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Montabaur

Seite 16

Großholbach

Gymnastikgruppe Großholbach Unser diesjähriger Ausflug findet am 28.06.1988 statt. Frau Marion Hasler, 'fei. 02602/90197 (nachmittags), nimmt die An­meldungen bis zum 16.06.1988 entgegen.

Außerdem wird nochmals die Konto-Nr. für die Beitragszahlun­gen bekanntgegeben: KSK Montabaur, Kto-Nr. 100 693 714, BLZ 570 510 01.

Eisbachtaler Sportfreunde

a) Jugend:

Samstag, den 23.4.88

16.00 Uhr D-Jgd.-Leistungsklasse: Eisbachtal-Rheinbreitbach in Nentershausen

16.00 Uhr C-JgcL-Leistungsklasse: VfL Neuwied-Eisbachtal in Neuwied

16.00 Uhr B-Jgd.-Gruppenliga: Eisbachtal-VfL Neuwied in

Nentershausen

Sonntag, den 24.4.88

11.00 Uhr A-J gd.-Verb.-Liga: SV Pottum-Eisbachtal in Pottum Mittwoch, den 27.4.88

19.30 Uhr A-Jgd.-Verb.-Liga: Eisbachtal-Spvgg. Andernach in Nentershausen

b) Senioren:

Sonntag, den 24.4.88

16.00 Uhr: Bezirksliga: TUS Hachenburg-Eisbachtal 2 in Ha­chenburg

16.00 Uhr: Verbandsliga: FC Plaidt-Eisbachtal in Plaidt

Nentershausen

DRK, Ortsverein Nentershausen e.V. Blutspendetermin Nentershausen Der nächste Blutspendetermin findet am 07.05.1988 von 16.00 19.00 Uhr in der Schule Nentershausen statt.

Blut spenden kann jeder Bürger von 18 66 Jahren.

Bitte bringen Sie Ihre Einladungskarte zum Blutspendetermin mit.

Spielmannszug Nentershausen Am Freitagabend treffen sich die Aktiven um 19.00 Uhr zur Pro­be, anschließend Fahrt nach Montabaur zum Zapfenstreich spielen. Interessierte, die gerne mitfahren möchten, treffen sich um 19.30 Uhr an der TUmhalle.

Samstagnachmittag geht es um 14.30 Uhr vom Gasthaus Ohly los zum Festzug nach Montabaur.

Zum Ständchen treffen sich die Aktiven am Donnerstag, 28.4.88 um 19.30 Uhr auf dem Parkplatz Dr. Wille Am Freitagabend, dem 29.4.88 treffen wir uns zur Probe um 19.00 Uhr in der Turnhalle, anschließend spielen wir zwei Ständ­chen. Bitte an allen lägen pünktlich (in Uniform) erscheinen.

1. Mai - Familienwandertag der Freiw. Feuerwehr Am 1. Mai 1988 veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Nenters­hausen zum 11. Mal den Familienwandertag.

Gestartet wird ab 9.00 Uhr beim Feuerwehrgerätehaus in den vier Gruppen:

1. Kinder - Vorschulalter

2. Jugendliche -1.-9. Schuljahr

3. Frauen

4. Männer.

Den Siegern der einzelnen Gruppen winken wertvolle Pokale und Sachpreise.

Als besondere Überraschung für die Kinder werden wir ein Ka­russell aufbauen.

Ab dem Nachmittag spielt für Sie ein Alleinunterhalter. Vereinsmeiaterschaft 1988

Der TTC Nentershausen trägt seine diesjährige Vereinsmeister­schaft in der Woche vom 18. - 23. April aus. Nachfolgende Spiel­zeiten sind festgelegt:

DL 19.04., 18.30 Uhr Nachwuchsspieler, 20.30 Uhr Hobbyspie­ler.

Da 21.04., 18.30 Uhr Jugend und Schüler, 20.00 Uhr Damen Sa. 23.04., 13.00 Uhr Herren System: Doppeltes K.O.

Die Generalversammlung mit Siegerehrung findet am Freitag, 06.06.1988 im Gasthaus Ohly statt.

Niedererbach

SV 1920 Niedererbach e.V.

Am 24.04.88 spielt die I. Mannschaft um 15.00 Uhr in Marien­rachdorf. Die 2. Mannschaft hat Heimrecht gegen Ahrtal II um 13.00 Uhr.

Nr- 161 »

AH Niedererbach

Am 23.04.88 spielendie AH um 17.00 Uhr in;

JSG

Am 23.04.88 spielt die B-Jugend um 16.00 Uhrin Elbert Dter Jugend trifft in Niedererbach auf Oberbieber. SnirtW 16.00 Uhr. P

Um 16.00 Uhr muß die D-Jugend in Horressen antreten a 27.04.88 spielt die E-ll Jugend in Eisbachtal. ' ni

Nomborn

Freiwillige Feuerwehr Nombora Die nächste Übung der Gruppe 2 ist am Montag, dem 26. tun 19.00 Uhr.

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über die Erhebung von Hundesteuer vom 09. April 1988

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindet nung(GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), BS 2021)] des Artikels 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermäi gang der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungsste und Hundesteuer vom 27.März 1987 (GVB1. S. 86), BS 611-lj und des § 3 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzesvn

5. Mai 1986 (GVB1. S. 103), BS 610-10, die folgende Satzung^ schlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

STEUERGEGENSTAND ENTSTEHUNG DER STEUER

(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im G meindegebiet.

(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das dieSte festzusetzen ist.

- §2

STEUERSCHULDNER, HAFTUNG

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalterii| wer in der Ortsgemeinde wohnt oder seinen Betriebssitzhatu einen Hund in seinen Haushalt oder Betrieb aufgenommenlu Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oderl Währung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernentff Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 3 erst ein, soiuf die Pflege, Verwahrungoder die H altun g auf Probe oder zumAj lernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

(2) Alle in einen Haushalt oder in einen Betrieb aufgenommffl Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Pf® nen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesa Schuldner.

(3) Der Eigentümer des Hundes haftet für die Steuer, wemj nicht der Halter des Hundes ist.

§3

STEUERBEFREIUNG

Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu ge das Halten von ....

1. Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus onffl chen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthund®' Polizei, des Zolls, der Bundeswehr und der Forstwirts®

2. Hunden, die für Blinde, Gehörlose oder völlig Hilflose®»

behrlich sind, wobei die Steuerbefreiung von der VoiwJ Feststellungsbescheides nach § 4 des Schwerbehindertem setzes zum Schwerbehindertenausweis oder eines son 1 *j Feststellungsbescheides eines Sozialleistungsträg® 3 hängig ist, , j

3. Hunden, die ausschließlich zur Bewachung von Herd®"

wendig sind, }

4. Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtung®^ schließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten*