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Montabaur

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Bei entsprechendem Badebetrieb und je nach der Witterung kann der Badebetrieb nach Bedarf vom diensthabenden Schwimmeister verlängert oder auch aus Gründen der Wirt­schaftlichkeit verkürzt werden. Insbesondere wird das Freibad vormittags bei heißem Sonnenwetter und genügendem Besu­cherandrang früher geöffnet. Der diensthabende Schwimmei­ster gibt hierüber gerne telefonisch Auskunft (02602/4611). Die Beschränkung der Badezeit ist während der Freibadesaison aufgehoben.

Hinweisen möchten wir nochmals auf unser besondees Angebot für F amili en mit mehr als 2 Kindern in bezug auf den Erwerb ei­ner Saisonkarte, die es ermöglicht, nach Zahlung einer einmali­gen Gebühr von 80,00 DM unsere Badeanlagen während der Sommersaison (voraussichtlich bis Mitte September 1988) be­liebig oft zu nutzen. Die Saisonkarten können bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 105, erworben werden. Auch hierzu erteilen wir Ihnen gerne telefonisch Aus­künfte (02602/126.132).

Öfftntl. Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachung Neuer Schiedsmann im Schiedsmannsbezirk I der Verbandsgemeinde Montabaur

Herr Bruno Decker, Lahn­straße 32, 5430 Montabaur, wurde vom Verbandsge­meinderat als Schiedsmann für den Schiedsmannsbe­zirk I gewählt. Dieser um­faßt die Stadt Montabaur einschließlich Stadtteile und die Ortsgemeinde Bo­den.

Seine Ernennung zum Eh­renbeamten des Landes Rheinland-Pfalz erfolgte am 28.06.1988 durch den Direk­tor des Amtsgerichts Mon­tabaur.

Seinen Dienstsitz hat er in Montabaur, Lahnstraße 32. Sprechzeit: nach Vereinba­rung, Tbl. 02602/4984.

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Weiher« der GemarkungHorresen den Bebauungsplan »Chrjh ches Weiher« aufzustellen. In 1985 wurde bereits eine Offensten der Planunterlagen durchgeführt, in der Bedenken und Alim W< gungen vorgebracht wurden. Der Stadtrat hat diese Bedöas PI kenAnregungen berücksichtigt, so daß eine erneute Offenljjonta nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.

Stellvertreter:

Gregor Hommrich, Orgelsweg 23, 5431 Großholbach Herr Decker übernimmt das Amt von Herrn KarlTheis, Monta­baur, der auf seinen Antrag hin aus dem Amt als Schiedsmann entlassen wurde.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Repräsentative Zählung der Schweine am 3. August 1988

Am 3. August 1988 findet bundesweit in nach dem Zufallsprin­zip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Schweinebestände statt. Auskunftspflichtig sind die Viehhal­ter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen. Anzugeben sind alle Schweine, die sich am Zählungstag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Auskunftsverweigerungen sowie nicht vollständig oder nicht rechtzeitigerteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ord­nungswidrigkeit dar.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Christches Weiher« der Stadt Montabaur

Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetz­buches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat am 21.12.1982 beschlossen, in den Gemarkungsteilen »An dem Lindchen« und »Christches

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich IbxtfestsetziugJ und Begründung sowie der Entwurf des Grünordnungsplai liegen in der Zeit

vom 01. August 1988 bis 01. September 1988 (einschließy bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauarf Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wa rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags il freitags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie die] tags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus, Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei! Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich o| mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Plangebiet umf aßt grob dargestellt - einen Bereich, der( grenzt wird

- im Norden: von der ehemaligen Kreissraße Nr. 161 (verld gerte Straße »Am Grubenfeld«, den südlich der Ruhrsträ] ße gelegenen Grundstücken

- im Osten: von der Weserstraße

- im Süden: von den Grabenparzellen Nr. 2309 und 2294/1 j

- im Westen: von der Landesstraße Nr. 312 (Elgendorf- Horressen)

Der Planbereich ist zudem aus der auf der Seite 6 abgedruck| Skizze ersichtlich.

Montabaur, 18. Juli 1988 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf (j oberen Wassergraben III«

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung 24.09.1987 beschlossen, den B ebauungsplan wie folgt zu änd] und zu erweitern:

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04.

(

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Das Plangebiet wird um den Kreuzungsbereich Rhönsti| ße/Eifelstraße erweitert

Das Plangebiet erhält im südöstlichen Tfeil eine weil verkehrsmäßige Anbindung an die Spessartstraße her Rhönstraße).

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch eine so] »Ringerschließung«. Auf eine getrennte Ausweisung Fahrbahn und Bürgersteig wird verzichtet. Es entfi auch die im Bebauungsplan ausgewiesenen Wende- Parkmöglichkeiten.

Der Bürgersteig entlang der Spessartstraße wird aufo ren westliche Seite verlegt; an der östlichen Seite der S] sartstraße wird eine öffentliche Grünfläche ausgewii Für die Eifelstraße wird beidseitig ein Bürgersteig aus{ wiesen

Die öffentliche Grünfläche im südöstlichen und südlich Planbereich wird reduziert

Im westlichen Planbereich wird eine private Grünflätf ausgewiesen.

Die Verkehrsflächenbreiten innerhalb des Plangebiet| werden auf ein Mindestmaß reduziert In den Bebauungsplan werden grünordnerische Festst zungen aufgenommen dllF

Das Maß der baulichen Nutzung wird geändert. » ^

Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Ttextfeti^i er , zungen un Begründungliegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derZfgtracl vom 1. August 1988 bis 1. September 1988 (einschließlidfeg V( bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauaj^La Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, rend der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags undtlie Be tags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienst&teres von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus Bßühi

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei® 31 ;

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich of 11 en *

mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt - grob dargestellt - einen Bereich, der) grenzt wird

im Norden: von der Eifelstraße

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im Osten: von der Spessartstraße und teilweise von Cgter Hunsrückstraße (erden