Montabaur
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Dies ergebe sich hauptsächlich durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1.300.000,- DM. Dies führe aber gleichzeitig in den nächsten Jahren wohl auch zu einer höheren Zahlung der Verbandsgemeindeumlage. Das Ziel, keine Neuverschuldung in Anspruch zu nehmen, sei nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen worden. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage konnte auf 0,- DM herabgesetzt werden. Durch den Anstieg der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.042.450 DM kann nun sogar der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 238.020 DM zugeführt werden.
Für die CDU-Fraktion nimm ». Ratsmitglied Hans-Joeef Manns Stellung
Er sah als Beweis für die positive Wirtschaftsentwicklungin der Stadt Montabaur die Gewerbesteuereinnahmen, die 1988 die 5 Mia-Grenze überschreiten. Er befürwortete, daß die Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Gewerbeflächen in Höhe von 1 Mia DM fast in gleicher Höhe für den Erwerb von gewerblichen Vörratsflächen verwendet wurden. Die Haushaltsführung der Stadt Montabaur bezeichnete er als solide. Weniger erfreulich seien die Mindereinnahmen bei den Beiträgen. Er plädierte dafür, diese sparsame Haushaltsführung fortzusetzen. 1989 werden seiner Meinung nach die Investitionen sogar noch anstei- gen. Der CDU-Sprecher verwies auf die günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik, die durch steigende Steuereinnahmen zum Ausdruck kämen.
Daran anschließend nahm der Vorsitzende der SPD-Fraktion,
Paul Widner, für die SPD-Fraktion zum Nachtragshaushaltsplan Stellung. Er stimmte der CDU-Fraktion zu, daß die Haushaltsführung zur Zeit gut sei, bezweifele aber die Fortführung dieses TVends durch die Steuerreform 1990, die die Gemeinden belasten wird. Er kritisierte die Erhöhung des städtischen Anteils an der Sozialhilfe um 25.000 DM und,daß von den bereitgestellten Mitteln zur Rebstocksanierung von den 50.000 DM nur 30.000 DM abberufen wurden. Dahingehend sei ein Überdenken der Richtlinien erforderlich.
Auch die SPD-Fraktion stimme dem Nachtragshaushaltsplan 1988 zu.
Für die FWG-Fraktion äußert sich Ratsmitglied Paul-Heinz Schweizer zu dem Nachtragshaushaltsplan. Auch er begrüßte die erfreuliche Entwicklung, insbesondere durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und die Mehreinnahmen durch den Verkauf von Grundstücken im Industriegebiet »Alter Galgen«.
Ratsmitglied Reinhard Lorenz (fraktionsloses Mitglied) schloß
sich seinen Vorrednern im Grundsatz an. Die Gewerbesteuerein- a ) jm Verwaltungshaushalt
nahmen resultieren seiner Meinung nach durch die Erschlie- di e Einnahmen 1.493.900,- 14.090.120,- 16584,0
ßung des Industriegebietes »Alter Galgen«. Auch er stellte die die Ausgaben 1.493.900,- 14.090.120,- 16684 . 0 |
gute Finanzlage der Stadt Montabaur fest. Man solle sich allerdings mehr antizyklisch verhalten, d.h. zur Zeit eher Geld zu- b) im Vermögenshaushalt rückhalten, um eine gleichmäßige Auslastung der Bauwirt- die Einnahmen 1.160.520,- 5.276.700,- 6 . 437.21
schaft zu ermöglichen. die Ausgaben 1.160.620,- 6.276.700,- 6 . 437.1
Wirtschaftsplan und Sonderplan für den Stadtwald für das _ § ^
Forstwirtschaftsjahr 1988/89 beschlossen Es werden neu festgesetzt:
Der Stadtrat genehmigte den Wirtschaftsplan für den gesam- 1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 4
tenStadtwald und den Sonderplan für das Revier Gelbachtal für au * • ■ • • • • • ■ • •; • • • • • • .oVoormn I
das Forstwirtschaftsjahr 1988/89, die Gesamteinnahmen in Hö- (nachrichtlich: Umschuldungen „
he von 763.740 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 712.126 £ der Gesamtbetrag der Verpfhchtungsermöchtigungffll
DM sowie einen Holzeinschlag von 485 fm Eiche, 3.175 fm Bu- bisher . nn J I
che 2.870 fm Fichte und 340 fm Kiefer vorsehen. . auf L 1 1 *
Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlieflun ge) in der Stadt Montabaur vom 9.10.1987 die Fert ^ nachstehend auf geführter Ibü-ErschließungsaniaJf 31 ? 1 stellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung d Einrichtung als Ibil-Erschließungsbeiträge zii Üu Kostenspaltung-.
Bezeichnung verlaufend von bis Ibileinrichtun
Köppelstraße Wegeparzelle 76/1 - Fahrbahn
(Parz. 172) Weststraße Straßenentn
rung
Beleuchtung
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen » darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung Zeit erfolgt.
5430 Montabaur, 10.11.1988 Stadt Montabaur
(Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsia
1988
vom 8.11.1988
I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnunefi Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgendeNj tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmig der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde^ 3.11.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erh.(+) verm.(-) um DM
und damit der Gesai betrag des Haushalts] planes einschli Nachtrages gegenüber aufnui bisher DM DM fest]
Erhebung von Tbüerechließungsbeiträgen im Rahmen der Kostenspaltung für die Köppelstraße in Montabaur-Elgendorf Der Stadtrat stellte aufgrund des § 127 Abs. 2 und 3 BauGB die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Ibilerschließungsanlagen fest und beschloß den Aufwand der Herstellung dieser Ibileinrichtung als Tbilerschließungsbeitrag im Rahmen der Kostenspaltung zu erheben.
Bezeichnung. »Köppelstraße (Parzelle 172) verlaufend von/bis: Weg Parzelle 75/1 bis Weststraße Ibileinrichtung Fahrbahn, Straßenentwässerung und Beleuchtung.
Sperrzeitverkürzungen genehmigt
Der Stadtrat gab seine Zustimmung zum Hinausschieben der Sperrzeit auf 3.00 Uhr für die Schankwirtschaft (Barbetrieb) »Liberty«, Elisabethenstraße und dasTanzlokal »Madison«, Alleestraße.
öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzungam 27.10.1988 aufgrund des§ 133, Abs. 1 + 2 des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht f
dert.
- § 4 Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrs anlag®|
nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung: Dienach§98Abs. 1 Satz 1 inVerbindimgmit§96Abs-o g meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (u 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Ibijender^ tragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für haltsjahr 1988 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtiguns die in den Haushaltsjahren 1990 und 1991 voraussicn I dite in Höhe von 1.000.000,- DM auf genommen werden 5430 Montabaur, den 3.11.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 ...
(LS) Im Aufträge: Meckel

