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Nr. 37/88
und Kostenrahmen für die Vorbereitung
der 700-Jahr-Feier der Stadt Montabaur Br< * ün Jahr 1991 wurde zugestimmt
und Finanzausschuß nahm den vorgelegten Rah- f H iÜmmentwurf zustimmend zur Kenntnis.
ijn Jahre 1991 geplant: Neujahrsempfang, We- 'fu/wirtschaftswoche, Rheinland-Pfalz-Täg, Landesju- ■ Ifoof Schustermarkt, Festwoche (16. - 22.09.1991), acstaltung, Konzert, Reitturnier, Rheinland-Pfalz- HFtaoDenziel), Kreistierschau des Kaninchenzucht- äi, Ausstellung zur Geschichte der Stadt.
timmte der Haupt- und Finanzausschuß der Kosten- t einstimmig zu. Es werden Ausgaben in Höhe von ca. entstehen. Einnahmen wurden auf ca.110.000 DM
|Ch$2t.
i waitung wurde weiterhin damit beauftragt, für das Pyßum eine zusätzliche Arbeit sbeschaffungsmaßn ah- eantragen.
iwimmkurse im Hallenbad Montabaur 'S beginnen am 26.09.1988
rKursplätze in den Schwimmkursen im Hallenbad der Bdsgemeinde Montabaur, die am 26.09.1988 beginnen, JTd nöch frei: uNr.2:
h^imkurs für Kinder ab 6 Jahren von 13.30 bis 14.30 Uhr. SuirfNr-6:
hwäimkurs für Kinder ab 7 Jahren von 16.30 bis 16.30 Uhr. ) Nr. 9/10:
kurs für Erwachsene Frauen und Männer von 17.30 ,J$0Uhr.
j die vorgenannten Kurse nimmt die Verwaltungnoch Anmeldungen unter der Tblefon-Nr. 02602/126.132 oder 02602/126.104
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Jrsgebühren für Kinder und Jugendliche belaufen sich auf äm für Erwachsene auf 60,- DM. Zuzüglich zu den Kursge- Eüim sind vor jeder Kursstunde die gültigen Eintrittspreise ■uTffilen (Jugendliche und Kinder 1,60 DM; Erwachsene 3,-
Aluminiumabfälle
bieistHaushalt anfallenden Aluminiumabfälle aus Folien imd Verpackungen werden im Naturkostladen Lückert entgegenge- _en.Die privaten Haushalte sollten von diesem Angebot Gebrauch machen.
Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe)
aen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1988/89 ^gemeines
ich § 12 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) umfaßt der Tidige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Ing des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird fine Heizungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Lei- stungpaben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ih- i Einkommen den laufenden Lebensunterhalt bestreiten d, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der "ad.
Spruchs berechtigter Personenkreis pgsbeihilfen können erhalten:
npfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Ab- _bnitt 2 BSHG
, Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunter- n ? c ^ Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt um Seht mehr als 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes über-
Jfagt
Jfflsiidßid 6 , deren monatliches Einkommen 110 v.H. les Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl.
“^steigt mit der Maßgabe, daß das 7fache Ljes übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe ■©zurechnen ist.
fcÄ he der Heizungsbeihilfe fe.J^“^ ic ^ 3 i c btigung der differierenden Preise für feste und ge Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:
Haushaltsgruppe
1 - 2 Pers. Haushalt
Untermieter
3 - 4 Pers. Haush.
5 und mehr Pers. Haushalt
feste
Brennstoffe 505,00 DM 354,00 DM 631,00 DM
758,00 DM
flüssige
316,00 DM 221,00 DM 395,00 DM
474,00 DM
IV. Verfahren
1. Für Empfänger laufender Hilfezum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Heizungsbeihilfe von Amts wegen gewährt.
2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Heizungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung, altes Rathaus, 1. Etage, gestellt werden.
Die Antragsvordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermeistern bereitgehalten und können auch dort wieder eingereicht werden. Bei Antragstellung sind die Angaben über Einkommen, Vermögen sowie Aufwendungen für die Unterkunft und etwaige Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen entsprechend zu belegen. Es ist darauf zu achten, daß die Anträge bis spätestens 31.10.1988 gestellt werden.
Manöver der Bundeswehr
Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Berufung auf § 69 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27.09.1961 (BGBl. IS. 1769) die bevorstehende Durchführung folgender Manöververanstaltung angekündigt:
1. Manöverraum: Montabaur - Limburg - Hünstetten -
Bad Ems - Montabaur 19.09. - 21.09.1988
200 Soldaten (davon 20 US-Soldaten) 60 Räderfahrzeuge, 6 Kettenfahrzeuge,
Gefechtsübung
RakArtilleriebataillon 350, 5430 Montabaur
Darstellungsmunition wird eingesetzt.
2. Zeitraum:
3. Truppenstärke:
4. Fahrzeugeinsatz:
5. Art der Übung:
6. Übende Einheit:
7. Sonstiges:
1. Manöverraum:
2. Zeitraum:
3. Truppenstärke:
4. Fahrzeugeinsatz:
Ailertchen - Selters - Stromberg - Koblenz - Meudt - Westerburg - Ailertchen
19.09. - 20.09.1988 100
6 Räderfahrzeuge, 1 Hubschrauber (davon 5 Räder- und - Kettenfahrzeuge nach Klasse 24 des Stan- dadization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher eingestuft; schwerstes Fahrzeug t)
5. Art der Übung: ' Gefechtsübung
6. Übende Einheit: Pionierbataillon 310
Fallschirmabsprünge werden durchgeführt im Raum Ailertchen; Absetzen oder Abwerfen von Lasten aus Luftfahrzeugen.
7. Sonstiges:
1. Manöverraum: Koblenz - B 9 - AS Koblenz - A 48 -
Dembacher Dreieck - Siegen - Frankenberg - Schwalmstadt - Alsfeld - Butzbach - Limburg - Montabaur - Koblenz
19.09. - 30.09.1988 1.200 Soldaten
750 Räderfahrzeuge, 5 Kettenfahrzeuge, 4 Hubschrauber, 2 Strahlflugzeuge (davon 12 Räder- und 5 Kettenfahrzeuge nach Klasse 24 des Standadization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher ein- gestuft; schwerstes Fahrzeug 901)
5. Art der Übung: Instandsetzungsübung
6. Übende Einheit: Instandsetzungskommando 3, 5400
Koblenz, Tfel. 0261/8801
2. Zeitraum:
3. TVuppenstärke:
4. Fahrzeugeinsatz:
f-

