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jytdieser landesplanerischen Stellungnahme war u.a. auf die | Weisung von Bauflächen in den Ortsgemeinden Girod und hausen zu verzichten. Der Rat entschied sich dennoch fcaiuid des vorhandenen Bedarf s für die Ausweisung weiterer thnbauflächen in der Ortsgemeinde Görgeshausen. Der Ver- I dsgemeinderat faßte den Beschluß, die vorgezogene Bürger- Jeiliguög un d das Be teiligungsverfahren der TYäger öffentli- ’-Belange einzuleiten. Die Bürger haben somit in Kürze Gele- hb e iL die Flächennutzvmgsplammg einzusehen. Darauf wird Ludert im Mitteilungsblatt hingewiesen. Auch die Ortsge- [jjjden als Träger öffentlicher Belange werden im weiteren Ver- * r«n beteiligt-
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung llir Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr durch neue Satzung geschaffen
Verbandsgemeinderat beschloß den Erlaß einer Satzung r den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- Jjj Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde otabaur. Die Verbandsgemeinde wird dadurch berechtigt, ihr durch Einsatzmaßnahmen der Feuerwehren entstandenen zu verlangen. Die neue Satzung regelt, daß der Ko- jersatz und die Gebührenerhebung in Form von Pauschalbeigen erfolgt. (Die einzelnen Tarife werden in Verbindung mit Veröffentlichung des Satzungstextes bekanntgegeben.) germeister Dr. Possel-Dölken betonte, daß mit dieser Satzkerne neue Belastung der Bürger oder der Ortsgemeinden "bunden ist. Es gehe lediglich darum, eine Rechtsgrundlage evtl. Streitfälle zu schaffen. Die Satzung entspreche inhalt- den in anderen Verbandsgemeinden bereitstehenden htsvorschriften. Einsätze zu Übungszwecken und im Rah- m der Eigenhilfe der örtlichen Gemeinschaft sind - wie bisher lebt einsatzpflichtig. Unverändert bleibe auch die Finanzie- ig der Kameradschaftskassen.
ie Verwaltung wird im Zusammenhang mit der Veröffentli- ungder Satzung nähere Erläuterungen zum Inhalt der Sat- ig geben.
waltungsrechtlicher Vertrag zwischen der Verbandsgemein- | Montabaur und den ihr zugehörigen Ortsgemeinden regelt ([Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Bauamtes |r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
■ Vergangenheit hat die Verbandsgemeinde Montabaur nden Ortsgemeinden aufgrund einer Satzung Gebühren für »emeurleistungen erhoben. Mit dem Erlaß des neuen Kom- nalabgabengesetzes (KAG) wurde auch § 68 Abs. 5 GemO Beine Regelung ergänzt, wonach die Verbandsgemeinde von aihrzugehörigen Ortsgemeinden Aufwendungsersatz für die inungund Bauleitung durch ihr technisches Personal verlan- nkann. Durch diese gesetzliche Regel sollten die Zweifel an |r Zulässigkeit von Kostenerstattungen zwischen Verbands- meindeund Ortsgemeinde ausgeräumt werden, die sich durch ji Urteil des Oberverwaltungsgericbtes Koblenz aus dem Jah- |1981 ergeben haben.
Ich dem verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Ver- pdsgemeinde Montabaur und ihren Ortsgemeinden ist die [ibandsgemeinde Montabaur künftig berechtigt, den Auf- jndungersatz für die Inanspruchnahme des Bauamtes für mische Sonderleistungen von ihren Ortsgemeinden zu ver- jen.
Ir Verbandsgemeinderat stimmte dem Entwurf des verwal- Pgsrechtlichen Vertrages mit 1 Gegenstimme zu.
|rVertragsentwurf wurde in allen Ortsgemeinderäten und im Wrat behandelt. Einige Änderungswünsche aus den Reihen kOrtsgemeinderäte sind berücksichtigt worden, und zwar zu- ™ten aller Ortsgemeinden.
* Vertrag bedeutet eine Fortführung der in der Verbandsge- JindeMontabaur seit 1973 erfolgreich und ein vernehmlich gellen Praxis. Es erfolgt lediglich eine Anpassung an die inzwi- F 11 eingetretene Änderung der Rechtslage (Inkrafttreten der ■Morarordnungfür Architekten und Ingenieurleistungen) und egeringfügige Erhöhung der seit 1973 unveränderten Ge- h rensätze.
Gebäude der Verbandsgemeinde Montabaur auf den Schadstoff »Asbest« untersuchen itdieFWG-Fraktion beantragte Ratsmitglied Heinrich Dom- ly alle verbandsgemeindeeigenen Gebäude-nach Möglich- durch eigene Mitarbeiter - auf Asbestverwendung unter- F werden sollten.
Bis 15. Oktober 1988 sollte dem Verbandsgemeinderat ein entsprechender Bericht vorgelegt werden.
In seinen Ausführungen zum Antrag der FWG-Fraktion ging Ratsmitglied Heinrich Dombo (FWG) auf die in früheren Jähren »hemmungslose und ahnungslose Verwendung von Spritzasbest« im Baubereich ein. In vielen Baubereichen, wie z.B. Bei Schall-, Wärme- und Feuerschutzmaßnahmen oder zur Ummantelung von Stahlträgern habe man Spritzasbest verwandt, ohne die heute unbestrittene Gesundheitsgefährdung durch Asbeststaub zu kennen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies auf erst kürzlich durchgeführte Untersuchungen in zwei Schulen innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur durch den TÜV Rheinland. Eine Gesundheitsgefährdung durch Asbest habe man dort nicht feststellen können. Insofern sei er gegen übereiltes und unbedachtes Handeln.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Wolf gang Müller schlug dem Rat vor, daß sich die Verwaltung vor einer groß angelegten Aktion über mögliche Untersuchungsmethoden und deren Kosten informieren solle Ratsmitglied Wolfgang Müller stellte den Antrag, nach Vorlage weiterer Informationen eine Entscheidung in der nächsten Haupt- und Finanzausschußsit- zung des Verbandsgemeinderates zu treffen.
Unterstützung für ihren Antrag erhielt die FWG-Fraktion von der SPD-Fraktion. Reiner Schlemmer (SPD) bezeichnete die von Ratsmitglied Heinrich Dombo (FWG) gemachten Erläuterungen hinsichtlich der mittlerweile bekannten Gesundheitsgefährdung von Asbestfasem als korrekt und nicht übertrieben. Auch seine Fraktion halte eine Überprüfung der Gebäude für sinnvoll.
Ratsmitglied Willi Bode (SPD) fügte hinzu, daß zumindest in Schulen derartige Untersuchungen im Auftrag der Bezirksregierung durchgeführt werden. Er hielt es für sinnvoll, sich mit der Bezirksregierung in Koblenz in Verbindung zu setzen, um evtl. Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Mehrheitlich entsprach der Verbandsgemeinderat dem Antrag der CDU-Fraktion, nach Vorlage weiterer Informationen in der nächsten Haupt- und Finanz- und Bäuausschußsitzung über den Antrag der FWG-Fraktion zu entscheiden bzw. einen konkretisierten Untersuchungsauftrag zu erteilen.
Antrag de FWG-Fraktion zur Festlegung der Baukostenhöhe für Feuerwehrgerätehäuser
Ratsmitglied Dombo stellte für die FWG-Fraktion folgenden Antrag;
»Die B aukosten zu einem Feuerwehrhaus werden künftignur in Höhe eines Mindestraumprogrammes von der Verbandsge- meinde getragen. Von den Ortsgemeinden wird die Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes sowie die Übernahme von Ausschachtungs- und Erschließungskosten erwartet. Die betroffenen Feuerwehren werden zu freiwilligen Leistungen an gehalten, die vor Baubeginn festzulegen sind.« Dieser Antrag der FWG wurde vom Verbandsgemeinderat abgelehnt. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken vertrat die Auffassung, daß seitens der Verbandsgemeinde Montabaur beim Neubau eines Feuerwehrhauses nur die B aukosten für ein Mindestraumprogramm getragen werden können. Diese G leichbehandlungerlaube jedoch keine allgemeine und verbindliche Festsetzung der Baukostenhö- he Differenzieren müßte man z.B. beim Bau von Feuerwehrhäusern für Stützpunktwehren und Feuerwehrhäusem für kleinere Löschgruppen. Richtschnur bei Höhe der Baukosten, die die Verbandsgemeinde übernehme, seien in jedem Fall die Kosten für das Mindestraumprogramm. Jeder Einzelfall müsse jedoch gesondert geprüft werden. Die Besonderheiten des Einzelfalles, so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erlaubten keine generelle Festschreibung auf eine für alle Feuerwehrhausneubauten geltende Höchstgrenze.
Nachwahl eines Ausschußmitgliedes im Schulträgerausschuß Als Nachfolger für das ausgeschiedene Ausschußmitglied Hermann-Josef Hucke, Daubach, im Schulträgerausschuß wählte der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag der CDU- Fraktion Frau Hannelore Parbel, Montabaur, zum neuen Mitglied. Zum Stellvertreter von Frau Parbel wurde Herr Peter Seitz, Stahlhofen gewählt.
Neuer Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk I gewählt Einstimmig wählte der Verbandsgemeinderat Herrn Bruno Decker, Montabaur, zum neuen Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk I, der die Stadt Montabaur einschließlich den Stadtteilen sowie die Ortsgemeinde Boden umfaßt.

