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Nr. 22/88
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BUCHFINKENLAND
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Gackenbach
Buchfinkensenioren
jüt laden wir die Senioren des Buchfinkenlandes zu einem sausflug ein. Unser Reiseziel ist die Domstadt Fulda Wir eine Stadtrundfahrt und besichtigen den Dom. Evtl deine Messe im Dom gehalten, littags fahren wir noch ein kleines Stück an der Rhön ent-
ineldungen bitte bei Frau Adelheid Lehmler, Horbach, TfeL
, 10 .
^Fahrt findet statt am Dienstag, 14. Juni 1988.
Wahrt szeiten des Busses wie folgt:
|rbach 6.30 Uhr, Gackenbach 6.35 Uhr, Hübingen 6.40 Uhr, ä 6.46 Uhr.
Übeltäter gesucht
Ider Nacht von Sonntag, 29.5. auf Montag, 30.5.88 wurden in Mittelstraße im Ortsteil Kleinholbach blühende Blumen ab- frissen und wahllos verstreut. Wer Angaben machen kann über leTäter wird gebeten, dies dem Ortsbürgermeister mitzutei- ]uDie Angaben werden selbstverständlich vertraulich behan-
nappel, Ortsbürgermeister
Mähen in der Mittagszeit tchwerden mehrerer Bürger geben mir Veranlassung darauf »weisen, daßdas M ähen während der Mittagszeit von 12.00 |,00Uhr nicht erlaubt ist. Es wird dringend um Beachtung ge-
;1, Ortsbürgermeister
Görgeshausen Wertungskommission »Unser Dorf soll schöner werden« kommt am 6. Juni 1988 nach Görgeshausen pdem 9ich die Ortsgemeinde Görgeshausen für den diesjäh- pKretewettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« gemel- jhat, wird diese am 6. Juni 1988 voraussichtlich gegen ca. |30Uhr von der Bewertungskommission auf gesucht.
»Bürger und Einwohner unserer Gemeinde werden gebeten, Ehrungen zu treffen, damit wir unser Dorf in einem gepfleg- tftistand vorzeigen können.
Taseer, Ortsbürgermeister
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Großholbach
»Wem es die Kirmes«?
[teeFrage werden die Kirmesbtu-schen aus Großholbach vom ' Juni 1988 wie jedes Jahr mit »Os« beantworten.
’ kaditiönelle Kirmesruf soll aber nicht bedeuten, daß die pholbacher keine Gäste erwarten; sie werden vielmehr ihre ws mit Verwandten, Freunden und Bekannten gebührend
|h Gaststätten und im Festzelt werden appetitliche Speisen »gte Getränke serviert. Auch das Tänzbein kann ge- n gen werden. Die Schaustellerfamilie Pfeiffer bietet mit 'asseil, Schießbude und Ständen Spaß und Zerstreuung für Rand alt.
Der traditionelle Kirmeszug beginnt am Sonntag, dem 5. Juni um 14.00 Uhr. Nach dem Tanz unter dem Kirmesbaum gibt es bei einer Verlosung attraktive Preise zu gewinnen.
Also: Auf zur Kirmes nach Großholbach!
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Gästen wünschen Kirmesgesellschaft und Ortsgemeinde frohe und schöne Festtage.
(Auf stellen des Kirmesbaumes Samstag, 14.00 Uhr. Helfer sind herzlich willkommen/Kranzniederlegung am Ehrenmal Samstag, ca. 19.00 Uhr nach dem Gottesdienst)
Röther, Ortsbürgermeister
N entershausen
Bekanntmachung gern. § 50 Abs. 1 Bundesbaugesetz (BauGB)
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen faßte in seiner Sitzung am 15. Oktober 1987 und am 26. Mai 1988 folgenden Beschluß:
1. Gemäß § 47 BauGB in Verbindungmit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Wiesenmorgen I«.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Flurgrenze der Flur 17; im Osten durch die nördliche Verlängerung der Straße »Im Wiesenmorgen«; im Süden durch die bebauten Flurstücke 1-21 der Straße »Im Wiesenmorgen« und im Westen durch die Bundesstraße 49.
Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung Nentershausen: Grundbuchbezirk: Nentershausen
Flur 9:
Flurstücke:
906 ,
907 ,
908 ,
909 ,
910 ,
911 ,
912 ,
913 ,
914 / 1 ,
915 / 1 , 916 / 1 .
917 / 1 ,
918 / 1 , 919 / 1 ,
920/1
. 921 / 1 .
922 ,
923 ,
924 ,
925 ,
926 ,
927 .
928 ,
929 ,
930 ,
931 ,
932 ,
933 ,
934 .
935 ,
936 ,
937 ,
938 .
939 ,
940 ,
941 ,
942 ,
943 ,
944 ,
959 ,
960 ,
961 ,
962 ,
963 ,
964 ,
565 ,
966 ,
967 ,
968 .
969 ,
970 ,
971 ,
972 ,
986 ,
987 ,
988 ,
989 ,
990 ,
991 ,
992 .
993 ,
994 ,
995 ,
996 ,
997 ,
1012 ,
1013 ,
1014 , 1015 , 1016 ,
1017 ,
1018 ,
1019 , 10
20 ,
1021 ,
1022 , 1023 , 1024 ,
5371/1
, 5372 / 1 ,
5374 / 4 .
2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat einen Flächenbeitraggemäß § 58 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuziehen.
II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur
Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. Die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen -Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
-Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück
-persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Nentershausen
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt
Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuß zugeht.

