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Montabaur.

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Nr. 12/88

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SG Horressen-Elgendorf LnrtÄetzung von Seite 51)

KG Horressen/Elgendorf II - VfL Nombarn. Anstoß um 15.00 / in Horressen.

Horressen/Elgendorf III Niedererbach II. Anstoß um l£oo Uhr in Niedererbach.

Frauenkreis Elgendorf

. y ^pni besuchen die Frauen aus Eigendarf das KEVAG- antrum in Montabaur.

Vau Grandjean zeigt uns Geräte-Neuheiten und demonstriert den Gebrauch von Küchenmaschinen. Beginn ist um 18.30 ir bitte bis 5.4. bei Frau A. Gerz, TbL 5951.

TSV Eigendorf, Abt. »Alte Herren«

> m sgmstag, dem 26.3.88 spielen wir gegen die AH von juppach-Goldhausen. Spielbeginn Sportplatz Waldschule, rg 30 Uhr. Treffen Sportplatz Waldschule 16.00 Uhr.

Jahreshauptversammlung TSV Eigendorf Freitag, 25.3.1988, 20.00 Uhr findet in der Gemeindehalle nsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Alle Mit- Mieder sind herzlich ein geladen. Wir bitten um zahlreiches Er-

icheinen.

Ihm- und Sportverein 1846/1912 e.V. Montabaur An alle Übungsleiter und Organisationsleiter Bitte die Abrechnungsfarmulare für das 1. Quartal 1988 umge- , spätestens jedoch bis 5. Apüril 1988 abgeben.

»Neun kleine Pimpfe«

veranstaltet Markt für Kinder- and Babyartikel DieEltemgruppe »Neun kleine Pimpfe« veranstaltet am Sonn­jag, dem 17. April, von 11.00 -16.00 Uhr ihren Frühjahrsmarkt r Kinderkleidung, Spielzeug, Babyartikel und Umstandsmo­llen. Er findet im kath. Pfarrzentrum in Montabaur, Auf dem k, statt.

r den Markt besucht werden z.B. Buggys, Wippen, Laufställ- nen, gut erhaltene Kinderkleidung aller Größen, wobei die Grö­len 104 -140 besonders stark gefragt sind (bitte keine Win tar­iere).

Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage nach Spielzeug wie Legos, jiuplos, Fahrrädchen, Dreirädern, Schaukeltieren und Spielen i gutem Zustand ebenfalls sehr groß. Da das Interesse an die- lem Markt ständig gestiegen ist, die räumliche Kapazität aber licht mitgewachsen ist, bitten wir jede F amilie darum, uns nur |ne Auswahl von höchstens 50 Tbilen zur Verfügung zu stellen, u jedem Anbieter die Tbilnahme zu ermöglichen und das Ange- ot auch für die Käufer überschaubar zu halten.

{Item, die ihre gebrauchten Kinderartikel verkaufen möchten, jönnen diese am Samstag, dem 16. April, zwischen 10.00 und [ 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr mit Größen- und Preis- ngaben versehen, im Pfarrzentrum ab geben.

B|/eitere Informationen erteilen Ute Klapthor 02602/16816, Ka­ff® Schärf 3793, Hans Althöhn 4618, Rita Stahl 5252, Jutta [Dickopf 4119.

r die Organisations- und Verkaufsarbeit erbittet die Gruppe on jedem Anbieter eine Spende von 6,00 DM. Diese Spende so- fiel6% des Verkaufserlöses werden dem Kinder heim Santa Ro- yamCochabamba, Bolivien, zugeführt. Sonstige Kosten entste­hn nicht. Der Rest verbleibt den Eltern, die die Kinderartikel ^ Verfügung stellten und kann am Sonntag, dem 17.4. zwi- hen 18.00 und 20.00 Uhr abgeholt werden.

j. Hegering Montabaur

Be diesjährige HegeringsVersammlung des Hegeringes Mon­tabaur im Landesjagdverband Rheinland-Pf alz findet am »mstag, dem 26. März 1988 um 15 Uhr in der Gaststätte Pohl- I ST ? ^ onta baur-Horressen statt. Die Trophäen schau ist be- I ÜaT. . 14 Uhf auch für die interessierte Bevölkerung zur Be-

jthtgigung geöffnet.

r Tagesordnung stehen der Jahresbericht des Hegering- ^ , die TVophäenbesprechung, der Kassenbericht und die (plemungvan Urkunde mit Nadel für 26 jährige Zugehörigkeit j ^Landesjagdverband.

fiJf^Puukt der Veranstaltung steht ein Vortrag von Ober- I ^J^^Wüter - Leiter des Forstamtes Neuhäusel - über:

, orsthcher Waldbau mit einem artenreichen Wildbestand in

^aiang zy bringen?«.

gelles Thema in bezug auf Wild und Wald.

-zu i - ( ^ as Thema von einem erfahrenen Forstmann, n^fii C ° a * )er auc ^u begeisterter Jäger ist und so die The- uung zwangsläufig von beiden Seiten beleuchten wird.

Rotwildring Montabaurer Hißte Die Jahreshaupt Versammlung des Rotwildringes Montabaurer Höhe findet mit Trophäen schau am Samstag, dem 26. März 1988 um 9.30 Uhr in der Gaststätte Westerwald, Inh. Pohlmann in Montabaur-Horressen statt. Die Besichtigung der Trophäen ist ab 9.00 Uhr möglich.

Neben dem Bericht über das abgelaufene Jagdjahr referiert der Rotwildringvorsitzende über die Bestandsentwicklung und Wildschadensituation des Rotwildes auf der Montabaurer Hö­he sowie über die Abschlußplanung für 1988.

Musikalischer Abendgottesdienst We möchte nicht mal innerlich zur Ruhe kommen in der Hektik, die uns ständig umgibt? Wer möchte nicht mal nur hören und aufnehmen, was andere empfinden? Musik kann uns innere Ru­he geben und einen Hauch von Gottes Gegenwart.

Viele alteMusiker haben in ihrer Musik diesen Hauch Gottes ge­lebt. Einige Orgelstücke aus dem 17. Jahrhundert möchten die­ses Empfinden in uns senken. Sie werden zum Abendgottes- dienst am Vorabend der Karwoche am Sa. 26.3., 18.15 Uhr in der Lutherkirche Montabaur hören.

1.799.000,-DM 1.799.000,- DM

1.027.000,-DM 1.027.000,- DM

174.000,-DM

Heiligenroth

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1988 vom 15.3.1988

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.2.1988 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

100.000,- DM §3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweiten Hund 75,00 DM

für jeden weiteren Hund 100,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Ifeilen der Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Heili­genroth für das Haushaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt:

I, Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die im Haushaltsjahr

1989 voraussichtlich an Krediten aufgenommen werden müssen 38.000,- DM

220 v.H. 240 v.H.

320 v.H.