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Montabaur

Seite 26

Im Namen aller Bürger von Girod und Kleinholbach darf ich der Jubilarin Glück und Segen wünschen. Unsere Wünsche verbin­den sich mit der Hoffnung, daß Frau Schönberger ein noch lan­ges und glückliches Leben beschieden sein möga Wie sicher allen bekannt, lebte Frau Schönberger bis zu ihren ho­hen Alter in unserer Gemeinde und verbringt jetzt ihren Leben­sabend im Altenheim in Montabaur.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Verkauf von Weihnachtsbäumen

Der Verkauf von Weihnachtsbäumen beginnt am Samstag, dem 17.12.1988, in Girod bei Bäckerei Frensch und in Kleinholbach bei Theo HannappeL Hannappel, Ortsbürgermeister

GROSSHOLBACH

Weihnachtsbäume

Weihnachtsbäume können am 17. Dezember in Ruppach- Goldhausen geschlagen werden. Bitte beachten Sie die Be­kanntmachung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen.

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 18.11.1988 der Ortsgemeinde Großhol­bach für das Haushaltsjahr 1987

I.

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

601.550,66 249.189,43

860.740,09

+ Neue Haushalts­einnahmerest

0,00 31.600,00

31.600,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

601.560,66 280.689,43

882.240,09

Soll-Ausgaben

601.560,66 280.689,43

882.240,09

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

601.550,66 280.689,43

882.240,09

Überschuß/Fehlbetrag -,-

V" V"

Festgestellt:

Montabaur, 22.3.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- mo erteilt.

Die Ratsmitglieder Ludwig Metternich, Winfried Röther, Ste­fan Quirmbach haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Ate. 1 GemO nicht teilge­nommen.

II.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 12 . 12 . - 21.12.1988 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Großholbach, 30.11.1988 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeind» r bach für das Jahr 1988 vom 30.8.1988 ' ir °"

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 98 der Gem«i nungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419ml de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach dl nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als AufsuJ

hörde vom 23.11.1988 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht und damit der Gesamt!

um trag des Haushaltsph

einschl. der Nachträg gegenüber aufnu DM bisher DM DM festl

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 42.000 531.000 573 g

die Ausgaben 42.000 631.000 573 'J

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 80.000 910.000 gggs

die Ausgaben 80.000 910.000 99 o|

§2

Es werden festgesetzt:

1 . Der Gesamtbetrag der Kredite

von bisher. 198.000,-1

auf. 340.600,-1

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen von bisher. 107.000,-1

auf.0,00 Dl

§3

Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verke bleibt imverändert.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindungmit § 96 Abs. 3derG meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBjj 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nach; tragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbachfürd Haushaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 340.600,- Dhj 5430 Montabaur, 23.11.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vjj 12.12.1988 bis 21.12.1988 während der allgemeinen Dienstsf den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich ausj Großholbach, 30.11.1988 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnun g von Sitzungendest

meinderates (§ 34 GemO) 1

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezc nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung beg den könenn, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Grob

bach oder der Verbandgemeindeverwaltung Montabaur geil

gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 41»^ 2020 - 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz 16.3.1983 (GVBL S. 31).

öffentliche Bekanntmachung

Im Wochenblatt vom 02.12.1988 (Nr. 48/1988) wurde irrt J cherweise eine Benutzungsordnungfür das »Bürgerhaus« druckt, die nicht ganz dem Beschluß des Ortsgemeina vom 18.11.1988 entspricht. Gleichzeitigmuß hier darauf wiesen werden, daß der Rat in der Sitzung am 18.11. d'"* de offiziell den Namen »Bürgerhaus« gegeben hat.

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