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Montabaur

Seite 16

Nr. ia

TM »Dorfschänke 73« Hübingen Am Samstag, 7. Mai 1988, spielen wir in Welschneudorf gegen Welschneudorf. Spielbeginn 14.30 Uhr. Wir treffen uns bereits um 13.30 Uhr. Ergebnis Spiel gegen Oberhaid vom 30.4.88 2:1 ( 1 : 1 ).

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EISBACHGEMEINDEN |

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sind untersagt

Zur Durchführung von Säuberungsarbeiten wurden von der Ge­meinde Reste des Martinsfeuers 1987 abgebrannt. Diese Arbei­ten dienten der Reinigung des Platzes. Inzwischen mußte fest­gestellt werden, daß erneut Baumschnitt an dieser Stelle abgela­gert wurde, obgleich mehrfach der Hinweis eging, daß diese Ab­lagerungen nur kurzzeitig vor dem Abbrenen des Martinsfeuers gestattet werden. Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, daß solche Ablagerungen übers Jahr nicht zulässig sind. Künf­tige Verstöße werden unnachgiebig geahndet.

Illenseer, Ortsbürgermeister

Görgeshausen Friedhof Görgeshausen

Am Samstag, dem 7. Mai 1988,14.00 Uhr wird auf dem Friedhof in Görgeshausen die Standfestigkeit der Grabgedenkzeichen überprüft. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Begehung eingeladen.

Illenseer, Ortsbürgermeister

Großholbach

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach fin­det am

Mittwoch, 11. Mai 1988 um 19.30 Uhr im Pfarrheim statt.

Überschuß/Fehlbetrag 0,00 0,00

Festgestellt:

Montabaur, 7.4.1987

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgenie deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 auf! stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitige beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne: dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verband!, meinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzieht Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bist« nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmig! nach § 100 GemO erteilt.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht L zur Einsichtnahme vom 09.05.1988 bis 19.05.1988 wähnodd allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zii 110, öffentlich aus.

Großholbach, 26.4.1988 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, I. Ortsbeigeordneter

Fundsache

Schlüsselbund (braunes Mäppchen mit vier Schlüsseln uz. ei Autoschlüssel (Opel).

Heilberscheid Verlegung der Dienststunde

Die Dienststunde in der Woche vom 9. -15. Mai wird vonFreita dem 13.5. auf Mittwoch, den 11.5. von 18.30 - 20.00 Uhr \ legt.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Seniorenfahrt nach Bonn

Die für dieses J ahr vorgesehene Seniorenfahrt nach Bonn find in der Woche vom 6. -10. Juni statt. Der genaueThrmin wirdnof rechtzeitig bekanntgegeben.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Tagesordnung:

öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergaben zum Um- und Ausbau des Gemeindehauses

2. Wahl, Ernennung und Vereidigung eines neuen Ortsbür­germeisters sowie anschließende Einführung in das Amt

3. Wahl, Ernennung und Vereidigung eines neuen 1. Ortsbei­geordneten sowie anschließende Einführung in das Amt (vorsorglich)

4. Wahl, Ernennung und Vereidigung eines neuen 2. Ortsbei­geordneten sowie anschließende Einführung in das Amt (vorsorglich)

5. Verschiedenes

I.V. Röther, I. Ortsbeigeordneter

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschlusses

des Ortsgemeinderates vom 31.3.1988 der Ortsgemeinde Groß­holbach für das Haushaltsjahr 1986

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

559.295,54 259.674,63

818.970,17

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

Soll-Ausgaben

659.296,54 259.674,63

559.296,64 259.674,63

818.970,17

818.970,17

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 669.296,54 259.674,63 818.970,17

Nentershausen Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen] über die Erhebung von Hundesteuer vom[ 02. März 1988

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindet nung(GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419),BS202(J des Artikels 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermacl gung der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungsste und Hundesteuer vom 27.März 1987 (GVBL S. 85), BS 6111 und des § 3 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes vj 5. Mai 1986 (GVBL S. 103), BS 610-10, die folgende Satzung \ schlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

STEUERGEGENSTAND ENTSTEHUNG DER STEUER

(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im | meindegebiet.

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des J ahres, für das die Si* pflicht festzusetzen ist.

§2

STEUERSCHULDNER, HAFTUNG

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehafterl wer in der Ortsgemeinde wohnt oder seinen Betriebssitz natr einen Hund in seinen Haushalt oder Betrieb aufgenonunö Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder j Währung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlemen J Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 3 erst ein, m®| die Pflege, Verwahrungoder die Haltung auf Probeoder zum j lernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

(2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgen° D Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere nen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie « Schuldner.