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Nr.|

^Montabaur

Seite 11

Nr. 29/88

Bresli^euherrichtung des Kleinkinderspielplatzes in der Wester­waldstraße

-'Oer Ortsgemeinderat beauftragt einstimmigein Planungsbüro,

jie Ausschreibung für die Neuherrichtung und Bestückung des . R , Kleinkinderspielplatzes vorzunehmen. Die Maßnahme wird ca.

6 TTriO.OOO DM kosten. Es sollen z.B ein abschließbares Ibr und Fall- recö "fchatzplatten im Bereich des Sandkastens eingebaut werden and ein Federspielgerät installiert werden.

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EITELBORN

MGV Eitelborn 1866

Katholische öffentliche Bücherei Neuhäusel Quo Vadis, das Buch zum Film

Zum Film Quo Vadis bietet die katholische öffentliche Bücherei Neuhäusel das gleichnamige Buch von Henryk Sienkiwitz an. Aber auch andere interessante Bücher gibt es hier zu entleihen z.B. »Das blaue Fahrrad« von Rögine Deforges, ein Liebes- und Gesellschaftsroman, der in Frankreich während des Zweiten Weltkrieges spielt. Oder »Hirntod« von Hans-Meyer-Hörsgen, ein autobiographisch gefärbter Thtsachenroman aus der heuti­gen Klinikwelt. Daneben gibt es aber Sachbücher wie z.B. Peter- son, Roger: »Die Vögel Europas«, ein Taschenbuch für Ornitho­logen und Naturfreunde über alle in Europa lebenden Vögel oder geschichtliches wie von Philipp Badenberg: Das versunkene Hellas«, eine romanhafte, durch zahlreicheDokumenteergänzte Darstellung über die Wiederentdeckung des antiken Griechen­lands.

Aber auch für Kinder und Jugendliche sind Bücher von Ja- nosch, James Krüss, Jo Pestum (»Nur große Fische für den Jo­ker«) oder auch »Hitchcocks Krimikabinett« zu entleihen.

Heute, Donnerstag, 21. Juli fällt die Chorprobe wegen Verhinde­rung des Chorleiters aus.

Am kommenden Donnerstag, dem 28. Juli 1988,19.00 Uhr sin­gen wir im Dankamt in der Pfarrkirche zu Eitelborn anläßlich >rn fin jfar Silberhochzeit der Eheleute Berthold Knopp.

Zum Ansingen treffen wir uns um 18.30 Uhr im Jugendheim. jssaalNach dem Singen in der Kirche beginnen für den MGV Eitelbora 1866 die Chorferien. Erste Chorprobe nach der Sommerpause ist am Donnerstag, dem 1. September 1988.

Wir bitten, folgende Tfermine vorzumerken:

Samstag, 10.9. Chorkonzert der Gruppe II in Holler b deslgiungtag, 16.10. Herbstausflug (Wanderung - Schiffstour) Sonntag, 30.10. Jubiläumskonzert in Kobera-Gondorf ungsjgbnntag, 4.12. Konzert des MGV Eitelbora 1866 in der Augst- Halle

Freitag, 9.12. Jahreshauptversammlung

Die Ausleihe der Bücher in der katholischen öffentlichen Büche­rei Neuhäusel ist kostenlos. Geöffnet hat die Bücherei im Ge­meindezentrum (Gartenstraße) sonntags von 10.46 -12.00 Uhr.

SIMMERN

Kirmesgesellschaf11988 Simmem Die Kirmesgesellschaft 1988 Simmem trifft sich am Freitag, dem 22.7.1988, um 19.30 Uhr in der Gaststätte »Baueraschän- ke« zu ihrer nächsten Sitzung.

Hallo Jahrgang 1938 Simmem Am 30.7.1988 ist es soweit.

Alle 1 938er, die in S imm em wohnen und gewohnt haben, können sich noch mit Partner bei Leo Weisbrod, Schloßstraße 11, TfeL 02620/466 anmelden.

Informationen über den Verlauf der Fahrt gebe ich gerne unter der ag. Rufn umm er nach 18.00 Uhr.

Westerwald-Verein Eitelborn e.V.

Deutscher Wandertag in Bamberg Der jährlich einmal stattfindende Deutsche Wandertag findet diesmal in Bamberg statt, und zwar am Sonntag, 31. Juli 1988. Neben den Zweigvereinen Montabaur, Hachenburgund Selters wird auch der Zweigverein Eitelbora als Vertreter des Wester- waldkreises an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Wer Interesse an der Mitfahrt nach Bamberg hat, möge sich bit­te bis spätestens Mittwoch, 27. Juli 1988, bei Uli Nieß, Tbl. 2498 anmelden.

TV Jahn, Eitelborn Einladung zu einem Halbtagsausflug Am Samstag, dem 24.9.1988, unternimmt der TV Jahn, Eitel- ..bom einen Halbtagsausflug an die Ahr.

Während des Ausfluges wird der Rotwein-Wanderweg teilweise erwandert. Am Abend wollen wir in gemütlicher Runde den Ab­schluß in einem typischen Weinlokal an der Ahr begehen. Abfahrtszeit: 24.9.1988,13.00 Uhr, Am Dorfplatz Anmeldungen bei:

Dieter Brandt, Eitelbora, Tfel. 8218 Norbert Knopp, Eitelbora, Tbl 2379 Werner Labonte, Eitelbora, Tbl. 698 Annemie Blath, Eitelbora, Tbl. 8841 bis spätestens 31. August 1988.

KADENBACH

. jjjpn wir Sie zum Mitmachen ein. Bitte, werfen Sie die Briefmar- Ißä in den auf gestellten Behälter in unserer Kirche, oder geben j .wedieselben bei Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12,6411 Ka- L d ® n ienbach ab.

i NEUHÄUSEL

Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.

Fußballgäste aus Schifferstadt . Mannschaft der SG Eitelbora/Neuhäusel erwartet am 23.7.1988 Fußballgäste vom Vf R Schifferstadt. Zu einem sicher­lich sportlich interessanten Vergleich kommt es am Samstag, *-OOjj|3.7;1988, um 15.30 Uhr auf dem Sportplatz Neuhäusel. An- 1.000 Schließend findet ein gemütliches Beisammensein der Fußbal- L.5O0 Erstatt.

f.OOObas^fraining der 2. Mannschaft findet wieder jeden Donners- l.5O01®g, 18,30 Uhr auf dem Sportplatz in Neuhäusel statt.

Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach Jit dem Motto »Briefmarken sammeln für die Dritte Welt« la-

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EISBACHGEMEINDEN

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GIROD

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1988

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7.8.1973 -BGBL I S. 966, der Hundesteuer ge­mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 11.03.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landes­gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 1988 die Grandsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirt­schaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermö­gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1987.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.