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Nr. 15/88
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36,00 DM 54,00 DM 72,00 DM
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Rath!
Verletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür- ister von Horbach oder der Verbandsgemeindeverwal- ^Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der n £ VIjeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 <mi <? 419 BS2020-l)zuletztgeändertdurchdasLandesge-
16.3.1983 (GVBLS. 31).
Satzung der Ortsgemeinde Horbach
über die Erhebung von Hundesteuer vom 18.03.1988 „ird nochmals darauf hingewiesen, daß alle Hundehalter ge- äfl S10 der Satzung innerhalb von 14 lägen die Haltung des mdes bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder während Dienststunden beim Ortsbürgermeister anzumelden haben.
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öffentliche Bekanntmachung Mögliche Wassertrübungen in Horbach
j Rahmen des Straßenausbaues in der Hauptstraße werden L C h die Wasserleitung und die Wasserleitungshaus anschlüsse
Jneuert.
Bedingt durch diese Arbeiten lassen sich Unterbrechungen in Ir Wasserlieferung bzw. Druckschwankungen und Thibungen es Wassers im gesamten Ortsbereich nicht ganz vermeiden. Die hibungen werfen durch Lösen der Innenwandablagerungen Inkrustierungen) in den Wasserleitungen hervorgerufen. Das lasser ist nicht gesundheitsschädlich, frir bitten um Ihr Verständnis.
||30 Montabaur, 12.4.1988 Irbandsgemeindewerke Montabaur |wowarsky (Werkleiter)
Hübingen
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde iiibingen für das Jahr 1988 vom 08.04.1988
I.
r Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Inungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol- nde Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung irch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde 11.02.1988 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
)er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im n VERWALTUNGSHAUSHALT
er Gemein rßL S. 411
Lader Einnahme auf
443.000,- DM
■der Ausgabe auf
443.000,- DM
Irmögenshaushalt
b der Einnahme auf
94.000,- DM
j^der Ausgabe auf
94.000,- DM
»gesetzt.
f §2
Es werden festgesetzt
Mer Gesamtbetrag der Kredite auf
0,-DM
S rar Gesamtbetrag der
»erpflichtungsermächtigungen auf
0,- DM
Pe Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- Ttsjahr wie folgt festgesetzt:
[inmdsteuer:
für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe „J (Grundsteuer A) 220 v.H.
|>)}ür die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
" Gewerbesteuer:
Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
Pie HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
| .innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
F den er sten Hund 36,00 DM
den zweiten Hund 54,00 DM
“jedenweiteren Hund 72,00 DM
, ..^dhenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- >50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
■een H' u 9 ene ^ un igung der Haushaltssatzung:
Ha u ® u ^*ltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für I dsnaltsjabr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der
Gemeindeordnimg für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 11.02.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.4.1988 bis 27.4.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Hübingen, den 8.4.1988 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis: Eine Verletzung der Best immun gen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Ein berufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnimg von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBl. S. 31).
Nochmaliger Hinweis auf die Bürgerversammlung in Hübingen
In der letzten Ausgabe des Wochenblattes wurde bereits durch öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen, daß die nächste Bürgerversammlung in der Gemeinde Hübingen am Donnerstag, 21. April 1988 um 20.00 Uhr in der Buchfinkenlandhalle stattfindet. Bericht erstatten werden der Ortsbürgermeister sowie der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur. Für interessierte Bürger und Einwohner besteht anschließend die Möglichkeit zur Diskussion und Fragestellung.
Zur Teilnahme sind alle Bürger und Einwohner unserer Gemeinde herzlich eingeladen.
Hoffmann, Ortsbürgermeister
Silberhochzeit im Hause Hoffmann
Am 16. April 1988 feiert das Ehepaar Ilse und Siegfried Hoffmann das Fest der Silbernen Hochzeit. Siegfried Hoffmann, der auch in diesen lägen sein 25jähriges Lehrer-Dienst jubiläum begeht, die Presse berichtete hierüber bereits, ist seit Dezember 1978 Bürgermeister der Gemeinde Hübingen.
Ebenso wie seine Ehefrau Ilse, ist Siegfried Hoffmann in vielen Vereinen des Ortes seit langen Jahren uneigennützig tätig.
Aufgrund ihres Engagements im Vereins- und Kulturleben ist das Ehepaar Hoffmann bei der Bevölkerung sehr beliebt.
Die Bürger von Hübingen wünschen dem Silberhochzeitspaar alles Gute, vor allem aber Gesundheit und weiterhin fruchtbares Schaffen.
Stellvertretend für die Bürger der Gemeinde Hübingen Merz, I. Beigeordneter
Gackenbach/Horbach/Hübingen
Jugendtreff
Der nächste Jugendtreff findet am Montag, 18.4.1988 um 18.30 Uhr im Clubraum des Buchfinkenzentrums Horbach statt.
Holler
Einladung
Die Vogelschutzgruppe Montabaur und Umgebung lädt zu einer Vogelstimmenwanderung am Freitag, dem 22. April 1988, um 18.30 Uhr

