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Dffenyim Süden: von der alten Koblenzer Straße ind Ajhm Westen: vom Wirtschaftsweg Nr. 5901/1.

te BedDas Plangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. DffenlMontabaur, 18. Juli 1988

Nr. 29/88

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bebauungsplan »Auf dem Oberen Wassergraben III»

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Vit Verwaltung informiert

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3 Festsj Förderung der Musik- und Theaterpflege t durch Landesmittel im Haushaltsjahr 1988

JasLandstelltauchindiesemJahrwiederHaushaltsmittelzur . ^ Jörderung der Musik- und Theaterpflege zur Verfügung. In An- ^ r i F trac ht der geringen Förderungsmittel kommen für die Förde- üwJudigig ^Qj-rangig Antragsteller in Betracht, die bisher noch kei-

au ^pn Landeszuschuß erhalten haben. i>aur,v|

fs undflie Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch uns. dien9tijateressierte musiktreibende Vereine sowie Freilicht- und ande- li aus b Bühnen können diese Antragsvordrucke bei der Kreisverwal- ,eit bei anf ordern. Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit

lieh o? n entsprechenden Unterlagen bis spätestens

ich, der j

20. August 1988 bei der Kreisverwaltung

inzureichen.

von / e !; 3k ri ^dn für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten, päter eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt erden.

Richtlinien für die Förderung der Musik- und Theaterpflege

I. Förderungswürdige Maßnahmen

Förderungswürdig sind Maßnahmen, die der Musik- und Thea­terpflege immittelbar dienen. Darunter fallen insbesondere die Beschaffung von vereinseigenen Instrumenten und Noten für Instrumental- Musikvereine, Musikvereinigungen der soge­nannten Volksinstrumente sowie Spielmanns- und Fanfaren­züge.

Zuschußfähig sind auch Veranstaltungen von Freilicht- und an­deren Bühnen, Chorgemeinschaften, Gesangvereinen, kirchen­musikalischen Aufführungen sowie Maßnahmen ,die der Förde­rung des musikalischen Nachwuchses (Ausbildungsbeihilfen, Ibilnahme an kurzfristigen musikalischen Fortbildungskursen, musikalische Wettbewerbe u.a.) dienen.

Daraus ergibt sich, daß Reisekosten, Aufwendungen für die Be­schaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie laufende Ausgaben (z.B. Saalmieten, Honorare für eigene Dirigenten, Pachten, Gebühren und Geschäftsbedarf) grundsätzlich nicht zuschußfähig sind.

Musikgruppen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung können nicht gefördert werden.

II. Grundsätze der Förderung

Die Landeszuschüsse zur Förderung der Musik- und Theater­pflege sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lei­stungsfähigkeit des Trägers im Rahmen der bereitstehenden