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Montabaur

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06. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken. 8.000,-- DM

07. Zuführung vom Verwaltungshaushalt .... 108.000,- DM 08. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage . 236.000,- DM

Ausblick 1989 -1991

Der Ausbau von Ortsstraßen bildet den Schwerpunkt der kom­menden J ahra Zentrale Investition wird hier die Fertigstellung der L 327 sein. Erst nach dem Ausbau dieser Landesstraße kön­nen viele Gemeindestraßen und Maßnahmen zur Dorfemeue- rung realisiert werden. Die Finanzplanung dieser Jahre weist Neuverschuldungen aus, die unter anderem ein Absinken der freien Finanzspitze bewirken.

Haushaltsrechnung 1986 beschlossen und Entlastung erteilt Im März 1988 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Ge­meinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung M on- tabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Im Rah­men dieser Überprüfung wurden einige Beanstandungen vorge­tragen, die entsprechend einer Stellungnahme der Verwaltung bis zur Sitzung am 28.04.1988 ausgeräumt waren. Mit Blick auf die vom Ausschuß festgestellten Beanstandungen wurde sei­tens des Rates vorgeschlagen, künftig mehr als nur eine Aus­schußsitzung zur Überprüfung der Haushalts- und Kassenge­schäfte durchzuführen.

Letztlich wurde durch einstimmigen Beschluß die Zustimmung zur Jahresrechnung 1986 erklärt. Darüber hinaus wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Jahr 1986 Entlastung erteilt.

Antrag zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Nordstraße grundsätzlich befürwortet Ein in der Nordstraße ansässiges Unternehmen stellte den An­trag, die Straßenbeleuchtungsanlage zu erweitern. In Vorbera­tungen wurde erklärt, daß mit Blick auf einen späteren Ausbau der Nordstraße jetzt ausgeführte Maßnahmen zur Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage eventuell wieder hinfällig wür­den. Von daher sollte, um dem vorhegenden Antrag zu entspre­chen, allenfalls ein zusätzücher Peitschenmast auf gestellt wer­den. Der Rat entsprach diesem Vorschlag. Zuvor soll allerdings geprüft werden, ob eine bessere Ausleuchtung auch durch die Montage eines Leuchtenarmes an eine bereits vorhandene Leuchte erreicht werden kann.

Vorschläge zur Schöffenwahl unterbreitet Für die in diesem Jahr wiederum anstehenden Wahlen der Schöffen wurde von der Gemeinde die Benennung von zwei Per­sonen erbeten. Entsprechnd eines neu festgelegten Berech- nungsmodusses reduzierte sich das Vorschlagsrecht der Ge­meinde von 5 Personen (in der vorangegangenen Legislaturpe­riode) auf nunmehr 2 Personen. Einstimmig nominierte der Rat für dieses Ehrenamt Horst Kemmann und Joachim Nentwig. Dieser Vorschlag wird gleich den Empfehlungen aller übrigen Gemeinden im Gerichtsbezirk an das Gericht weitergeleitet. Von dort wird durch ein gesondertes Wahlgremium unter Zu­grundelegung sämtlicher Vorschläge die Auswahl der Schöffen erfolgen.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Abstuf ungsanordnung f Ur die Kreisstraße (K) Nr. 170 in der Ge­markung Oberelbert zu einer Gemeindestraße Die in der Gemarkung Oberelbert verlaufende K 170 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße Die K170 wird daher gemäß § 3 Ziffer 2 in Verbindung mit § 38 Ab. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVB1. S. 273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVB1. S. 277)zum 01.06.88 zu ei­ner Gemeindestraße abgestuft. Die abzustufende Strecke ist aus der auf Seite 23 abgedruckten Skizze ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abstufung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, Montabaur, schriftlich zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einle­gung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Oberelbert, 9. Mai 1988 (Weyand) Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

_Nr. 19J

Abstufungsanordnung für die Kreisstraße (K) Nr. 169 in d markung Oberelbert zu einer Gemeindestraße er

Die in der Gemarkung Oberelbert verlaufende K169 hat mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Blc Die K169 wird daher gemäß § 3 Ziffer 2 in Verbindung mit* Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfal» j Fassungvom01.08.1977 (GVB1. S. 273), zuletzt geändert, h ' Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVB1. S. 277) zum 01.06 198» einer Gemeindestraße abgestuft. Die abzustufende Streck 8 aus der auf Seite 24 abgedruckten Skizze ersichtlich. 611 Rechtebehelfsbelehrung:

Gegen die Abstufung kann innerhalb eines Monats nach di«. Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widl spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaui -Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, Montaba schriftlich zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Eil. gung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) J gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Fril bei der Behörde eingegangen ist. 4

Oberelbert, 9. Mai 1988 (Weyand), Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert {inj

flm

Montag, 16. Mai 1988, um 20.00 Uhr im Mannschaftsraum des Feuerwehrgerätehauses statt.

Tagesordnung: öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer HuJ desteuersatzung

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß des Haii| haltsplanes der Haushaltssatzung 1988 einschl. Ich tionsprogramm

3. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsei lung zur Ausführung der Pflanzarbeiten in der JagdiaJ straße

4. Beratung und Beschlußfassung über die Ausbauplanui der K 170 (Rest)

5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Ai| träges zum Straßenbau in der K 170

6. Beratung und Beschlußfassung über die Auf steUungein| Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

7. Verschiedenes Oberelbert, 5.5.11988 Weyand, Ortsbürgermeister

Katholisch öffentliche Bücherei Oberelberl

AusleihgebUhren abgeschafft!

Ab sofort können alle Bücher in der katholisch öffentlichen^ cherei Oberelbert kostenlos entliehen werden.

Sitz der Bücherei ist die Kirchstraße 3 und geöffnet wird allej läge nach dem Gottesdienst. Auch wer nicht vom Gottesdiei kommt, ist willkommen.

Geleitet wird die katholisch öffentliche Bücherei Oberelbert^ Herrn Klinke.

Welschneudorf

Kath. öffentliche Bücherei Welschneudorf Jetzt ohne AusleihgebUhren Die Ausleihe in der katholisch öffentliche Bücherei Wels dorf ist ab sofort kostenlos. Jeder darf hier nun Bücher entleu ohne etwas dafür zu zahlen. Lediglich wer die Bücher zu s wieder abgibt, muß Mahngebühren zahlen, denn OrdnungfflJ sein.

Die katholisch öffentliche Bücherei Welschneudorf bdl sich im Rathaus und öffnet montags von 18.00 -19 00 U®| Geleitet wird sie von Frau Metzner.

Grober Unfug und Sachbeschädigungen!

Auf dem Gelände der Grundschule Welschneudorf komnM| letzter Zeit des öfteren zu Sachbeschädigungen, die man ] mehr nur als »Jugendstreiche« bezeichnen kann. Esreic | gewissenlosen Tätern offenbar nicht mehr, die WäOflSM schmieren und Türschlösser zu verstopfen: (Lesen Sie bi , ter auf Seite 25!)