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Montabaur

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übrigen im Gerichtsbezirk gelegenen Gemeinden dem zuständi­gen Gericht gemeldet. Von dort aus wird durch ein gesondertes Wahlgremium unter Zugrundelegung sämtlicher unterbreiteter Vorschläge die Schöffenwahl erfolgen.

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen

für das Jahr 1988 vom 07.04.1988

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch dieKreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 13.04.1988 hiermit bekanntgemacht wird:

§i

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 365.000,- DM

in der Ausgabe auf. 355.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 139.000, DM

in der Ausgabe auf. ... 139.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund. 30,- DM

für den zweiten Hund. 50,- DM

für jeden weiteren Hund . 70,- DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 13. April 1988 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1988 bis 11.05.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Untershausen, den 19.04.1988 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.) Müller, Qrtsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahresnach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Untershau­sen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020 - 1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).

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Stahlhofen/Daubach/Holler/Untershausen

Seniorenfahrt

Am Montag, 30. Mai 1988, findet die diesjährige Seniorenfafot statt. Das Ausflugsziel ist das Freilichtmuseum in Komm®!; und das Kloster Steinfeld bei Schleiden in der EifeL Die Ab fahrt szeiten sind:

Daubach.8.00 (%|

Stahlhofen .8.061%

Untershausen.8.101%

Holler.8.161%

Die Rückkehr wird gegen 21.30 Uhr sein, Fahrpreis ca. 13,-DM Melden Sie sich bitte bei den bekannten Stellen an: Daubach bei Hilda Jung, Stahlhofen bei Regina Ferdinand, Un­tershausen bei Eüi Brill, Holler bei Agnes Sanner und Manfred Steiger.

Holler und Niederelbert

Vogelstimmenwanderung

Die Vogelschutzgruppe Montabaur und Umgebung lädt zu ei l ner Vogelstimmenwanderung am Sonntag, dem 1. Mai 1988, umI 7.00 Uhr nach Niederelbert, ab Ortsausgang Wiesenstraßeein.1 Im morgendlichen Vogelstimmenkonzert werden die einzelnen] Vögel bestimmt, die Bedeutung des Vogelgesanges erläutert] undvogelkundliches Wissen vermittelt. Ein Fernrohr ist zweck-l mäßig, festes Schuhwerk erforderlich und ein Bestimmung*] buch empfehlenswert. Die Leitung liegt in Händen von Forstdir] LR Claus Völkening; Dauer ca. 2 Stunden.

Daubach

Daubacher Strick- und Spinnstube Das nächste Iheffen findet am Montag, dem 2. Mai 1988, i 19.30 Uhr im Backes statt. Wir stricken und spinnen an diesem] Abend. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, da unser Auftritt] am 15. Mai 88 geplant werden muß.

Holler

SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren Am Samstag, dem 30.4., AH HollerAH Freirachdorf, AnstoO| in Holler um 17.00 Uhr.

Männergesangverein Frohsinn - Lyra Holler Lieder- und Folkloreabend am Freitag, dem 13. Mai 1988,201%, j Sport- und Kulturhalle Holler Am Freitag, dem 13. Mai 1988, veranstaltet der MGV Frohsinn-] Lyra Holler in der Sport- und Kulturhalle einen Lieder- undFolk-] loreabend. Es wirken mit:

Folkloregruppe Eigendorf, Gemischter Chor aus Werken-] dam/Niederlande, Männergesangverein »Nassovia-Frohsinn«] Phillippstein, »Westerwälder Singgemeinschaft« (Frauenchor),] Männergesangverein »Frohsinn« Staudt, Chorgemeinschaftj Ransbach-Baumbach, Kinder- und Jugendchor Holler und] Männergesangverein »Frohsinn-Lyra« Holler Solisten: Peter N auheim, Tfenor, M arcus Lingerhand, Klarinette] Eintrittskarten für dieses Konzert erhalten Sie bei den aktiven] Sängern des MGV »Frohsinn-Lyra«.

Tennisplätze »TC Holler« geöffnet Wegen der günstigen Witterung sind die Ifennisplätze in Hoher] schon bespielbar. Das Clubhaus ist ab 29.4.88 geöffnet. Wir] wünschen allen Mitgliedern des TC Holler eine gutelhnnissai ] son.

SV »Fortuna« Holler e. V.

Am kommenden Wochenende spielt die »Fortuna« nicht nur] Fußball. Nachdem bereits am Samstag, 30.4., 15.30 Uhr das] Meisterschaftsspiel gegen Horbach ausgetragen wird, f®d ] am Samstagabend im Saal Heibel eine »Beat-Party mit Actiw I statt. Wer läßt sich schon solch ein Ereignis entgehen? Des wr] gen kann es am Samstag, 30.4., um 20 Uhr nur heißen: Aul | »Fortuna«-Beat-Party!