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Montabaur

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Nr.

(2) Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungsstücken usw.) übernimmt die Ortsgemeinde nicht.

(3) Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haft­pflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitgliedern oder Beauftragten sowie der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die in Zusammen­hang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Ge­räte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entste­hen .

(4) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflicht­ansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der ei­genen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung van Re­greßansprüchen gegen die Ortsgemeinde und deren Be­dienstete oder Beauftragte.

(5) Der Veranstalter hat die für die Durchführung der Veran­staltung erforderlichen Genehmigungen bei der Ortspoli­zeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur auf seine Kosten zu erwerben. Das gleiche gilt für die An­meldung einer Veranstaltung bei der GEMA in Koblenz.

(6) Der Veranstalter hat vor der Nutzungsgenehmigungnach- zuweisen, daß eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch die auch die Freistellungsansprüche ge­deckt werden.

(7) Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentü­merin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gern. § 836 BGB bleibt imberührt.

(8) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemein­de an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugangswegen und dem Inventar durch die Benutzung entstehen.

§8

Für die Benutzung des Jugendraumes gelten im übrigen die Nutzungsvereinbarung vom 12.3.1985 sowie die Haus- und Be­nutzungsordnung vom 12.5.1985, mit Ausnahme von § 5 (Par­ken).

§9

Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 1.12.1988 in Kraft.

Großholbach, den 18.11.1988 Röther, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

In der Buchenstraße wurde eine Brille gefunden. Diese kann beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.

Reichwein, Ort sbürgermeister

Grundschule Heilberscheid

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1989/90 aus den Ortsgemeinden Heilberscheid, Nentershausen und Nom­born

Die Anmeldung der zum Beginn des Schuljahres 1989/90 schul­pflichtig werdenden Kinder aus den ag. Örtsgemeinden findet am

13.12.1988

in der Grundschule Heilberscheid (Schulgebäude Heilber­scheid) statt.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die vor dem 01.07.1989 das 6. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder müssen angemeldet wer­den. Kinder, die in der Zeit vom 01.07. - 31.12.1989 das 6. Lebens­jahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet wer­den. (»Kann«-Kinder).

Wir bitten um persönliche Vorstellung der Kinder.

Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind vorzu­legen.

Die nachfolgende Gliederung bitten wir zu beachten und einzu­halten:

Dienstag, 13.12.1988

Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Heilberscheid

08.15 - 08.45 Uhr Familiennamen A - Z

Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Namborn

08.15 - 08.45 Uhr Familiennamen A + B

08.45 - 09.16 Uhr Familiennamen C - M

09.15 09.45 Uhr Familiennamen N Z

Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nentershausen

09.45 -10.15 Uhr F amilienname n A - E

10.16 - 10.46 Uhr F amiliennamen F - J

10.45 - 11.15 Uhr F amiliennamen K

11.15 - 11.46 Uhr F amiliennamen L - N

11.46 -12.16 Uhr Familiennamen O - S

12.15 -12.46 Uhr Familiennamen T - Z

»Kann«-Kinder aus den Ortsgemeinden Heiiberi bom und Nentershausen

14.15 15.30 Uhr Familiennamen A Z

NOMBORN

Bürgerversam m lung/Bürg erg eeprach in der Gemeinde

Einladung zum 15. Dezember 1988 Nachdem der Rahmen für die Festtage zur 700 -Jahr-Fei» 08.09. - 10.09.1989 von den einzelnen Arbeitsgruppen j ist, bitten wir Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger c meinde zu einem

Bttrgergespräch am Donnerstag, 15. Dezember 198g um 20.00 Uhr ins Gemeindehaus.

Zweck dieser Zusammenkunft soll sein, die Einwohner üL Stand der Vorbereitungen zu informieren, darüber hinaus i liehst viele Bürger für eine aktive Beteiligung zu gewinne Ich hoffe auf eine rege Beteiligung.

Brach, Ortsbürgermeister

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was-Ä^f Ä wo

GIROD

1hg der Senioren Der Thgder Senioren unserer Ortsgemeinde findet am 3 Ad 11.12.1988 in der Gastwirtschaft »Höhn« statt. Der Senil nachmittag beginnt um 14.30 Uhr bei Kaffee und Kuch Die gesangliche Gestaltung übernimmt der Kirchenchor, bus, weitere Darbietungen sind vorgesehen durch unsereb bekannte Jugendtanzgruppe. Ebenso darf ich ankündig eine Solistin sie alle mit ihrem hervorragenden Gesänge wird.

Allen Mitwirkenden darf ich bereits jetzt schon ein 1 Danke sagen.

An alle Senioren ergeht die Bitte, nicht zu fehlen. Bede bitte, daß alle Mit wirkende aktiv werden, um Ihnen eine I zu machen.

Hannappel, Ortsbürgermeister

ThS Girod/Kleinholbach e.V.

Im letzten Heimspiel vor der Winterpause haben wir die Jl Schaft aus Moschheim zu Gast. Das Spiel beginnt um 14.00 Unsere Zuschauer sind nochmals herzlich eingeladen.

MGV »Concordia« 1909 Girod Jahreshauptversammlung 1988 Die Jahreshauptversammlung 1988 findet am 10.12.88, Uhr im Vereinslokal Meurer statt.

Neben den üblichen Rechenschaftsberichten stehen in dii Jahr turnusmäßig Neuwahlen an.

Aus diesem Grund werden alle Mitglieder gebeten, Sammlung zu besuchen.

Die Tagesordnung wird gesondert bekanntgegeben. Wir würden uns freuen, wenn möglichst alle Mitglieder d ladung folgen könnten.

Tanzveranstaltung mit Verlosung «m 2. Weihnachtsfaß Auch in diesem J ahr wollen wir wieder eine Thnzveranstal mit Verlosung halten und zwar am 26.12.88, 20.00 Uhr un. Meurer. Wir laden die Dorfbevölkerung und alle Gäste s heute recht herzlich zum Besuch dieser Veranstaltungen können wie imme r bei allen Vorstandsmitgliedern erwo werden.

GÖRGESHAUSEN

Grün-Weiß e.V. Görgeshausen Das nächste Spiel von Grün-Weiß Görgeshausen g _

Grenzhausen findet am Sonntag, dem 11 . 12 .1988, um IM in Grenzhausen statt.

Gymnastik- und Freizeit» portverein Görg«hau»*|

Wir möchten alle Mitglieder am 13.12.1988 an unsere ^ nachtsfeier erinnern.