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Arbeitsgemeinschaft Jugend (AGJ) im Westerwald e.V.

obil für den Westerwald ^'gemeinsames Konzept eines »Spielmobils« für die Kreise Lerwald und Rhein-Lahn erarbeiteten die Arbeitsgemein- y t Jugend (AGJ) im Westerwald und der Kreisjugendring fa-Lahn. In einem Brief an die Kreistagsfraktionen der bei- iKreise stellten sie ihr Projekt vor und baten, den Vorschlag i zuständigen Kreisgremien zu beraten, dem Konzept soll das »Spielmobil» als gemeinsame Ein- -htung der Kreisjugendämter Westerwald und Rhein-Lahn Itstehen und seinen Standort jährlich zwischen Bad Ems und itabaur wechseln. Zwischen Mai und Oktober soll der Spie­ls »auf Achse« sein, betreut von zwei hauptamtlichen Fach- Jften.

List eigentlich ein »Spielmobil«? Ein mobüer Spielplatz vol- l Bastelmaterial und Spielgeräte. Dieser kunterbunte Klein­es fährt von Ort zu Ort und lädt zu ein- oder mehrtägigen Kin- rfesten ein.

an Spielplätze sind meist langweilig gestaltet, Kinder ver- gen zu viel Zeit vor dem Fernseher, »Spielentwöhnung«, atzu, leicht kommt es zu einer gewissen I solation. Viele Ver- 4 Eltemgruppen und Jugendverbände organisieren daher lielfeste als Gegenpol zum reinen Konsumieren von Fernsehen [d Video und als Anregung,mal wieder in der Gruppe zu spie- i. Hierbei kann das »Spielmobil« helfen, seine Betreuer mit »Gruppen vor Ort Kinderfeste auf die Beine stellen und dabei träte und Material des Spielebusses zum Einsatz bringen. Er- Jinis des Projektes sind dann häufigere und bessere Kinder- jelaictionen und eine Entlastung der örtlichen Veranstalter, e Anschaffung des Busses und die Grundausstattung an

( ielgeräten sollte wie in anderen Kreisen auch aus Spenden- tteta heimischer Banken finanziert werden können, erklären i Initiatoren.

[e jährlich anfallenden Unterhaltskosten in Höhe von 15.000 ark sollen zu jeeinem Drittel von den beiden Kreisen sowieden Reihern des Spielmobils aufgebracht werden.

Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

Bekanntmachung

(Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Rödern« lerGemarkungElgendorf der Stadtgemeinde Montabaur ist 18 . Mai 1988 unanfechtbar geworden.

i § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma- mgvom08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2263) wird die Unan- itbarkeit hiermit bekanntgegeben.

ter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 24. Mai ßinKraft.Mit diesem 1hg wird gemäß § 7 2 BauGB der bishe- iRechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen ffl Rechtszustand ersetzt.

Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der ® Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke

Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­rs wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. ilfd.Nr.VI der Begründung zum Umlegungsplan wirdnoch- Ishingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festge- Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unan- itbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintra- r?®er öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches r abgesehen werden, wenn der Leistungsdpflichtige bis zu

? von der Verbandsgemendenoch festzusetzenden Zahlungs-

hin die Geldleistungen gezahlt ode mit der Gemeinde ent­wende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Nr. 20/88

Stadtgemeinde Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 19. Mai 1988 Hachenberg, Obervermessungsrat

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253)

Nach Erörterungmit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Obere Köppelstraße« in der Stadtge- meinde Montabaur, Gemarkung Eigendorf durch Beschluß des Umlegungsausschusses aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann sowohl bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Zimmer 203, als auch beim Kataster­amt in Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteilig­ten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungs­plan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 18. Mai 1988 (Hachenberg, Obervermessungsrat)

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Feldchen« in der Gemarkung Horressen der Stadtgemeinde Montabaur ist am 18. Mai 1988 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 24. Mai 1988 in Kraft. Mit diesem Jhg wird gemäß § 72 BauGB der bishe­rige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachungder Un­anfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein­tragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu­ches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah­lungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann inerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadtgemeinde Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 19. Mai 1988 Hachenberg, Obervermessungsrat

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Amateurtheater -die OASE- Montabaur Premiere: Freitag, 27.5.88,19.00 Uhr Die OASE lädt alle jungen und älteren Theaterfreunde zu den Aufführungen der neuen Spielsaison.

Mit dem märchenhaften Stück »Krabat« von dem bekannten Kinderbuchautor Otfried Preußler sollen vor allem jüngere Zu­schauer (schon ab 8-10 Jahre) ans Theater herangeführt werden. Aber auch Erwachsene können sich von der Mühlenat mosphäre verzaubern lassen und miterleben, ob es dem Mädchen