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Dffenyim Süden: von der alten Koblenzer Straße ind Ajhm Westen: vom Wirtschaftsweg Nr. 5901/1.
te BedDas Plangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. DffenlMontabaur, 18. Juli 1988
Nr. 29/88
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bebauungsplan »Auf dem Oberen Wassergraben III»
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3 Festsj Förderung der Musik- und Theaterpflege t durch Landesmittel im Haushaltsjahr 1988
JasLandstelltauchindiesemJahrwiederHaushaltsmittelzur . ^ Jörderung der Musik- und Theaterpflege zur Verfügung. In An- “ ^ r i F trac ht der geringen Förderungsmittel kommen für die Förde- üwJudigig ^Qj-rangig Antragsteller in Betracht, die bisher noch kei-
“ au ^pn Landeszuschuß erhalten haben. i>aur,v|
fs undflie Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch uns. dien9tijateressierte musiktreibende Vereine sowie Freilicht- und ande- li aus b Bühnen können diese Antragsvordrucke bei der Kreisverwal- ,eit bei anf ordern. Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit
lieh o? n entsprechenden Unterlagen bis spätestens
ich, der j
20. August 1988 bei der Kreisverwaltung
inzureichen.
von / e !; 3k ri ^dn für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten, päter eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt erden.
Richtlinien für die Förderung der Musik- und Theaterpflege
I. Förderungswürdige Maßnahmen
Förderungswürdig sind Maßnahmen, die der Musik- und Theaterpflege immittelbar dienen. Darunter fallen insbesondere die Beschaffung von vereinseigenen Instrumenten und Noten für Instrumental- Musikvereine, Musikvereinigungen der sogenannten Volksinstrumente sowie Spielmanns- und Fanfarenzüge.
Zuschußfähig sind auch Veranstaltungen von Freilicht- und anderen Bühnen, Chorgemeinschaften, Gesangvereinen, kirchenmusikalischen Aufführungen sowie Maßnahmen ,die der Förderung des musikalischen Nachwuchses (Ausbildungsbeihilfen, Ibilnahme an kurzfristigen musikalischen Fortbildungskursen, musikalische Wettbewerbe u.a.) dienen.
Daraus ergibt sich, daß Reisekosten, Aufwendungen für die Beschaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie laufende Ausgaben (z.B. Saalmieten, Honorare für eigene Dirigenten, Pachten, Gebühren und Geschäftsbedarf) grundsätzlich nicht zuschußfähig sind.
Musikgruppen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung können nicht gefördert werden.
II. Grundsätze der Förderung
Die Landeszuschüsse zur Förderung der Musik- und Theaterpflege sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers im Rahmen der bereitstehenden

