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Seite 17

Nr. 48/88

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Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung 6 leidungsstüeken usw.) übernimmt die Ortsgemeinde

^Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haft- .Ansprüchen seiner Bediensteten, Mitgliedern oder jagten sowie der Besucher seiner Veranstaltungen ^sonstiger Dritter für Schäden frei, die in Zusammen- Ihlzinit der Benutzung der überlassenen Räume und Ge- ad der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entste­in Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflicht- jnaprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der ei- ^Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Re- jsanspruchen gegen die Ortsgemeinde und deren Be­ttete oder Beauftragte, r Veranstalter hat die für die Durchführung der Veren­gung erforderlichen Genehmigungen bei der Ortspoli- giibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ilseine Kosten zu erwerben. Das gleiche gilt für die An- Jdung einer Veranstaltung bei der GEMA in Koblenz, {er Veranstalter hat vor der Nutzungsgenehmigung nach- aweisen, daß eine ausreichende Haftpflichtversicherung esteht, durch die auch die Freistellungsansprüche ge­lt werden.

[(Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentü- j für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gern. § §f BGB bleibt unberührt.

|er Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemein- i überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den und dem Inventar durch die Benutzung

§8

Inkrafttreten (Benutzungsordnung tritt am 1.12.1988 in Kraft.

holbach, den 18.11.1988 (jOrtsbürgermeister

HEILBERSCHEID Anmeldung an Brennholzbedarf

iHolzeinschlag für Brennholz festzulegen, bitte den Be- Jiszum 16.12.1988 beim Ortsbürgermeister angeben.

öffentliche Bekanntmachung

[ Hauehaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses Ortsgememderates vom 3.11.1988 der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1987 I.

Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt haushalt

Icllung des Ergebnisses:

pa 559.537,04

121.146,73

680.683,77

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K 15.3.1988

Wgemeindeverwaltung Montabaur

II.

Entlastungsbeschluß

, -at beschließt die von der Verbandsgemein-

| ^6 Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 auf ge­

stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Der Ortsbürgermeister und der I. Ortsbeigeordnete n ahme n an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresses gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teiL

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt vom 5.12.1988 bis 14.12.1988 während der allgemeinen Dienst- stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Heilberscheid, 24.11.1988 Ortsgemeindeverwaltung

Heilberscheid (S.) Reichwein, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 11.11.1988 der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1987 I.

Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt haushalt

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-

Einnahmen 706.987,89 782.510,11 1.488.498,-

./. Abgang alter Kasseneinnah­mereste 19.341,88 19.341,88

Summe berei­nigte Soll-

Einnahmen 705.987,89 763.168,23 1.469.156,12

Soll-Ausgaben 705.987,89 763.168,23 1.469.156,12

Summe berei­nigte Soll-

Ausgaben 705.987,89 763.168,23 1.469.156,12

Über­

schuß/Fehlbe­

trag

Fest gestellt:

Montabaur, 22.3.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reu sch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 auf ge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastungzu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Der Ortsbürgermeister und der I. Ortsbeigeordnete haben an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt vom 5.12.1988 bis 14.12.1988 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Niedererbach, 25.11.1988 Ortsgemeindeverwaltung

Niedererbach (S.) Zey, Ortsbürgermeister