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Nr. 22/88
Ljtabaur
r^jegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte,
^ e inen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders Ltlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grund-
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Lrkung Nentershausen Grundbuchbezirk Nentershausen
Lücke: 24, 26
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Lücke 2822/3, 2822/4, 2823/3, 2824/3, 2826/3, 2826/3, L 2828 / 3 , 2829/3, 2830/3, 2831/3, 2832/4.
für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Gnmdeigentümem an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat i einen Flächenbeitrag gemäß § 68 Abs. 1 Baugesetzbuch
abzuziehen.
Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Leidung von Rechten
Lg 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:
[die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen
Grundstücke,
die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen ■Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück
persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, die Ortsgemeinde Nentershausen die Verbandsgemeinde Montabaur.
[unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt [eiligte, in dem die Anmeldungihres Rechts dem Umlegungs- nchuß zugeht.
[Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über den Umle- hgsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen, pen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der [legungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine utzur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen, pfruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftma- [ug seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 liGB).
pte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur leiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen [an Monat nach der Bekanntmachung des Umlegungsbe- llusses bei dem Umlegungsausschuß anzumelden, wen Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder |li Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist ibhaft gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen Veredlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn [Umlegungsausschuß dies bestimmt.
[Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das [Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die [kung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs p gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegen- [die Frist durch Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt pn ist.
IVerfUgungs- und Verttnderungssperre P§61 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umle- pbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar- psUmlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet Init schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschus-
[fin Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grund- |stückundüber Rechte an einem Grundstück getroffen oder I Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung [ e mes Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt l*ird,
IBaulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden, lehebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent- [" c “ wertsteigemde sonstige Veränderungen der Grund- |3tücke vorgenommen werden,
licht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichti- & aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder versteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenom- ^ werden,
6. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungsund Veränderungssperre nicht berührt.
IV. Vorbereitende Maßnahmen
Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
Beginn der vorbereitenden Maßnahmen wird rechtzeitig bekanntgegeben.
V. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes auf geführt ist, liegen in der Zeit vom 14. Juni 1988 bis 13. Juli 1988 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, während der Dienststunden öffentlich aus.
Eine Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden eingesehen werden.
Der Umlegungsbeschluß gilt am 06. Juni 1988 als bekanntgemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluß k ann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg6,6430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt ein gegangen ist.
Montabaur, den 30. Mai 1988
Der stellvertr. Vorsitzende des
Umlegungsausschusses
(Siegel) Hachenberg, Obervermessungsrat
(Skizze zu vorstehendem Bericht siehe Seite 12!)
Niedererbach
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am
Freitag, 10. Juni 1988, um 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrif ten über die Sitzungen des Rates vom 26.03. und 16.04.1988
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Schützenvereins auf Anpachtung eines gemeindeeigenen Grundstückes am Sportplatz zwecks Bau einer Schießsportanlage sowie über die Bereitstellung eines Zuschusses
3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1988
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Instandsetzung des Weges südlich der Bahnunterführung am Obererbacher Weg
6. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Vereinbarung mit der KEVAG
6. BeratungundBeschlußfassungüber die vorzeitige Beendigung des J agdpacht Vertrages
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Ge- wähmngeines Zuschusses aus Mitteln für Dorfemeuerung
2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau eines Gehweges in der Steinstraße
3. Grundstücksangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheit 6. Verschiedenes Niedererbach, 30.5.1988
Zey, Ortsbürgermeister

