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Montabaur

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öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf dem oberen Wassergraben III« der Stadt Montabaur Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.9.1987 die in der vorstehenden öffentlichen Bekanntmachung genann­ten Änderungen des Bebauungsplanes »Auf dem oberen Was­sergraben III« beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die vor­aussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unter­richten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit

vom 16. Mai 1988 bis 15. Juni 1988 bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 bis 12.45 Uhr und vn 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr). 5430 Montabaur, 27. April 1988 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Stadt Montabaur Neues Baugebiet wird erschlossen

Das Katasteramt Montabaur ist z.Zt. damit beschäftigt, Ver­messungsarbeiten in dem Neubaugebiet »Auf dem oberen Was­sergraben III« durchzuführen. Unter Einsatz eines modernen elektronischen Meßinstrumentes werden die auf der Grundlage des Bebauungsplanes festgelegten neuen Grenzen der öffentli­chen Verkehrs- und Grünflächen bzw. der privaten Baugrund­stücke in die Örtlichkeit übertragen und anschließend mit Grenzsteinen abgemarkt. Die seit mehreren Jahre im Vermes­sungswesen infolge der neuesten Gerätetechnologie verbesser­ten Meßmethoden ermöglichen eine zügige und vor allem zenti­metergenaue Absteckung und Aufmessung der Grenzpunkte. Die Ergebnise der örtlichen Vermessungsarbeiten werden an­schließend beim Katasteramt für weitere Datenauswertungen und Berechnungen benutzt. Diese bilden insgesamt die Grund­lage für die vom Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur durchgeführte Baulandumlegung.

Grundprinzip dieses nach den Bestimmungen des Baugesetz­buches vom 01. Juli 1987 durchgeführten Bodenordnungsver­fahrens ist die Neuordnung von Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, »nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke« auszuweisen.

Das Katasteramt als Geschäftsstelle des Umlegungsausschus­ses führt neben den vermessungstechnischen auch die umle­gungstechnischen Arbeiten durch, erörtert die Grundsätze der Zuteilung und Abfindung mit den von der Bodenordnung be­troffenen Grundstückseigentümern und stellt den Entwurf für den Umlegungsplan auf.

Das Umlegungsgebiet »Wassergraben III« umfaßt eine Ge­samtfläche von 53 408 qm. Beteiligt sind außer der Stadt Mon­tabaur 25 Eigentümer der bisherigen Alt-Grundstücke. Als Er­gebnis der Neuordnung sollen neben den neuen Erschließungs­straßen 60 Baugrundstücke mit einer durchschnittlichen Grö­ße von ca. 720 qm ausgewiesen werden.

Das Katasteramt hofft, den Eigentümern noch in diesem Jahr die neu gebildeten Grundstücke zuteilen zu können, d ami t an­schließend mit der örtlichen Verlegung der Ver- und Entsor­gungsanlagen und dem Ausbau der Erschließungsstraßen durch die Stadt Montabaur begonnen werden kann.

Weitere 22 Bauplätze sind bereits in diesem Jahr durch 3 Umle­gungsverfahren in den Stadtteilen Eigendorf uüd Horresen aus­gewiesen worden, so daß durch diese Baugebiete die Vorausset­zungen für eine positive städtebauliche Entwicklung in der Stadt Montabaur gegeben sind.

Nr. 18 |

J?k Verwaltung mßrmitrt

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuh

Wegen der in den Monat Mai fallenden Feiertage verschiebt si die wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden des West kreises wie folgt:

a) Christi Himmelfahrt, 12.05.1988 Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt verschiebt sicht Müllabfuhr in den Gemeinden des Westerwaldkreises, in den die Müllabfuhr üblicherweise donnerstags und freitags abj fahren wird, jeweils um einen Ihg, d.h. von donnerstags auf fi tags und von freitags auf samstags.

b) Pfingstmontag, 23.05.1988 Wegen Pfingstmontag verschiebt sich die wöchentlicheMüHa fuhr in allen Gemeinden des Westerwaldkreises in der Wocl vom 23.05. - 28.05.88 jeweils um einen Thg, d.h. von montags» dienstags usw.

Fundanzeige

grüner Wellensittich zugeflogen.

Das Tier hat einen langen blauen Schweif, am Hals rechts u links blaue Punkte.

Auskunft wird unter TfeLNr. 02602/18633 erteilt.

Änderung der Badezeiten im Hallenbad Montabaur

Nachdem die Schwimmkurse beendet sind, ist das Hallenbl Montabaur auch

montags von 13.30 -18.30 Uhr für das allgemeine Familienbaden geöffnet.

Hinweis: AmDonnerstag, dem 12.5.1988, Christi Himmelfal ist das Bad geschlossen.

Volkshochschule

Die VHS Montabaur lödt ein

1. für den 28./29. Mai zu einer Kunstfahrt nach Basel , v am Samstag Gelegenheit haben sollen, auf eigene Faust 1 Stadt zu erkunden: mit ihrem Münster, dem Rathaus, demSj lentor oder ihren schönen Bürgerhäusern, aber auch dem Kai museum mit seiner kostbaren Sammlung älterer und i Kirnst.

Der Sonntag soll einer Begegnung mit der Welt der Antikel widmet sein: Herr Dr. Seiterle, an den sich mancher vonseir Vorträgen über griechisches Kunsthandwerk und über diefj chischeTheatermaske (im Frühjahr 1986 auf demMontabar Schloß) erinnert, möchte uns am Vormittag zunächst dasun baute und erweiterte Antikenmuseum vorstellen (das in M| gen wieder eröffnet wird), am Nachmittag seine Sonderauss lungmit Theatermasken und evtl, noch die Skulpturenhalle(| einem Parthenon-Modell, Abgüssen zum Parthenon u.a). I Kosten für Fahrt, Übernachtung mit Frühstück und Herrn| Seiterles Führung: ca. 100,00 DM.

2. für den 23. Juni 1988 zu einer abendlichen Fahrt nach Kölal Sonderausstellung im Römisch-Germanischen Museum

Glas der Caesaren

Das Kölner Museum hat gemeinsam mit < seum und einem New Yorker Museum - zu einer bisher eia gen Ausstellung- die kostbarsten Gläser aus der Zeit von | bis J ustinian (vom 1. J ahrhundert v. Chr. bis zum6. Jahrh" n. Chr.) zusammengetragen. 9

Wollen Sie sich diese Kostbarkeiten entgehen lassen. Kosten für Fahrt und Eintritt 20,00 DM (eine Führung« nicht möglich, für Interessenten allenfalls einzeln und a <j ne Kosten eine Tbnbandführung). ...

Anmeldung bei der Geschäftsstelle der VHS, Tbl- 026° 11 ... J (Frau Probst).