Montabaur
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Im Namen aller Bürger von Girod und Kleinholbach darf ich der Jubilarin Glück und Segen wünschen. Unsere Wünsche verbinden sich mit der Hoffnung, daß Frau Schönberger ein noch langes und glückliches Leben beschieden sein möga Wie sicher allen bekannt, lebte Frau Schönberger bis zu ihren hohen Alter in unserer Gemeinde und verbringt jetzt ihren Lebensabend im Altenheim in Montabaur.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Verkauf von Weihnachtsbäumen
Der Verkauf von Weihnachtsbäumen beginnt am Samstag, dem 17.12.1988, in Girod bei Bäckerei Frensch und in Kleinholbach bei Theo HannappeL Hannappel, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH
Weihnachtsbäume
Weihnachtsbäume können am 17. Dezember in Ruppach- Goldhausen geschlagen werden. Bitte beachten Sie die Bekanntmachung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen.
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 18.11.1988 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1987
I.
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
601.550,66 249.189,43
860.740,09
+ Neue Haushaltseinnahmerest
0,00 31.600,00
31.600,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
601.560,66 280.689,43
882.240,09
Soll-Ausgaben
601.560,66 280.689,43
882.240,09
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
601.550,66 280.689,43
882.240,09
Überschuß/Fehlbetrag -,-
V" V"
Festgestellt:
Montabaur, 22.3.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- mo erteilt.
Die Ratsmitglieder Ludwig Metternich, Winfried Röther, Stefan Quirmbach haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Ate. 1 GemO nicht teilgenommen.
II.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 12 . 12 . - 21.12.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Großholbach, 30.11.1988 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeind» r bach für das Jahr 1988 vom 30.8.1988 ' ir °"
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 98 der Gem«i nungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419ml de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach dl nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als AufsuJ
hörde vom 23.11.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht und damit der Gesamt!
um trag des Haushaltsph
einschl. der Nachträg gegenüber aufnu DM bisher DM DM festl
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 42.000 531.000 573 g
die Ausgaben 42.000 631.000 573 'J
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 80.000 910.000 gggs
die Ausgaben 80.000 910.000 99 o|
§2
Es werden festgesetzt:
1 . Der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher. 198.000,-1
auf. 340.600,-1
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher. 107.000,-1
auf.0,00 Dl
§3
Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verke bleibt imverändert.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindungmit § 96 Abs. 3derG meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBjj 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nach; tragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbachfürd Haushaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 340.600,- Dhj 5430 Montabaur, 23.11.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vjj 12.12.1988 bis 21.12.1988 während der allgemeinen Dienstsf den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich ausj Großholbach, 30.11.1988 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnun g von Sitzungendest
meinderates (§ 34 GemO) 1
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezc nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung beg den könenn, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Grob
bach oder der Verbandgemeindeverwaltung Montabaur geil
gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 41»^ 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz 16.3.1983 (GVBL S. 31).
öffentliche Bekanntmachung
Im Wochenblatt vom 02.12.1988 (Nr. 48/1988) wurde irrt J cherweise eine Benutzungsordnungfür das »Bürgerhaus« druckt, die nicht ganz dem Beschluß des Ortsgemeina vom 18.11.1988 entspricht. Gleichzeitigmuß hier darauf wiesen werden, daß der Rat in der Sitzung am 18.11. d'"* de offiziell den Namen »Bürgerhaus« gegeben hat.
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