsplanes liegen sprecheBl .^jj § 3 Aba. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

vom 27. Dezember 1988 bis 27. Januar 1989 (einschließlich)

J taiderVerbandsgemeindeverwaltimgMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während ijr Dienst stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags ^ 7,30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Nentershausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

ß 0 ( j fnil«M und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie der Ortsge- :en erhol® meinde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich bei dieser Offenlage ujaeine erneute Auslegung-, Bedenken und Anregungen können nur zu den geänderten Ibilen vorgebracht werden. Der geän- ( | erte gereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Nentershausen, 13.12.1988 Perne, Ortsbürgermeister

. __ Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain«

Maßstab 1:1000

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