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Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortegemeinden t

? Böden, Deubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Gdrgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- * t roth, Holler, Horbach, Hubmgen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, £ i Niedererbach,Nombom, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen,

I Welschneudorf f

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember

1973+ GVBI, S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

FREITAG, 15. Juli 1988

Nummer 28

Jahrgang 16

GEWÄSSERSCHUTZ

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Die zunehmende Versiegelung der Flächen bereitet uns bei der Ableitung des Oberflächenwassers und starken Regenfällen zunehmend größere Schwierigkeiten. Besonders in Orten mit großen

Hanglagen und sich anschließenden kleinen Tälern reißen die Wassermassen die Uferbefestigung

ipait und schwemmen die Tallage aus.

Einen kleinen, aber nicht unwirksamen Beitrag können viele Eigentümer dadurch leisten, daß sie einen Tfeil der gepflasterten oder geteerten Flächen wieder entfestigen, damit das Oberflächenwas­ser auf dem Grundstück versickert.

Einige Mitbürger haben dies bereits aus eigenem Antrieb gemacht.

Um diesen umweltschonenden Effekt zu verstärken, honoriert die Verbandsgemeinde ab 1. Januar 1988 dies bei der Zahlung der jährlich wiederkehrenden Beiträge.

Dies wirkt sich wie folgt aus:

Jfeei einem Grundstück von 1.000 qm Größe und einem Abflußbeiwert von 0,4 (Regelwert) wird eine Bläche von 400 qm angenommen, die bebaut und befestigt ist. Hierfür sind 108,- DM zu zahlen. Hst die bebaute und befestigte Fläche um25 % kleiner, so ermäßigt sich der wiederkehrende Beitrag Em 25 %, bei weniger als 50 % um 50 % und bei weniger als 75 % befestigter Fläche gar um 75 %.

im Gegenzug werden diejenigen, die ihr Grundstück um mehr als 400 qm bebauen und befestigen zu höheren Beiträgen herangezogen.

Bei 401 qm sind bereits 25 % mehr und bei 501 qm befestigter Fläche gar 50 % mehr an wiederkeh­rendem Beitrag zu entrichten.

Eine zweite Möglichkeit, das Oberflächenwasser nicht sofort in den Kanal abzuleiten besteht darin, daß die vorhandenen Hausklärgruben in den Gemeinden, die an eine zentrale Kläranlage ange­schlossen sind, zwar kurz geschlossen werden, aber als Reservebecken für das Auffangen des Re­genwassers von den Dachflächen oder von anderen Flächen genutzt wird. Hierdurch tritt ein dop­pelter Effekt ein.

Zum einen wird weniger und zeitversetzt Wasser in die Kanäle abgeleitet und zum anderen kann der Grundstückseigentümer dieses Wasser bei Trockenheit zum Gießen auf dem eigenen Grund­stück verwenden. Er schont damit zugleich die Wasservorkommen unserer Tiefbrunnen.

Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, etwas für den Gewässerschutz zu tun und zu überlegen, ob nicht auf Ihrem Grundstück Veränderungen vorgenommen werden können. i'Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie beim Verbandsgemeindewerk an. Die Mitarbeiter sind gerne be­freit, Ihnen zu helfen.

Mit den besten Wünschen verbleibe ich Ihr Heinz Reusch, I. Beigeordneter