Montabaur
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Der Frühling ist da - Wandern in der Natur macht jetzt Spaß und ist gesund. Warum nicht in Gesellschaft mit dem Spfr. Kadenbach?
Infos: Thomas Schlagwein, Tbl. Kadenbach, 2264.
Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V. Einladung zum Frühjahrsputz in Kadenbach und zur Jahreshauptversammlung.
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V. führt am 16. April 1988 eine Säuberung der Wege, Flure und Ortsränder der Gemeinde Kadenbach durch.
Wir treffen uns um 09.00 Uhr am Kirmesplatz.
Nach getaner Arbeit halten wir für Sie einen Imbiß zur Stärkung bereit.
Bitte helfen Sie uns, unsere Landschaft von Müll und Unrat zu befreien.
Gleichzeitig laden wir zu unserer
Jahreshauptversammlung
am gleichen Tage, 20.00 Uhr in die Gaststätte »Zum Westerwald« ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, 2. Ehrung der verstorbenen Mitglieder, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassenführers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung, 7. Verschiedenes.
Neuhäusel
Kirmeskrone
Alle Hausfrauen und Hausmänner werden gebeten, weiterhin kräftig ausgeblasene Eier zu sammeln.
Kirmesgesellschaft 88
Simmern
Disco in Simmern
Am Samstag, dem 16. April veranstaltet die Rovergruppe »Profis« der DPSG Simmern eine Disco im Mehrzweckraum in Sim- mem. Beginn: 18.00 Uhr.
Hallo Senioren Einladung
Seniorennachmittag mit Programm Pfarrgemeinderat und Ortsgemeinde 24.04.1988 um 16.00 Uhr »Haus Siebenbora« Eingang Siebenborastraße
1. rege Tfeilnahme (ab 65 Jahren, Partnerin/Partner auch unter 66 Jahren)
2. Aus Planungsgründen Anmeldung bei Bäckerei Schneider, Herbert, Lebensmittelgeschäft Heckmann, Hilde; Risser, Sigurd, Schulstr. 20, bis 20.4.1988.
Auch für Nichtangemeldete ist bestimmt noch Platz! Fahrdienst: Mitglieder des Pfarrgemeinderates.
Wenn Sie kommen, freuen Pfarrgemeinderat und Ortsgemeinde!
Was ist los?: Veranstalter: Wann?
Wo?
Unsere Bitten:
CDU-Ortsverband Simmern
Zur diesjährigen Hauptversammlung am Montag, dem 2. Mai um 20.00 Uhr im Gasthaus Wirges lädt der Ortsverband der CDU seine Mitglieder herzlich ein.
Folgende Tagesordnung steht an:
1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden
2. Bericht des Fraktionsvorsitzenden
3. Kassenbericht
4. Aussprache und Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl des Vorstandes
6. Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten für die Vertreterversammlung zur Auf Stellung einer Kreistagsliste bzw. für den Kreisparteitag
7. Wahl von Delegierten für den Kreisparteiausschuß
8. Verschiedenes
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
Thnzkurs im Haus Siebenbom
Der Pfarrgemeinderat Simmern bietet einen Ehepaartanzkurs an. Unter der Leitung der Tanzschule Schöffl wird dieser Kurs so geführt, daß wirklich jeder mit Schritt halten kann, damit das Vergnügen am Tänzen ganz auf Ihrer Seite ist.
Beginn: 18. April, 20.30 Uhr im Haus Siebenbom. Anmeldungen: Frau Ruprecht, TfeL 8021.
Hallo Jahrgang 1938 Simmern/Ww.
Was? Besprechung zur Jahrgangsfeier der 50-jährigen
Wann? Samstag, den 16.4.1988, 20.00 Uhr
Wo? Hotel Waldhof Simmern (Witsch)
Alle, die 1938 geboren, in Simmern wohnen und gewohnt ha sind zur ag. Besprechung mit Partner recht herzlich eingBl« Ich hoffe auf rege Tbilnahme und bitte jeden, sich bis zu die Tfermin einige Gedanken zu machen.
BUCHFINKENLAND
Horbach
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horba für das Jahr 1988 vom 08.04.1988
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindu Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419)(d] gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi g durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehöi vom 30.03.1988 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 554.500,-DM
in der Ausgabe auf 654.500,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 729.000,-Dil
in der Ausgabe auf 729.000,-DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,-DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-üM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hau: haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v,Hl
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 3
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten weiden: für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00D1|
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen b trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach das Haushaltsjahr 1988 werden gemäß §24 Abs. 2 der Gemei» deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 41| keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 30.3.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge Mies
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.4 27.4.1988 während der allgemeinen Dienststunden im in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Horbach, den 8.4.1988 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.) Noll, Ortsbürgermeister
Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung®® meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sienicnt halb eines Jahres nach der öffentlichen Bekannt! schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine

