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Nr. 17/88
0 ntabaur_
'fogespunktordnung ist dem Aushang an der Kirche zu ent-
16 nen. Um Beachtung des geänderten Tfermines wird gebeten.
GELBACHHÖHEN
Daubach
Kirmes in Daubach vom 6. - 9. Mai 1988
' u unserer diesjährigen Kirmes heiße ich alle Daubacher sowie L Gäste recht herzlich willkommen. Ich wünsche Ihnen allen, lajj gi e in froher Runde einmal die Alltagssorgen vergessen und unserer Kirmes frohe und gesellige Stunden verbringen kön-
„jiesprogramm:
fRElTAG, 6. Mai, 18.00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes IAMSTAG, 7. Mai, 16.00 Uhr Eröffnung der Kirmes auf dem totplatz, Start des Radrennens auf dem Festplatz lOOOUhrTänz im Gasthof »Eulenstube«, es spielt die Gruppe iNew Sound«.
SONNTAG, 8. Mai, 14.00 Uhr traditioneller Kirmeszug tfONTAG, 9. Mai, ab 10.00 Uhr Frühschoppen, das DRK- Jlasorchester spielt zum Tanz auf.
Higgemann, Ortsbürgermeister
Stahlhofen
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1988 vom 08.04.1988 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- jrdnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. [l9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- iigungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe- 3 vom 13.04.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im /trwaltungshaushalt
Uder Einnahme auf. 494.000,-DM
n der Ausgabe auf. 494.000,-DM
^rmögenshaushalt
d der Einnahme auf. 462.000,-DM
i der Ausgabe auf . 462.000,-DM
sstgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1, der Gesamtbetrag der Kredite auf. —
der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf. —
pie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hausaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
, Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.
* b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
2, Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- meindegebietes gehalten werden,
nir den ersten Hund. 36,- DM
far den zweiten Hund. 64,- DM
für jeden weiteren Hund . 72,-DM
§4
Per Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- p&t 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
. II.
oMunigung der Haushaltssatzung 1 “ e Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für
rjs Haushaltsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- TOrnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) £\, edenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
Montabaur, 13. April 1988 ^Verwaltung
■ .^esterwaldkreises (S.) Im Aufträge
I Az. 029/901-10 gez. Mies
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1988 bis 11.05.1988 wahrend der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Stahlhofen, den 19.04.1988 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) Pehl, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020 - 1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).
Untershausen
öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am Donnerstag, dem 5. Mai 1988, um 10.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Sat- zungzur Erhebungeinmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsflächen
3. Vorstellung eines Planentwurfes zur Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hauptstraße/Am Beul
4. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Kommunalschleppers
5. Verschiedenes
Untershausen, 25.4.1988 Müller, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 21.04.1988
Erster Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1988 beschlossen
Einstimmig billigte der Rat einen von der Forst verwaltung vorgelegten Nachtragsplan für das Jahr 1988, der die Mittelbreitstellung für die Düngung von Buchen- und Fichtenbeständen in verschiedenen Abteilungen des Gemeindewaldes zum Inhalt hatte Die Gesamtkosten betragen 5.500,- DM und werden finanziert durch einen Landeszuschuß in Höhe von 3.800,- DM sowie durcheinen Eigen an teil der Gemeinde in Höhe von 1.700,- DM.
Die niin flBmflßnahmft soll nach Mitteilung der Forstverwaltung dem Schutz gegen Immissionsschäden dienen. Die Ausbringung des Düngemittels (Kalk) erfolgt per Hubschrauber.
Verbraterung des Bürgersteiges für einen Teilbereich der Hauptstraße in Auftrag gegeben
Um den Engpaß des Bürgersteiges in der Hauptstraße zu beseitigen, erteilte der Rat, nachdem hierfür zuvor die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, den Auftrag zur Ausführung der entsprechenden Arbeiten. Die Vergabe erfolgte nach vorangegangener von der Verbandsgemeinde Montabaur durchgeführter Ausschreibung an die mindestbietende Firma. Die zu verbreiternde Bürgersteigfläche wird bituminös befestigt.
Vorschlag zur Schöffenwahl unterbreitet Der Rat schlug für die in diesem Jahr wiederum anstehenden Schöffenwahlen seitens der Gemeinde Marianne Schu hm a nn vor. Der Gemeinde oblaglediglich das Vörschlagsrecht für eine Person. Dieser Vorschlag wird gleich den Vorschlägen, aller

