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Nr. 17/88

III.

Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1988 bis 051988 während der allgemeinen Dienststunden im Rat- r in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. ßäusel, 20.04.1988 +7eemeindeverwaltung Neuhausei nerich, Ortsbürgermeister

inweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über

.Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und hip Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des lemeinderates (§ 34 GemO)

(unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der lentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung llbtsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön- r gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der kbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht irden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- hlzGemO vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt ndert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 14.04.1988

Planung zum Bau der Sportanlagen genehmigt j Ortsgemeinderat lag die Planung mit Baubeschreibung |jd Kostenberechnung für den Bau der Sportanlagen »Kampf- iiyp C« im Planbereich »Spiel- und Sportzentrum« an der Igst-Schule vor. Der Vorsitzende erläuterte im einzelnen die tea dem Spielfeld und den Laufbahnen vorgesehenen Sport- lla gan und gab die zum Sportplatz Typ C notwendige und ein- blante Geräteausstattung bekannt. Der Ortsgemeinderat er- It ferner Kenntnis von der Kostenberechnung zu den einzel- pPositionen, die eine Gesamtsumme von 1.802.454,-DM um- jen. Weiter wurde der Rat über den Stand des Grunderwerbs- [fahrens in diesem Bereich informiert, ich ausgiebiger Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat der 6er Sitzung vorliegenden Planung, der B aubeschreibung und fKostenberechnungzu. Er brachte weiter zum Ausdruck, daß Hinterbringung der Sportgeräte etc auch der Bau des sogen. Wtlerheimes eingeplant und nach Möglichkeit für weitere jkplätze im Bereich der Sportanlagen gesorgt werden sollte.

Wahl zur Umbesetzung des Umlegungsausschusses folge Versetzung standen verschiedene Mitglieder für eine [tarbeit im hiesigen Umlegungsausschuß nicht mehr zur Ver- ng. Es mußte deshalb eine Umbesetzung des Umlegungs- ischusses erfolgen. Der Ortsgemeinderat wählte Herrn Ober- nessvmgsrat Rudolf Reichling zum Vorsitzenden, Frau egierungsrätin Hannuschke und Herrn Regierungsrat btz zum juristischen Mitglied bzw. zum stellvertretenden jü­dischen Mitglied.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen hdem in diesem Jahr wieder die Wahl der Schöffen ansteht, fte die Ortsgemeinde Neuhäusel 2 Personen für die Aufnahme [iie Vorschlagsliste zu benennen. Einstimmig schlug der Rat t Schöffenwahl Herrn Raimund Sabel und Herrn Joseph Jthmann vor. ),

tscheidung Uber neue Friedhofs- und Gebührensatzung vertagt

Ortsgemeinderat lagen von der Verbandsgemeindeverwal- g erarbeitete Entwürfe einer neuen Friedhofs- und Gebüh- «tzung vor, mit denen eine Anpassung der satzungsrechtli- 1 Regelungen an die derzeitige Rechtslage vorgenommen auch der jetzigen Gebührenkalkulation Rechnung getragen len sollte Im Zuge der Beratung des Entwurfs der Fried- Satzung wurden zu den vorgeschlagenen Satzungsregelun- alternative Lösungen diskutiert. Dabei traten in prakti- j^undrechtlicher Hinsicht Fragen auf, die noch der Klärung D®r Ortsgemeinderat stellte deshalb seine Entschei- fgüber eine neue Friedhofs- und Gebührensatzung bis dahin

(UCK.

au einer Garave für Ha« neue Gcmeindefahrzeuv ffflem weiteren Tagesordnungspunkt hatte der Rat die Ent- Ht ? ZU tre ^ en > ob die für das neue Gemeindefahrzeug zu - tende Garagenhalle in konventioneller Form oder in ,au- bzw. Fertigbauweise hergestellt wird. Zuvor waren pichende Preise eingeholt bzw. ermittelt worden. Der Orts- 3 P rac h sich mit Mehrheit dafür aus, daß das Ge- sonventioneller Form errichtet wird.

Ein Bediensteter des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur erhielt Auftrag zur Fertigstellung der Bau­zeichnung und der Baugenehmigungsunterlagen.

Ifeilstück der 20 kV-Freileitung im »Feldchen« wird nicht verkabelt

Die KEVAG in Koblenz hatte im Bebauungsplanverfahren Ge­werbegebiet »Feldchen« ursprünglich den Standpunkt einge­nommen, daß innerhalb der Schutzstreifen der 20 kV- Freileitungen eine Bebauung nicht mehr zugelassen werden kann. Der Vorsitzende unterrichtete den Rat davon, daß die KEVAG nunmehr einer eingeschränkten Bebauung innerhalb der Schutzstreifen zustimmt. Die Ausführungsart der Gebäude im Bereich der Schutzstreifen soll vorher mit der KEVAG abge­stimmt werden.

Der Rat wurde vom Vorsitzenden in diesem Zusammenhang da­von in Kenntnis gesetzt, daß die Verkabelung eines Ifeilstückes der 20 kV-Freileitung einen von der Gemeinde zu tragenden Ko­stenaufwand von ca. 40.000, DM erfordert. Der Ortsgemeine­rat vertrat einstimmig die Auffassung, daß gegenwärtig keine zwingende Notwendigkeit zu einer Änderung der 20 kV- Freileitung besteht und daher von einer Verkabelung einstwei­len Abstand genommen wird.

Befestigung einer Teilflfiche des Gemeindegrundstückes oberhalb des Dorf- und Festplatzes In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, daß der nicht gera­de kleine Dorf- undFestplatz an Kirmes oder bei größeren dörfli­chen Veranstaltungen einfach nicht mehr ausreicht. So mußte zur Aufstellung eines Festzeltes und der Getränkebrunnen etc. auf das oberhalb des Dorf- und Festplatzes gelegene Grund­stück der Gemeinde zurückgegriffen werden. Allerdings war die Nutzung dieses Grundstückes durch das stellenweise sehr feuchte Gelände erheblich eingeschränkt.

Der Rat hatte deshalb den B auausschuß beauftragt, die Angele­genheit zu untersuchen und einen Lösungsvorschlag zu unter­breiten. Der Bauausschuß hatte für den Fall einer Befestigung des Grundstückes empfohlen, das Grundstück in einer Breite von 20 m auszukoffem, mit geeignetem Material aufzufüllen und zu verdichten.

Weiter sollte nach der Empfehlung des Bauausschusses am Bö­schungsfuß entlangeine Dränage verlegt und die befestigte Flä­che mit Randsteinen eingefaßt werden.

Vor diesem Hintergrund hatte der Ortsgemeinderat n unm ehr zu entscheiden, ob einelfeilfläche des Gemeindegrundstückes befe­stigt wird. Uber die Höhe der zu erwartenden Kosten bestand Klarheit, weil zuvor bereits vorsorglich eine beschränkte Aus­schreibung vorgenommen worden war. In der Diskussion wurde mehrheitlich darauf verwiesen, daß der Dorf- und Festplatz für größere dörfliche Veranstaltungen und insbesondere an Kinnes den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen nicht mehr ge­nügt und aus diesem Grunde eine Ifeilfläche des Gemeinde­grundstückes für die nächsten Jahre dringend benötigt wird. Außerdem wurde vorgetragen, die Errichtung des Festzeltes und der Getränkebrunnen auf diesem Gemeindegrundstück er­höhe die Sicherheit der Kirmesbesucher und vor allem der Kin­der, weil er weiter von der stark befahrenen Bundes- und Kreis­straße entfernt liegt.

Die Mehrheit des Ortsgemeinderates befürwortete in der Bera­tung aus diesen Gründen die Befestigung einer 'Ifeilfläche des Gemeindegrundstückes. In der Beratung wurde auch gegen­sätzlich hierzu argumentiert mit dem Hinweis, die zur Befesti­gung vorgesehene Fläche des Gemeindegrundstückes werde im Laufe eines J ahres höchstens an 3 bis 5 lägen genutzt. Bei einrar derart geringen Inanspruchnahme sei der zu erwartende Kostenaufwand nicht vertretbar. Am Ende der Aussprache faß­te der Ortsgemeinderat den Beschluß, daß die angesprochene Ifeilfläche des Gemeindegrundstückes entsprechend den Emp­fehlungen des Bauausschusses befestigt wird. Die Pflasterung dieser Fläche wird für das nächste Jahr in Aussicht genommen. Bis dahin soll entschieden werden, wie der Platz auch anderwei­tig genutzt werden kann. Vor der Pflasterung soll außerdem eine entsprechende Planung erstellt werden.

Ausbau des rechtsseitigen Bürgersteiges in der Eitelbomer Straße

Nach Bekanntwerden von Kabelvrarlegungsarbeiten im rechts­seitigen Bürgersteig der Eitelbomer Straße hatte der Bauaus­schuß sich mit dem Zustand des Gehweges vertraut gemacht und festgestellt, daß er über weite Strecken gravierende Mängel aufweist.

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