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Nr. 19/88

Nr.i

Aufnahme von langfristigen Krediten für die Haushalts-

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_ Straßenplanung «B 265«

I Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Jichtöffentüche Sitzung Vergabe von Aufträgen

Zuschuß nach den Dorferneuerungsrichtlinien Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Wjsel-Dölken, Bürgermeister

laeie für die Mitglieder der CDU-Fraktion IFraktionssitzung zur Vorbereitimg der Verbandsgemeinde­sitzung findet am

Montag, 16. Mai 1988 um 18.00 Uhr Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Iveis für die Mitglieder der SPD-Fraktion iFraktionssitung zur Vorbereitimg der Verbandsgemeinde- «itzung findet am

I Montag, 16. Mai 1988, um 19.00 Uhr l'frau- und Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau, uer Nr. 214) statt.

Iweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion iFraktionssitzungzur Vorbereitimg der Verbandsgemeinde- fesitzung findet am

T Freitag, 13. Mai 1988, um 19.30 Uhr |Herm Günter Windeck, Bahnhof Straße 9,6430 Montabaur,

1987 und 1988 durch die Verbandsgemeinde

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öffentliche Bekanntmachung

[nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 19. Mai 1988 nichtöffentliche Sitzung um 17.45 Uhr öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

lesordnung:

lichtöffentliche Sitzung Irundstücksangelegenheiten

> von Aufträgen (vorsorglich)

|auvoranfragen und Bauanträge (vorsorglich)

kfentüche Sitzung:

Nachtragspläne zum Forstwirtschaftsplan

1988/Stadtwald und Revier Gelbachtal Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1988 für den | Hospitalwald

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haus­haltsjahr 1988

a) Gewährung von Zuschüssen zu Heimatfesten | b) Mehrkosten Stadion im Schulzentrum c) Ausbau der unteren Plötzgasse Genehmigung zum Hinausschieben des Beginns der (Sperrzeit für die Schank Wirtschaft -Barbetrieb - »Moulin e«, Alleestraße 7, 6430 Montabaur I Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer Erschließungseinheit für das Baugebiet »Im Hemchen« in Monabaur-Horressen

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die »Meisenstraße« in Montabaur-Horressen

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Straße »Hinterer Rebstock« in Montabaur

| Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens nach §§ 1 ft BauGB für Grundstücke an der Wall-, Wilhelm- angels- und Kolpingstraße I Anderungdes Bebauungsplanes »Hemchen« im Stadtteil j Horressen

I Äderung des Bebauungsplanes »Lindchen«

gäbe von Straßennamen und Haus-Nummern im Bau- p, ®t »Auf dem Wassergraben III«

Einziehung des Tfeilstückes eines Wirtschaftsweges im ^ Stadtteil Horressen östlich der Niederelberter Straße lu , Einsatzplan für die Umgebung des Kem- j aftwerkes Mülheim-Kärlich - Antrag der SPD- | Fraktion-

I v 1 ^ Gestaltung des Brunnens auf dem Marktplatz Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen, i, Bürgermeister

Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Mittwoch, 18. Mai 1988 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion

Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch

am

Montag, 16. Mai 1988, um 20.00Uhr in die Waldbachhalle (AWO-Raum) in Montabaur-Eschelbach. Im Anschluß daran findet die Fraktionssitzung zur Vorberei­tung der Stadtratssitzung statt. Es handelt sich um eine partei­öffentliche Fraktionssitzung.

Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung

findet am

Montag, 16. Mai 1988, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Jägerklause« im Gelbachtal statt.

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Obere Köppelstraße« der Stadt Montabaur.

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat Montabaur am 14.01.1988 als Satzung be­schlossene Bebauungsplanänderung »Obere Köppelstraße« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. DieKreisverwaltunghat am 25.04.1988 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanänderungs-Unterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den M angel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er k ann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführtwird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemein­deverwaltung geltend gemacht worden ist.

(Fortsetzung auf Seite 4 unten!)