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Nr. 37/88

und Kostenrahmen für die Vorbereitung

der 700-Jahr-Feier der Stadt Montabaur Br< * ün Jahr 1991 wurde zugestimmt

und Finanzausschuß nahm den vorgelegten Rah- f H iÜmmentwurf zustimmend zur Kenntnis.

ijn Jahre 1991 geplant: Neujahrsempfang, We- 'fu/wirtschaftswoche, Rheinland-Pfalz-Täg, Landesju- Ifoof Schustermarkt, Festwoche (16. - 22.09.1991), acstaltung, Konzert, Reitturnier, Rheinland-Pfalz- HFtaoDenziel), Kreistierschau des Kaninchenzucht- äi, Ausstellung zur Geschichte der Stadt.

timmte der Haupt- und Finanzausschuß der Kosten- t einstimmig zu. Es werden Ausgaben in Höhe von ca. entstehen. Einnahmen wurden auf ca.110.000 DM

|Ch$2t.

i waitung wurde weiterhin damit beauftragt, für das Pyßum eine zusätzliche Arbeit sbeschaffungsmaßn ah- eantragen.

iwimmkurse im Hallenbad Montabaur 'S beginnen am 26.09.1988

rKursplätze in den Schwimmkursen im Hallenbad der Bdsgemeinde Montabaur, die am 26.09.1988 beginnen, JTd nöch frei: uNr.2:

h^imkurs für Kinder ab 6 Jahren von 13.30 bis 14.30 Uhr. SuirfNr-6:

hwäimkurs für Kinder ab 7 Jahren von 16.30 bis 16.30 Uhr. ) Nr. 9/10:

kurs für Erwachsene Frauen und Männer von 17.30 ,J$0Uhr.

j die vorgenannten Kurse nimmt die Verwaltungnoch Anmel­dungen unter der Tblefon-Nr. 02602/126.132 oder 02602/126.104

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Jrsgebühren für Kinder und Jugendliche belaufen sich auf äm für Erwachsene auf 60,- DM. Zuzüglich zu den Kursge- Eüim sind vor jeder Kursstunde die gültigen Eintrittspreise uTffilen (Jugendliche und Kinder 1,60 DM; Erwachsene 3,-

Aluminiumabfälle

bieistHaushalt anfallenden Aluminiumabfälle aus Folien imd Verpackungen werden im Naturkostladen Lückert entgegenge- _en.Die privaten Haushalte sollten von diesem Angebot Gebrauch machen.

Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe)

aen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heiz­periode 1988/89 ^gemeines

ich § 12 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) umfaßt der Tidige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Ing des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird fine Heizungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Lei- stungpaben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensun­terhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ih- i Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreiten d, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der "ad.

Spruchs berechtigter Personenkreis pgsbeihilfen können erhalten:

npfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Ab- _bnitt 2 BSHG

, Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunter- n ? c ^ Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkom­men die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt um Seht mehr als 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes über-

Jfagt

Jfflsiidßid 6 , deren monatliches Einkommen 110 v.H. les Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl.

^steigt mit der Maßgabe, daß das 7fache Ljes übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe ©zurechnen ist.

fcÄ he der Heizungsbeihilfe fe.J^^ ic ^ 3 i c btigung der differierenden Preise für feste und ge Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:

Haushaltsgruppe

1 - 2 Pers. Haushalt

Untermieter

3 - 4 Pers. Haush.

5 und mehr Pers. Haushalt

feste

Brennstoffe 505,00 DM 354,00 DM 631,00 DM

758,00 DM

flüssige

316,00 DM 221,00 DM 395,00 DM

474,00 DM

IV. Verfahren

1. Für Empfänger laufender Hilfezum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Heizungsbeihilfe von Amts wegen gewährt.

2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Hei­zungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträ­ge können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwal­tung, altes Rathaus, 1. Etage, gestellt werden.

Die Antragsvordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermei­stern bereitgehalten und können auch dort wieder eingereicht werden. Bei Antragstellung sind die Angaben über Einkom­men, Vermögen sowie Aufwendungen für die Unterkunft und et­waige Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen entsprechend zu belegen. Es ist darauf zu achten, daß die Anträ­ge bis spätestens 31.10.1988 gestellt werden.

Manöver der Bundeswehr

Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Beru­fung auf § 69 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes in der Fas­sung vom 27.09.1961 (BGBl. IS. 1769) die bevorstehende Durch­führung folgender Manöververanstaltung angekündigt:

1. Manöverraum: Montabaur - Limburg - Hünstetten -

Bad Ems - Montabaur 19.09. - 21.09.1988

200 Soldaten (davon 20 US-Soldaten) 60 Räderfahrzeuge, 6 Kettenfahr­zeuge,

Gefechtsübung

RakArtilleriebataillon 350, 5430 Mon­tabaur

Darstellungsmunition wird eingesetzt.

2. Zeitraum:

3. Truppenstärke:

4. Fahrzeugeinsatz:

5. Art der Übung:

6. Übende Einheit:

7. Sonstiges:

1. Manöverraum:

2. Zeitraum:

3. Truppenstärke:

4. Fahrzeugeinsatz:

Ailertchen - Selters - Stromberg - Ko­blenz - Meudt - Westerburg - Ailert­chen

19.09. - 20.09.1988 100

6 Räderfahrzeuge, 1 Hubschrauber (davon 5 Räder- und - Kettenfahrzeuge nach Klasse 24 des Stan- dadization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher einge­stuft; schwerstes Fahrzeug t)

5. Art der Übung: ' Gefechtsübung

6. Übende Einheit: Pionierbataillon 310

Fallschirmabsprünge werden durchge­führt im Raum Ailertchen; Absetzen oder Abwerfen von Lasten aus Luft­fahrzeugen.

7. Sonstiges:

1. Manöverraum: Koblenz - B 9 - AS Koblenz - A 48 -

Dembacher Dreieck - Siegen - Fran­kenberg - Schwalmstadt - Alsfeld - Butzbach - Limburg - Montabaur - Ko­blenz

19.09. - 30.09.1988 1.200 Soldaten

750 Räderfahrzeuge, 5 Kettenfahrzeu­ge, 4 Hubschrauber, 2 Strahlflugzeuge (davon 12 Räder- und 5 Kettenfahrzeuge nach Klasse 24 des Standadization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher ein- gestuft; schwerstes Fahrzeug 901)

5. Art der Übung: Instandsetzungsübung

6. Übende Einheit: Instandsetzungskommando 3, 5400

Koblenz, Tfel. 0261/8801

2. Zeitraum:

3. TVuppenstärke:

4. Fahrzeugeinsatz:

f-