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Nr. 17/88

0 ntabaur_

'fogespunktordnung ist dem Aushang an der Kirche zu ent-

16 nen. Um Beachtung des geänderten Tfermines wird gebeten.

GELBACHHÖHEN

Daubach

Kirmes in Daubach vom 6. - 9. Mai 1988

' u unserer diesjährigen Kirmes heiße ich alle Daubacher sowie L Gäste recht herzlich willkommen. Ich wünsche Ihnen allen, lajj gi e in froher Runde einmal die Alltagssorgen vergessen und unserer Kirmes frohe und gesellige Stunden verbringen kön-

jiesprogramm:

fRElTAG, 6. Mai, 18.00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes IAMSTAG, 7. Mai, 16.00 Uhr Eröffnung der Kirmes auf dem totplatz, Start des Radrennens auf dem Festplatz lOOOUhrTänz im Gasthof »Eulenstube«, es spielt die Gruppe iNew Sound«.

SONNTAG, 8. Mai, 14.00 Uhr traditioneller Kirmeszug tfONTAG, 9. Mai, ab 10.00 Uhr Frühschoppen, das DRK- Jlasorchester spielt zum Tanz auf.

Higgemann, Ortsbürgermeister

Stahlhofen

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1988 vom 08.04.1988 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- jrdnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. [l9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- iigungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe- 3 vom 13.04.1988 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im /trwaltungshaushalt

Uder Einnahme auf. 494.000,-DM

n der Ausgabe auf. 494.000,-DM

^rmögenshaushalt

d der Einnahme auf. 462.000,-DM

i der Ausgabe auf . 462.000,-DM

sstgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1, der Gesamtbetrag der Kredite auf.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf.

pie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­altsjahr wie folgt festgesetzt:

1 Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

, Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.

* b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

2, Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- meindegebietes gehalten werden,

nir den ersten Hund. 36,- DM

far den zweiten Hund. 64,- DM

für jeden weiteren Hund . 72,-DM

§4

Per Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- p&t 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

. II.

oMunigung der Haushaltssatzung 1 e Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für

rjs Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- TOrnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) £\, edenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

Montabaur, 13. April 1988 ^Verwaltung

.^esterwaldkreises (S.) Im Aufträge

I Az. 029/901-10 gez. Mies

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1988 bis 11.05.1988 wahrend der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Stahlhofen, den 19.04.1988 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) Pehl, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020 - 1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).

Untershausen

öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen fin­det am Donnerstag, dem 5. Mai 1988, um 10.00 Uhr im Gemein­dehaus statt.

Tagesordnung: öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Sat- zungzur Erhebungeinmaliger Beiträge für öffentliche Ver­kehrsflächen

3. Vorstellung eines Planentwurfes zur Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hauptstraße/Am Beul

4. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Kommunalschleppers

5. Verschiedenes

Untershausen, 25.4.1988 Müller, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Orts­gemeinderates Untershausen vom 21.04.1988

Erster Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1988 be­schlossen

Einstimmig billigte der Rat einen von der Forst verwaltung vor­gelegten Nachtragsplan für das Jahr 1988, der die Mittelbreit­stellung für die Düngung von Buchen- und Fichtenbeständen in verschiedenen Abteilungen des Gemeindewaldes zum Inhalt hatte Die Gesamtkosten betragen 5.500,- DM und werden fi­nanziert durch einen Landeszuschuß in Höhe von 3.800,- DM sowie durcheinen Eigen an teil der Gemeinde in Höhe von 1.700,- DM.

Die niin flBmflßnahmft soll nach Mitteilung der Forstverwal­tung dem Schutz gegen Immissionsschäden dienen. Die Aus­bringung des Düngemittels (Kalk) erfolgt per Hubschrauber.

Verbraterung des Bürgersteiges für einen Teilbereich der Hauptstraße in Auftrag gegeben

Um den Engpaß des Bürgersteiges in der Hauptstraße zu besei­tigen, erteilte der Rat, nachdem hierfür zuvor die eigentums­rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, den Auftrag zur Ausführung der entsprechenden Arbeiten. Die Vergabe er­folgte nach vorangegangener von der Verbandsgemeinde Mon­tabaur durchgeführter Ausschreibung an die mindestbietende Firma. Die zu verbreiternde Bürgersteigfläche wird bituminös befestigt.

Vorschlag zur Schöffenwahl unterbreitet Der Rat schlug für die in diesem Jahr wiederum anstehenden Schöffenwahlen seitens der Gemeinde Marianne Schu hm a nn vor. Der Gemeinde oblaglediglich das Vörschlagsrecht für eine Person. Dieser Vorschlag wird gleich den Vorschlägen, aller