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Montabaur

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öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf dem oberen Wassergraben III« Veröffentlichung des Änderungs-/Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.9.1987 beschlossen, den Bebauungsplan »Auf dem oberen Wassergrah III« wie folgt zu ändern:

1. Das Plangebiet wird um den Kreuzungsbereich Rhoenstraße/Eifelstraße erweitert

2. Das Plangebiet enthält im südöstlichen Tfeil eine weitere verkehrsmäßige Anbindung an die Rhoenstraße

3. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch eine sogenannte »Ringerschließung«. Auf eine getrennte Ausweisungvn Fahrbahn und Bürgersteig wird verzichtet. Es entfallen auch die im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesenen Wendi und Parkmöglichkeiten.

4. Der Bürgersteig entlang der Rhoenstraße wird auf der westlichen Seite verlegt; an der östlichen Seite der Rhoenstraße i eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

5. Die öffentliche Grünfläche im südöstlichen und südlichen Planbereich wird reduziert.

6. Das M der baulichen Nutzung (Grund- und Geschoßflächenzahl) wird geändert, ebenso bauordnungsrechtliche Festsetaul gen.

7. Die Verkehrsflächenbreiten werden auf Mindestmaß reduziert.

8. Im westlichen Planbereich wird zur Abschirmung zur freien Feldflur eine private Grünfläche ausgewiesen.

In den Bebauungsplan werden grünordnerische Festsetzungen aufgenommen.

Der Planbereich umfaßt das Gebiet, welches -grob dargestellt- umgrenzt wird: im Norden: von der Eifelstraße

im Osten: von der Rhoen- und tlw. von der Hunsrückstraße im Süden: von der alten Koblenzer Straße im Westen: vom Wirtschaftsweg Nr. 5901/1.

Das Plangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Änderungs-/Erweiterungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemachl 5430 Montabaur, 27. April 1988 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf dem oberen Wassergraben III«

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Planbereich zwischen Rhönstraße, Eifelstraße, Koblenzer Straße/alte Koblenzer Straße.

Fortsetzung von Seite 3!

Bebauungsplanänderung »Obere Köppelstraße«!

Die Planänderung hat zum Inhalt daß die Flurstücke Nr. 38 bis 42, Flur 8, aus der (teilweisen) Bebauung herausgenommen werden und eine Festsetzung als KW ten erfolgt. Im übrigen gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

Montabaur, 06.05.1988

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister ; s