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Nr. 18/88

Öffenti Bekanntmachungen

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öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf dem oberen Wassergraben III« ffentlichung des Änderungs-/Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB). r °Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.9.1987 beschlossen, den Bebauungsplan »Auf dem oberen Wassergraben Bin wie folgt zu ändern.

11 pgs Plangebiet wird um den Kreuzungsbereich Rhoenstraße/Eifelstraße erweitert Das Plangebiet enthält im südöstlichen Tfeil eine weitere verkehrsmäßige Anbindung an die Rhoenstraße Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch eine sogenannte »Ringerschließung«. Auf eine getrennte Ausweisung von Fahrbahn und Bürgersteig wird verzichtet. Es entfallen auch die im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesenen Wende­nd Parkmöglichkeiten.

Der Bürgersteig entlang der Rhoenstraße wird auf der westlichen Seite verlegt; an der östlichen Seite der Rhoenstraße wird eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

Die öffentliche Grünfläche im südöstlichen und südlichen Planbereich wird reduziert.

Das Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geschoßflächenzahl) wird geändert, ebenso bauordnungsrechtliche Festsetzun­gen.

Die Verkehrsflächenbreiten werden auf Mindestmaß reduziert.

Im westlichen Planbereich wird zur Abschirmung zur freien Feldflur eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

Iden Bebauungsplan werden grünordnerische Festsetzungen aufgenommen, tr Planbereich umfaßt das Gebiet, welches -grob dargestellt- umgrenzt wird: den: von der Eifelstraße

lOsten: von der Rhoen- und tlw. von der Hunsrückstraße | Süden: von der alten Koblenzer Straße iWesten: vom Wirtschaftsweg Nr. 5901/1.

i 3 plangebiet ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

i Änderungs-/Erweiterungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht, b Montabaur, 27. April 1988 {.Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes »Auf dem oberen Wassergraben III«

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