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Nr. 49/88
achtragshaushaltsplan werden:
imd damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich des Nachtrags
erhöht vermindert gegenüber auf nunmehr um DM um DM bisher DM DM festges.
■k. Verwaltungshaushalt
[Einnahmen 96.000 18 , M ben 96.000
0,00
0,00
[mVermögensplan w - 0,00 68.000 0,00 68.000
929.000
929.000
1.427.000
1.427.000
1.026.000
1.025.000
1.369.000
1.369.000
§2
nfden neu festgesetzt: r Gesamtbetrag der Kredite von bisher
579.800 DM 488.050 DM
Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen Ejbt unverändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung nehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für lland-Pfalz jitabaur, 26.11.1988 ^Verwaltung
III.
Im Aufträge (S.) Meckel
Aushilfskraft zur Vertretung des Gemeindearbeiters gesucht
^Gemeinde Kadenbach sucht zur Vertretung des Gemein- parbeiters in Urlaubs-ZKrankheitsfällen eine nebenberufli-
äie Aushilfskraft.
Die Bewerber müssen, da auch ein Einsatz im gemeindlichen rpark vorgesehen ist, im Besitz des Führerscheins (Klas- ) sein. Darüber hinaus wird handwerkliches Geschick, lach Möglichkeit eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pandwerksberuf, vorausgesetzt.
lähere Auskünfte über Art und U mfan g des Arbeitseinsat- erteilt Herr Ortsbürgermeister Karbach.
Werbungen werden schriftlich bis 16.01.1989 an die Orts- Minde Kadenbach z.H. Herrn Ortsbürgermeister Kar- 1 Hauptstraße 28, 6411 Kadenbach, erbeten.
öffentliche Bekanntmachung Satzung
tegemeinde Kadenbach Uber die Erhebung von Beiträgen 'erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er- tongsbeiträge) vom 30. Nov. 1988.
Bmeinderat hat in seiner Sitzung am 21. März 1988 im indes §132 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 08. 6 (BGBl. I. S. 2263) L V. m. § 24 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Erhebung des Erschließungsbeitrages (1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§127 ff.) und dieser Satzung.
§ 2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes ( 1 ) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand 1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in
bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, einschließlich
Standspuren, Radwege, Gehwege Schutz- und Randstreifen) von
a)
b)
c)
[Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom [, 12,1988 bis 21.12.1988 während der allgemeinen Dienststun- nim Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. idenbach, 30.11.1988 tsgemeindeverwaltung Kadenbach [) Karbach, Ortsbürgermeister Inweis:
Sie Verletzung der Bestimmungen über ieAusschlieißungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und [fleEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- inderates (§ 34 GemO)
[unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dielt öffentlichen B ekann tmachung schriftlich unter Bezeich- iagder Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- jnkönnen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach ir der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend geht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von kinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 120 - 1 ) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 ms. 3i).
d)
e)
7,0 m 10,0 m 8,5 m
14,0 m 10,6 m 18,0 m 12,5 m 20,0 m 23,0 m
20,0 m 23,0 m 25,0 m 27,0 m
23,0 m 25,0 m 27,0 m
Wochenendbausgebieten Campingplatzgebieten Kleinsiedlungsgebieten bei einseitiger Bebaubarkeit Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten,
Ferienhausgebieten
aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8 bei einseitiger Bebaubarkeit bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8 bis 1,0 bei einseitiger Bebaubarkeit cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 Kemgebieten, Gewerbegebieten und sonstigen Sondergebieten im Sinne des § 11 der Baunutzungsverordnung aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0 bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0 dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0 Industriegebieten
aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 bb) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0 cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 Erschließt die Erschließungsanlage Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzung, so gilt die größere Breite; für die Geschoßflächenzahl gelten die Regelungen des § 5 (3) entsprechend.
2. Für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z.B. Fußwege, Wohnwege) (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) 5,0 m
3. für die nicht zum Ausbau bestimmten Sammelstraßen (§ 127
(2) Nr. 3 BauGB) 27,0 m
4. Für Parkflächen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlage im Sinne von Nr. 1 bis Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 5 m
b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 und 3 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet sich nach § 5 (3) ergebenden Geschoßflächen.
5. Für Grünanlagen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. 1 bis 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 4 m,
b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücksflächen nach § 5 (2).
(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Absatz 1 Nr. 2 bis Nr. 5 gehören insbesondere die Kosten für
1. den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen,
2. die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen,
3. die Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der Befestigungder Oberfläche sowienotwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,
4. die Rinnen und die Randsteine sowie die Rasenbordsteine
5. die Radwege,
6. die Geh-, Fuß- und Wohnwege,
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