Montabaur
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wichtiges Finanzierungsmittel der Gemeinde darstellen Vorteil ist das Aufkommen an Konzessionsabgaben für <ü e (j; meinde vor allem deshalb, weil es bei der Berechnung der Unik gen nicht in die Finanzkraftmeßzahlen einbezogen wird und d» Gemeinde in vollem Umfange zusteht. Auf der Einnahmeseit» sind ferner noch die Schlüsselzuweisungen zu erwähnen, diesk allerdings wegen verbesserter Umlagegrundlagen von 41.800- DM in 1987 auf 21.000,- DM reduzieren. In den folgenden J4 ren wird die Gemeinde voraussichtlich wegen der verbessert«» Steuerkraft mit Schlüsselzuweisungen nicht mehr rechnenköu. nen.
Die Einnahmen setzen sich im wesentlichen wie folgt zusam-i men:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.... 790.000,- DM
Gewerbesteuer. 130.00o!-DM
Grundsteuern . 136.00o|-DM
Konzessionsabgaben. 84.000,-DAf
Schlüsselzuweisungen. . 21.000!-DM
sonstige Einnahmen. 76.980,-DM
Auf der Ausgabenseite ist eine gestiegene Umlagebelasti von 607.860,- DM auf 633.206,- DM festzustellen. DieGründt] hierfür liegen einmal in den höheren Umlagegrundlagen duid Ansteigen der Gewerbesteuer und des gemeindlichen Einkorn] mensteueranteils, zum anderen in dem angehobenen __ gesatz von bisher 27 auf nunmehr 28,5 v.H. Während die Persoj nalausgaben nur geringfügig ansteigen, fallen die Sachaut ben auf den Betrag von 162.540,- DM. Dies hängt mit demlS] legungsverfahren »Feldchen« zusammen, für das in diesem Jahr nur noch ein Betrag von 65.000,- DM bereitgestellt werden mulj Die Zinsausgaben spielen fast keine Bolle mehr. Der Schult stand ist mit rd. 68.200,- DM zum 01.01.1988 so gering, d Schuldendienst die Gemeinde nur minimal belastet.
Die wichtigsten Ausgaben stellen sich wie folgt dar:
Umlagen einschL Gewerbesteuerumlage. 633.206,- DN|
Personalausgaben. 146.940,-Dl
Sächi Verwaltungs- und Betriebsausgaben... 196.616,-Dl
Zinsen. 6.300,-Dl
Zuführung zum Vermögenshaushalt. 190.750,-Dl
sonstige Ausgaben. 66.990,- DM|
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt liegt mit einem Volumen wt| 2.302.610,- DM um 1.318.110,- DM über den Ansätzen des Vu jahres. Ein Vergleich läßt sich aber nur bedingt ziehen, da Vermögenshaushalt durch die Investitionstätigkeit meinde bestimmt wird und daher naturgemäß gröl Schwankungen unterworfen ist.
Die Investitionen des Jahres 1988 konzentrieren sich in Hauptsache auf eine Maßnahme: den Bau der Sportanli Hierfür wird ein Grunderwerb in der Größenordnung« 312.700,- DM erforderlich. In 1987 sind bereits 142.700,-Dl verausgabt worden, so daß für 1988noch Bestmittel in Höhe' 170.000,- DM für den Grunderwerb bereitgestellt werden« sen. Für den eigentlichen Bau der Sportanlagen sind 1.972.“’ DM veranschlagt, davon werden in 19881.000.000,-DM1 gestellt, der Best in 1989. Als Zuweisungen des Landesund Kreises sowie als Kostenbeteiligungen der Verbandsgemei und der Ortsgemeinde Eitelbom werden insgesamt 1.636Aj DM erwartet, die voraussichtlich in 1988 mit 1.086.000,-" kassenwirksam werden.
worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert-durch das Landesgesetz vom 16.3.1983 (GVBL S. 31).
Jon
Gemeindebücherei Eitelborn
Über die Osterfeiertage bleibt die Gemeindebücherei Eitelborn geschlossen. Letzter Offnungstag vor Ostern ist Mittwoch, der 30.3.1988.
Am Samstag, dem 2.4. und Mittwoch, dem 6.4. ist geschlossen. Die Leser werden gebeten, wieder die regulären Öffnungszeiten ab Samstag, dem 9.4. von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr und mittwochs 17.00-19.00 Uhr zu nutzen.
Neue Bücher werden auch da sein. Von »Ein Drillingkommt selten alleine« von Marilyn Sachs und »Wickie« von Jonsson über »Was ist was«-Bücher bis zu Romane für Erwachsene.
Die Gemeindebücherei Eitelbom befindet sich im Alten Rathaus und wird von Frau Ketten er geleitet, öf fnungszeiten:
mittwochs 17.00 -19.00 Uhr, samstags 16.00 -17.00 Uhr.
Mel
Neuhäusel
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 17.03.1988
Haushaltsplan und Haushaitssatzuung der Gemeinde für 1988 verabschiedet
Nach vorauf gegangener, vorbereitender Beratung im Haupt- und Finanzausschuß wurde dem Ortsgemeinderat die Haus- haltssatzugn für das Haushaltsjahr 1988 nebst Haushaltsplan und Investitionsprogramm vorgelegt. Der Ortsbürgermeister erläuterte die einzelnen Ansätze im Haushaltsplan und gab auf Fragen ergänzende Auskünfte Am Ende der Beratung und Erörterung des u mfan greichen Planwerkes stimmte der Ortsgemeinderat dem Erlaß der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan und dem Investitionsprogramm einstimmig zu. Die Haushaltssatzung enthält die folgenden Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahme. 1.238.800,- DM
Ausgabe . 1.238.800,-DM
Vermögenshaushalt
Einnahme. 2.302.610,- DM
Ausgabe . 2.302.610,- DM
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht an gesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1988 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 60,- DM für den zweiten Hund 75,- DM für jeden weiteren Hund 100,- DM.
Der Verkehrsoberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsflächa
Verwaltungshaushalt
Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes von 1.087.400,- DM um 151.400,- DM auf 1.238.800,- DM (+ 13,92 v.H.).
Der Anstieg bei den Einahmen beruht im wesentlichen auf einem höheren Anteil an der Einko mm ensteuer. Es wird hier bei einer Zun ahme um 108.000,-DM gegenüber 1987 an Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 1988 von 790.000,- DM erwartet. Bei der Gewerbesteuer ist eine Zunahme von bisher 100.000,“ DM auf 130.000,- DM in Rechnung gestellt. Dabei wurde von einer Anhebung des Hebesatzes von 280 auf 300 v.H. ausgegangen. Die Anhebung war erforderlich, weil für die Gemeinde Landeszuweisungen aus dem Investitionsstock künftig nur noch dann fließen, wenn die Gemeinde ihre Einnahmequelle voll ausschöpft. Diese Voraussetzung ist bei den Bealsteuem nur dann erfüllt, wenn die Hebesätze der Grundsteuer A 220 v.H., der Grundsteuer B 240 v.H. und der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 300 v.H. nicht unterschreiten. Erwähnenswert auf der Einnahmeseite sind auch die Konzessionsabgaben, die inzwischen 84.000,- DM ausmachen und ein
Ansonsten sind für 1988folgende größere Maß n ah m en va hen:
1. Anteil der Gemeinde für Sanierung B
des lUmhallendaches. 12.700,-O’j
2. Kostenanteil für Baumaßnahmen H
im Kindergarten . 10.000,-D»|
3. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren
»Feldchen«. . 100.000,-]
4. Dorfemeuerungsmaßnahmen. 10.000,-^
5. weitere Erschließung Gewerbegebiet
»Feldchen« einschL Straßenoberflächenentwässenusj
156.500,- DM
6 . Straßenoberflächenentwässerung n
»Simmerner Straße«. 24.000,-
7. Erdverkabelung von Stromleitungen .... 50.000,-
8. Weiterleitung von Erschließungsbeiträgen DM
9. Befestigung einer Grundstücksteilfläche n(V1 . nl
am Dorf- und Festplatz. 10.000,
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