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Seite 13

Nr. 29/88

t o]der JahresPetrag uer nugaueuotuum Oitu ouuoxl,

4 jsich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten fcjhrif fliehen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekannt- mgj^fcchung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Thge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

ies9Kchtsbehelfsbelehrung:

iguKlegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffent- t.Ihung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Z immer 108, h Js§ 3° Montabaur, zu erheben.

* NENTERSHAUSEN

NENTERSHAUSEN

Änderung des Bebauungsplanes »Steinbitz« der Ortsgemeinde Nentershausen

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