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Montabaur

Seite 14

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten für Erdbestattungen,

in jede Urne. 60,00 DM

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte

und jede weitere Wahlgrabstätte. 400,00 DM

2.2. als Urnen-Erdgrabstätte

in Umen-Grabfeldem. 120,00 DM

2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in

bereits belegten Grabstätten, für Erdbestattungen, für jede Urne. 80,00 DM

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschrif­ten der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wer­den die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.

IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen in Aufbewahrungsräumen . . 100,00 DM

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Ein­segnungshalle

1.1.1 bis zu drei Tagen. 60,00 DM

1.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag .... 20,00 DM

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensat­zung der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 10. März 1976, zuletzt geändert durch Satzung vom 08. Sept. 1976, außer Kraft.

5411 Neuhäusel, den 28. Juli 1988

Ortsgemeinde Neuhäusel

(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) -BS 2020-1- wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist. Ortsgemeinde Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister

EITELBORN Fahnen und Banner

können während der Dienststunden in Empfang genommen

werden

Nachdem die Mehrheit unserer Bürger ihre bestellten Fahnen bzw. Banner während der Ausgabezeit am Samstag, 6.8.1988 nicht abgeholt hat,bitte ich darum, sie während der Dienststun- den der Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn

dienstags und donnerstags von 18.00 -19.30 Uhr gegen Barzahlung, Fahne 56,00 DM, Banner 60,00 DM in Empfang zu nehmen.

Offensichtlich haben viele die Ausgabeveröffentlichung im Wo­chenblatt Nr. 31 vom 6.8.1988 übersehen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

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Kirmes in Eitelborn

vom 20. bis 22. August 1988 in der verkehrsberuhigten Unterdorfstraße Neben dem neuen Dorf platz bildet auch in diesem J ahr die ver­kehrsberuhigt ausgebaute Unterdorfstraße wiederum den äu­ßeren Rahmen fürs Feiern der Kirmes 1988 in Eitelbora.

Nr. mWIfohan:

Zu Verkaufsbuden, Bier- und Weinbrunnen, SchießwaJ

Imbiß- und Eisständen, Straßenlokale, Autoscooter undf derkarussell lädt wieder die Blaskapelle zum bunten TVeib der Feststraße ein.

Demnach ist Kirmes in Eitelbora wie immer ein Straßenfest J Frohsinn, guter Stimmung und viel Unterhaltung bei Platzkonzert, Samstag und Sonntag Eintopfessen aus der Erbsensuppenkanone an Kirmesmontag ab 12.00 Uhr am Kirmesplatz und vielem mehr.

Nicht nur der Kinnesplatz und die Kirmesstraße erhalten fl festlichen Schmuck mit Fähnchen und Lichterkette, auctl Bevölkerung des Ortes wird wieder die neue WappenfahneJ

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sen.

Diesem bunten Programm geht die Ehrung auf dem Fn Samstag abends nach der Vorabendmesse voraus.

Die Vereine haben ihre Tbilnahme zugesagt und wünschen^ eine große Beteiligung aus den Reihen der Bevölkerung.

Ortsgemeinde und Ortsvereinsringladen jungund alt zu dies Fest ein und freuen sich auf regen Besuch. Sie wünschen Ih unseren Kirmesgästen und allen Besuchern schöne Feiert^ unserer Gemeinde.

Hümmerich

Ortsbürgermeister und Vorsitzender des Vereinsrings Eitelborn

Kath. Frauengemeinschaft Eitelbom Am Dienstag, dem 30. August unternehmen wir eine Halbt fahrt in den Raum Bingen, verbunden mit einem Besuch bei| Maria-Ward-Schwestera. Anmeldungen bei Maria Friedhofsweg 1, TbL 2215.

JSG Augstz, Eitelbom C-Jugend i

Das Training der C-Jugend beginnt am Mittwoch, 17.08.1! um 17.30 Uhr auf dem Sportplatz Nörrberg in Eitelbom. Zur Vorbereitung auf die neue Saison stehen folgende Spiebi JSG Eitelbom - SV Pfaffendorf Samstag, 27.08.88,15.00 Eintracht Höhr - JSG Eitelbom Montag, 29.08.1988,18.00 SV Metternich - JSG Eitelbom Samstag, 03.09.1988,15.00

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SG Eitelborn/Neuhäusel Am Sonntag, 14.08.1988, 16.00 Uhr bestreitet die SG El bora/Neuhäusel ihr erstes Punktspiel beim FV Rübenachl

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KADENBACH

Kirchenchor »St. Josef« Kadenbach Die erste Chorprobe nach den Ferien findet am Freitag, ( August 1988, 19.30 Uhr in der Gaststätte »Zur Augst« sli Der Vorstand heißt alle herzlich willkommen, auch die, die| Chorgemeinschaft noch beitreten möchten.

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NEUHÄUSEL

SG Neuhäusel e.V. »Alte Herren«

Das erste Training für die »Alten Herren« der SG Neuhil nach der Sommerpause findet am Dienstag, dem 16. Aul 1988, um 18.46 Uhr auf dem Sportplatz Neuhäusel statt.

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Kath. Pfarramt Neuhäusel Seniorenfahrt am 31.08.1988

Der Pfarrgemeinderat »St. Anna« lädt alle Senioren von m p. häusel herzlich zum diesjährigen Halbtagsausflug ein. Del; Abfahrt? kostenbeitrag beträgt wie in den Vorjahren 5,00 DM. j Naäimitt

Anmeldungen werden recht bald erbeten bei Frau Wilma Eitelbomer Straße 9, Tbl. 2045, Frau Doris Kilian, Hauptstti^

TbL 470 oder im Pfarrbüro, Tbl. 8636.

SIMMERN

Seniorenfahrt

Die Ortsgemeinde und der Pfarrgemeinderat Simmem m® auf die traditionelle Seniorenfahrt am 27.8.88 aufmerksam, heres kommt in der nächsten Woche in einer Beilage. Pfarrgemeinderat Risser

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