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Montabaur

Seite 24

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Wir treffen uns in der Kurfürstenhalle

Mi.: Welschneudorf: 8.46 Uhr Amt für die Verst. d. Fam. Born und Labonte

Da: Oberelbert: 16.00 Uhr »die fröhliche Runde«, 19.00 Uhr Amt f. Ehel. Adam Klaus

Fr.: Oberelbert: 14.30 Uhr Erstkommunionunterricht, Welsch­neudorf: 17.00 Uhr Sprechstunde und Beichtgelegenheit, 19.00 Uhr Jugendtreff

Sa.: Oberelbert: 19.00 Uhr Amt f. Laurentius Spitzhorn best. v.d. Nachbarschaft

So.: Welschneudorf: 9.00 Uhr Amt für Leb. u. Verst. d. J ahrgangs 1938, Amt für die Verst. ds. MGV Eintracht Welschneudorf. Es singt der MGV in der Kirche.

Kath. Pfarramt St. Jakobus Girod

Sa., 18.30 Uhr Varabendmesse, Amt f. Margf. + Kath. Steine­bach + Eltern

33. Sontag im Jahreskreis, 9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrge- meinde, keine Andacht 1 14.00 Uhr Spendung der Hl. Taufe an zwei Kindern. Heute Kollekte für unsere PfarrbüchereL Mo., 16.00 Uhr Amt f. Leb. u. Verst. d. Fam. Schönberger-Noll, besonders für alle Schulkinder und älteren Leute Di., 8.00 Uhr Amt für Margarete Bauch MITTWOCH, StaatL Buß-und Bettag, 9.00 Uhr Requiem für al­le Gefallenen der beiden Kriege und aller Opfer der Gewalt. Da, 8.00 Uhr Amt für EheL Josef und Klara Frensch Fr., 8.00 Uhr für EheL Alois und Josef ine Ehl u. verst. Angehö­rige

Sa., Fest der HL Elisabeth von Thüringen, 16.00 Uhr stille Anbe­tung, 16.30 Uhr Salve-Andacht. Wir beten um den Frieden in der Welt, 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt für EheL Josesf und Rosa Beck, Ibchter Maria, Sohn Erich und verst. Angehörige.

Kath. Pfarramt St. Peter und Paul Arzbach (Ar) und Kath. Filialgemeinde St. Josef, Kadenbach (Ka),

St. Josefsheim Arzbach (Jo)

DONNERSTAG, 10.11., HL Leo der Große Jo: 16.00 Uhr Eucharistiefeier

Ka: 17.00 Uhr Eucharistiefeier zu Ehren des HL Martin Ka: 17.30 Uhr Wortgottesdienst der Kindergartenkinder, deren Eltern und Geschwister, anschL Martinszug (18 Uhr)

Ka: 18.16 Uhr Taufgespräche FREITAG, 11.11.

Jo: 7.16 Uhr Eucharistiefeier

Ka: 16.16 Uhr Erstkommunionunterricht mit dem Pfarrer in der Unterkirche

Ka: 16.00 Uhr Ministrantenstunde Jg. 1988 mit dem Pfarrer Ar: 17.00 uhr Erstkommunion unterricht mit dem Pfarrei im al­ten Pfarrhaus

Ar: 19.00 Uhr Eucharistiefeier SAMSTAG, 12.11.,

Jo: 7.16 Uhr Eucharistiefeier Ka: 16.00 Uhr Ihufe des Kindes Andsre Weißenfels Ka: 16.00 Uhrf Requiem für die Töten der beiden Weltkriege (oh­ne Predigt) anschL Tb tengedenken am Ehrenmal durch den Ortsbürgermeister

Ar: 16.00 Uhr Vorabendmesse (Pater Ambrosius Rach)

Ar: 17.00 Uhr St. Martinsgottesdienst (Wortgottesdienst) (gest. vom Kindergarten Arzbach), anschL Martinsspiel und Martins­umzug

Ar 17.30 Uhr keine Andacht, 18.00 Uhr keine Vorabendmesse SONNTAG, 13.11., Volkstrauertag Jo: 9.00 Uhr Eucharistiefeier Ka: 9.00 Uhr Hochamt

Ar 10.30 Uhr (nicht 10.16 Uhr), Requiem für die Ibten der bei­den Weltkriege, anschL Tbtengedenken am Ehrenmal auf dem Friedhof. Die Ansprache hält in diesem Jahr Pfarrer Josef Emst. Die Kranzniederlegung erfolgt durch Ortsbürgermeister Blatt.

MONTAG, 14.11.,

Jo: 7.16 Uhr Eucharistiefeier

Ar: 19.30 Uhr Gesprächskreis mit Frau OSTR Hofmann über TVansaktionsanalyse (Drama-Dreieck) im Rahmen der Persön­lichkeitsstrukturen

Ar 20.00 Uhr Verwaltungsratssitzung mit Herrn Lettermann vom Rentamt Montabaur im Pfarrhaus

DIENSTAG, 16.11.,

Jo: 16.00 Uhr Eucharistiefeier Ka: 19.00 Uhr Abendmesse für unsere Verstorbenen MITTWOCH, 16.11., Buß- undBettag, keine Eucharist «j Advents bas ar der Kath. Kirchengemeinde K»h l 20. Novem ber 1988 um 14.00 Uhr Pfarrer Josef Emst und der Pf arrgemeinderat Kadenh alle Mitglieder von Arzbach und Kadenbach - sowie df 11 genden Gemeinden - sehr herzlich ein zum Advent.sh Flohmarkt am 20.11.1988 um 14.00 Uhr in den Gemeind über dem Kindergarten.

Ab 14.00 Uhr wird Ihnen Kaffee und Kuchen angebot», ventsgestecke und B astelarbeiten. Wir freuen uns aufS, such.

Wissenswertes

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. Koblenz

Streupflicht nicht leicht nehmen Der L andwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Hes^. sau sind im Jahre 1987 431 Unfälle gemeldet worden, diedi Schnee und Glatteis eingetreten sind. Das ist eine erschm de Zahl, besonders wenn man bedenkt, daß gerade mit Stm fällen oft schwere Verletzungsfolgen einhergehen. Nachden fallverhütungs Vorschriften der LandswirtschaftlichenBa genossenschaft haben die Betriebsuntemehmer, die Arbi Stätten und Verkehrswege rechtzeitig abzustumpfen um streuen. Auch die Städte und Gemeinden haben die Raum- Streupflicht bei Winterglätte durch eigene Ortssatzungenf gelt. Diese Satzungen schreiben vor, wann und in welchem^ maß Gehwege unds Bürgersteige gegebenenfalls sogar ein der Fahrbahn abzustumpfen sind.

Wer seiner Streupflicht nicht selbst nachkommen kann, mu ne andere geeignete Person mit dem Raumen und Streuenh tragen.

Wird die Sorgfaltspflicht in irgend einer Weise vernacl so hftet der Schuldige für etwaige Unfallschäden undkai ßerdem wegen fahrlässiger Körperverletzung zur 1 tung gezogen werden. Deshalb: Streupflicht nicht aufdielei Schulter nehmen!

Stammtisch der Stomaträger trifft sich wieder

Das nächste Stammtischtreffen der Stomaträger bzw. k chen Darmausgangsträger findet am Samstag, dem26.11.1 um 16.00 Uhr im Haus Felsenkeller in der Heimstr. 4in623( tenkirchen statt.

In gemütlicher und ungezwungener Atmosphäre 1 Probleme der Stomaträger, ob Colostomie-, I leostomie-, odei ostomieträger besprochen und Erfahrungen ausgetaum Alle Stomaträger sowie deren Partner und Ang herzlich willkommen, auch Personen, die beruflich mit Sic trägem Erfahrungen haben (Stomatherapeuten, schwestem, Krankenpflegern sowie Ärzte) können ebenfal diesen Gesprächen teilnehmen. Unterstützung findet] Stammtisch bei der Deutschen ILCO RegionalgruppeKoM

Wahlrecht für ältere Ehegatten endet im Dezember 1988

Seit 1. J anuar 1986 sind die Ansprüche auf Witwen-undWitj rente neu geregelt. Witwen und Witwer erhalten nun unter] selben Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente^ weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-H Speyer hin.

Entfallen ist die bisherige Ungleichbehandlung, wonactj Witwe zwar immer einen Witwenrentenanspruch hatten®]

wer aber eine Witwerrente nur H ann erhalten konnte, wenMj Ehefrau vor dem Tbde den Familienunterhalt üb stritten hatte

Neben den erleichterten Anspruchs Voraussetzungen Nj

Witwerrente führte das Neuregelungsgesetz aber aucn I

kommensanrechnimgimHinterbUebenenrentenrecnte ,

nes Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen <z.B. hinterbliebenen Ehegatten werden in Höhe von 40 Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet, soweit aas ] kommen einen bestimmten Freibetrag (zur Zeit sind ] DM monatlich) übersteigt. Das bedeutet, daß die W»